Do, 18:30 Uhr
01.10.2020
Neues aus Sondershausen
Aus Beschlüssen im Stadtrat Sondershausen
Im Stadtrat Sondershausen ging es heute um den Beschluss über den 2. Entwurf des Bebauungsplanes der Innenentwicklung Nr. 27 Wohnbebauung Hans-Schrader-Straße III der Stadt Sondershausen, sowie die Bestellung des Abschlussprüfers...
Wohnbebauung Hans-Schrader-Straße III
Der Stadtrat der Stadt Sondershausen fasste einstimmig den Beschluss über den 2. Entwurf des Bebauungsplanes der Innenentwicklung Nr. 27 Wohnbebauung Hans-Schrader-Straße III der Stadt Sondershausen zur erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB). Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
zu beteiligen.
Aus der Begründung der Stadtverwaltung:
Die Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf wurde durch die Pandemie bedingte Schließzeit der Verwaltung, ab dem 17.03.2020, unterbrochen. Damit war die rechtskonforme Beteiligung der
Öffentlichkeit nicht ausreichend gesichert. Außerdem war eine Überarbeitung, auf Grund von Anregungen und Hinweisen aus der Trägerbeteiligung, notwendig.
Gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 4 a Abs. 3 BauGB ist der betroffenen Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und den betroffenen Behörden oder sonstigen Trägern öffentlicher Belange, nach § 4 Abs. 2 BauGB, erneut Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb einer angemessenen Frist zu geben.
Wesentliche Diskussionen gab es nicht.
Bestellung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes Bauhof/Gärtnerei für das Jahr 2019
Der Stadtrat der Stadt Sondershausen beschloss einstimmig, für die Prüfung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes Bauhof/Gärtnerei zum 31. Dezember 2019, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft AKR Akzent Revisions GmbH, Obere Karlsstraße 3, 34117 Kassel, zu bestellen.
Aus der Begründung der Stadtverwaltung:
Gemäß § 26 Abs. 2 Ziffer 12 Thüringer Kommunalordnung ist der Stadtrat für die Bestellung der Abschlussprüfer zuständig.
Wesentliche Diskussionen gab es nicht.
Autor: khhWohnbebauung Hans-Schrader-Straße III
Der Stadtrat der Stadt Sondershausen fasste einstimmig den Beschluss über den 2. Entwurf des Bebauungsplanes der Innenentwicklung Nr. 27 Wohnbebauung Hans-Schrader-Straße III der Stadt Sondershausen zur erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB). Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
zu beteiligen.
Aus der Begründung der Stadtverwaltung:
Die Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf wurde durch die Pandemie bedingte Schließzeit der Verwaltung, ab dem 17.03.2020, unterbrochen. Damit war die rechtskonforme Beteiligung der
Öffentlichkeit nicht ausreichend gesichert. Außerdem war eine Überarbeitung, auf Grund von Anregungen und Hinweisen aus der Trägerbeteiligung, notwendig.
Gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 4 a Abs. 3 BauGB ist der betroffenen Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und den betroffenen Behörden oder sonstigen Trägern öffentlicher Belange, nach § 4 Abs. 2 BauGB, erneut Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb einer angemessenen Frist zu geben.
Wesentliche Diskussionen gab es nicht.
Bestellung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes Bauhof/Gärtnerei für das Jahr 2019
Der Stadtrat der Stadt Sondershausen beschloss einstimmig, für die Prüfung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes Bauhof/Gärtnerei zum 31. Dezember 2019, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft AKR Akzent Revisions GmbH, Obere Karlsstraße 3, 34117 Kassel, zu bestellen.
Aus der Begründung der Stadtverwaltung:
Gemäß § 26 Abs. 2 Ziffer 12 Thüringer Kommunalordnung ist der Stadtrat für die Bestellung der Abschlussprüfer zuständig.
Wesentliche Diskussionen gab es nicht.