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Sa, 15:22 Uhr
15.08.2020
Landespolitiker äußern sich

Umweltstaatsekretär für Blumenmeer statt Schotterwüste

Nach dem gesetzlichen Aus für Schottergärten in Baden-Württemberg sieht Umweltstaatssekretär Olaf Möller auch für Thüringen Handlungsbedarf. Dazu diese Meldung aus dem Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz...

„Es gibt in Thüringen viele großartige Vorgärten. Doch der Trend zum insektenfeindlichen Schottergarten ist auch hier nicht zu übersehen, insbesondere in neuen Wohngebieten mit Einfamilienhäusern.

Dabei wäre es sehr einfach, den eigenen Vorgarten in eine Oase für Insekten und andere Tiere zu verwandeln“, so Möller heute in Erfurt. „Ich plädiere dafür, über eine vergleichbare Regelung wie in Baden-Württemberg auch im Thüringer Naturschutzgesetz nachzudenken,“ so Möller weiter.

Vor allem in ihrer unnatürlichen Form wirken Schottergärten für Insekten wie versiegelte Flächen. Die häufig kaum oder nur spärlich vorhandenen Pflanzen, bei denen es sich meist nicht um einheimische Arten handelt, bieten Insekten keine Nahrungsgrundlage. Dies führt dazu, dass die häufig auf wenige einheimische Pflanzenarten spezialisierten Insekten in solchen Gärten kein Habitat finden. Insekten, Vögeln und anderen Arten werden so nicht nur wichtige Rückzugsräume, sondern auch Nahrungsgrundlagen entzogen. Durch die Schottergärten wird der Verlust wertvoller Lebensräume und damit auch der Artenvielfalt begünstigt. Welchen messbaren Einfluss der noch relativ junge Trend zu Schottergärten genau hat, ist noch nicht bestimmt. Die negative Entwicklung der Bestandszahlen einzelner Insektenarten verdeutlicht jedoch die Richtung. Arten wie der Große Totengräber galten früher noch als häufig. Heute wird die Art in der Roten Liste Thüringens als „vom Aussterben bedroht“ geführt.

Zum Teil werden Schottergärten auch mit Sperrfolie unterzogen, um ein Pflanzenwachstum zu verhindern. Während sich der Pflegeaufwand dadurch nicht wirklich verringert, kann der negative Einfluss auf das Mikroklima der Umgebung für Insekten und weitere Tiere ein Problem darstellen.


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Doch es geht auch anders. Gerade in Siedlungsbereichen sind biozidfrei bewirtschaftete Gärten – idealerweise mit heimischen Pflanzen - häufig Kleinode der Insektenvielfalt. Dies ist den auf vergleichsweise kleinem Raum sehr vielfältigen Lebensräumen zu verdanken. So können Gärten beispielsweise Feuchtlebensräume, Trockenhabitate aber auch geschlossene oder halboffene Habitate enthalten. Struktur- und artenreiche Gärten bieten nicht nur Lebensräume und Nistgelegenheiten für die heimische Tierwelt, sondern in der Regel auch ein sehr großes Angebot an Wirts- und Nektarpflanzen.

Baden-Württemberg hatte in der Vorwoche mit der Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes die Neuanlage von Schottergärten auf Privatgrundstücken untersagt. Damit sollen Artenschutz und Artenvielfalt in besiedelten Gebieten deutlich gestärkt werden.

Auch die Umweltministerkonferenz der Länder hatte sich vor einem Jahr (92. UMK am 10. Mai 2019) zu einem Aktionsprogramm zur Förderung insektenfreundlicher Privatgärten bekannt. Die Bundesregierung wurde u.a. aufgefordert, eine bundesweite Kampagne „insektenfreundliche Privatgärten“ zu starten.
Autor: khh

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