Do, 21:20 Uhr
01.10.2020
Meldungen aus dem Landratsamt
Mehr Mittel für das Kaiser-Wilhelm-Denkmal und Burganlagen
Zur Sicherung der Steilwand wird es ein Erhöhung der benötigten finanzieller Mittel geben. Dazu dieser Beschluss im Kreisausschuss...
Der Kreisausschuss beschloss, bei zwei Enthaltungen, die Erhöhung finanzieller Mittel zur Sicherung der Steilwand in den Abschnitten 4 und 5 auf insgesamt 3.259.802,26 EUR (Bruttokosten inkl. Planung). Dem stehen Fördermittel in Höhe von 1.960.000,00 Euro und bisher Eigenmittel in Höhe von 403.333,34 Euro gegenüber. Diese müssen nunmehr um 896.469,92 Euro überplanmäßig auf 1.299.802,26 Euro erhöht werden.
Dies soll aus den überplanmäßigen Einnahmen des Verwaltungshaushaltes / Kostenerstattung im Rahmen der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung nach dem SGB II erfolgen. Die benötigten Mittel sind überplanmäßig dem Vermögenshaushalt (HH-Stelle 01.9100.8603 / 02.9130.3001) zuzuführen und in der Haushaltsstelle 02.3651.94029 zur Verfügung zu stellen. Weiterhin stehen dem Landkreis in 2020 überplanmäßige Fördermittel in Höhe von 750.000,00 Euro für den Abschnitt 4 zur Verfügung, die ebenfalls ausgabeseitig bereit zu stellen sind.
Stellungnahme der Kreiskämmerei:
Im Rahmen der Planung 2020 wurde nur von der Ausführung des Abschnittes 5 ausgegangen. Im Zuge des Baufortschrittes und der neuen Erkenntnisse, die im Sachverhalt ausführlich dargestellt wurden sowie durch die Gewährung zusätzlicher Fördermittel ist es nunmehr möglich, den ebenfalls dringend sicherungsbedürftigen Abschnitt 4 zu realisieren. Hierfür sind zusätzliche Eigenmittel vom Landkreis in Höhe von 896.469,92 Euro in 2020 bereitzustellen. Nach Prüfung des Haushaltes stehen hierfür nach jetzigem Kenntnisstand ( Beschluss Bundesrat vom 18.09.2020) überplanmäßige Einnahmen aus dem Verwaltungshaushalt / Kostenerstattung im Rahmen der Bundesbeteiligung an den Kosten für Unterkunft und Heizung nach dem SGB II (Erhöhung der Beteiligungsquote nach § 46 SGB II, Abs. 5/6) zur Verfügung. Diese sind dem Vermögenshaushalt überplanmäßig zur Deckung der erwarteten Mehrausgaben zuzuführen.
Weiterhin sind die zusätzlichen Fördermittel (durchlaufende Gelder) überplanmäßig für die Ausgaben bereitzustellen, sodass der Gesamtmehraufwand für den Abschnitt 4 und 5 abgedeckt und planmäßig realisiert werden kann.
Aus der Begründung von Landrätin Antje Hochwind-Schneider (SPD)
Eine notwendige Voraussetzung für die qualitäts- und bedarfsgerechte Weiterentwicklung der Kyffhäuser-Burganlagen mit Kaiser-Wilhelm-Denkmal ist die Sicherung der Steilwand im Bereich des historischen Steinbruchs.
Die Abschnitte 1-3 wurden bereits mit umfassender Unterstützung des Freistaates Thüringen 2008 2010 saniert.
Die dringend erforderliche Sanierung des Abschnittes 5 begann im April 2020 mit Unterstützung des Freistaates Thüringen i.H.v. 1,21 Mio. Euro und Eigenmittel i.H.v. 403.333,34 .
Im Verlauf der entsprechenden Sicherungsmaßnahmen musste aufgrund der tatsächlich vorgefundenen geologischen Verhältnisse (höhere Klüftigkeit und Abspaltungen) das Sicherungskonzept vollkommen überarbeitet werden. Durch Planer und Prüfstatiker wurden wir darüber hinaus aufgefordert die Sicherung des Abschnittes 4 zeitnah zu beginnen um mögliche Standsicherheitsprobleme des Kaiser-Wilhelm-Denkmals auf Dauer auszuschließen.
Das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz hat uns für die zu erwartenden Mehrkosten in Abschnitt 5 und für die Sicherung des Abschnittes 4 zusätzliche 750.000 in Aussicht gestellt. Der gesamte erforderliche Eigenanteil des Kyffhäuserkreises für die Sanierung beider Abschnitte erhöht sich um 896.469,92 Euro
Aus der Diskussion
In einer Präsentation der Verwaltung wurde recht klar herausgearbeitet, dass man an einer schnellen Sanierung der Bauabschnitte 4 und 5 nicht herumkommt. Hier wurde gezeigt, wie es schon früher zu schweren Steinabgängen kam (Foto 1 Bildergalerie). Bei Baubeginn am Bauabschnitt 5 wurden auch Untersuchungen Bereich des eigentlich später zu sanierenden Bauabschnitts 4 durchgeführt. Die erheblichen geologischen Störungen führten zur Einschätzung "Gefahr in Verzug". Im Bereich des Bauabschnitts 4 (Bildergalerie) sieht man, dass sich die Abbruchkante bereits um 10 Meter an die Schutzmauer der Umfahrungsstraße am Denkmal, bereits genähert hat.
Gab es im Bauabschnitt 1 nur 20 cm breite Klüfte (Spalten im Gestein) sind es jetzt bis zu 50 cm breite Klüfte.
Fotos aus der Präsentation.
Einigkeit herrschte bei den Kreistagsmitgliedern, dass hier schnell gehandelt werden muss. Nicht ganz einig war man sich, wie die Finanzierung gesichert werden soll, weil die Mittel für die Sanierung eigentlich über zwei Jahre verteilt werden sollten.
Jörg Steinmetz (CDU) forderte, dass die Kommunalaufsicht (Landesverwaltungsamt) die von der Verwaltung vorgeschlagene Verfahrensweise "absegnet".
Autor: khhDer Kreisausschuss beschloss, bei zwei Enthaltungen, die Erhöhung finanzieller Mittel zur Sicherung der Steilwand in den Abschnitten 4 und 5 auf insgesamt 3.259.802,26 EUR (Bruttokosten inkl. Planung). Dem stehen Fördermittel in Höhe von 1.960.000,00 Euro und bisher Eigenmittel in Höhe von 403.333,34 Euro gegenüber. Diese müssen nunmehr um 896.469,92 Euro überplanmäßig auf 1.299.802,26 Euro erhöht werden.
Dies soll aus den überplanmäßigen Einnahmen des Verwaltungshaushaltes / Kostenerstattung im Rahmen der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung nach dem SGB II erfolgen. Die benötigten Mittel sind überplanmäßig dem Vermögenshaushalt (HH-Stelle 01.9100.8603 / 02.9130.3001) zuzuführen und in der Haushaltsstelle 02.3651.94029 zur Verfügung zu stellen. Weiterhin stehen dem Landkreis in 2020 überplanmäßige Fördermittel in Höhe von 750.000,00 Euro für den Abschnitt 4 zur Verfügung, die ebenfalls ausgabeseitig bereit zu stellen sind.
Stellungnahme der Kreiskämmerei:
Im Rahmen der Planung 2020 wurde nur von der Ausführung des Abschnittes 5 ausgegangen. Im Zuge des Baufortschrittes und der neuen Erkenntnisse, die im Sachverhalt ausführlich dargestellt wurden sowie durch die Gewährung zusätzlicher Fördermittel ist es nunmehr möglich, den ebenfalls dringend sicherungsbedürftigen Abschnitt 4 zu realisieren. Hierfür sind zusätzliche Eigenmittel vom Landkreis in Höhe von 896.469,92 Euro in 2020 bereitzustellen. Nach Prüfung des Haushaltes stehen hierfür nach jetzigem Kenntnisstand ( Beschluss Bundesrat vom 18.09.2020) überplanmäßige Einnahmen aus dem Verwaltungshaushalt / Kostenerstattung im Rahmen der Bundesbeteiligung an den Kosten für Unterkunft und Heizung nach dem SGB II (Erhöhung der Beteiligungsquote nach § 46 SGB II, Abs. 5/6) zur Verfügung. Diese sind dem Vermögenshaushalt überplanmäßig zur Deckung der erwarteten Mehrausgaben zuzuführen.
Weiterhin sind die zusätzlichen Fördermittel (durchlaufende Gelder) überplanmäßig für die Ausgaben bereitzustellen, sodass der Gesamtmehraufwand für den Abschnitt 4 und 5 abgedeckt und planmäßig realisiert werden kann.
Aus der Begründung von Landrätin Antje Hochwind-Schneider (SPD)
Eine notwendige Voraussetzung für die qualitäts- und bedarfsgerechte Weiterentwicklung der Kyffhäuser-Burganlagen mit Kaiser-Wilhelm-Denkmal ist die Sicherung der Steilwand im Bereich des historischen Steinbruchs.
Die Abschnitte 1-3 wurden bereits mit umfassender Unterstützung des Freistaates Thüringen 2008 2010 saniert.
Die dringend erforderliche Sanierung des Abschnittes 5 begann im April 2020 mit Unterstützung des Freistaates Thüringen i.H.v. 1,21 Mio. Euro und Eigenmittel i.H.v. 403.333,34 .
Im Verlauf der entsprechenden Sicherungsmaßnahmen musste aufgrund der tatsächlich vorgefundenen geologischen Verhältnisse (höhere Klüftigkeit und Abspaltungen) das Sicherungskonzept vollkommen überarbeitet werden. Durch Planer und Prüfstatiker wurden wir darüber hinaus aufgefordert die Sicherung des Abschnittes 4 zeitnah zu beginnen um mögliche Standsicherheitsprobleme des Kaiser-Wilhelm-Denkmals auf Dauer auszuschließen.
Das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz hat uns für die zu erwartenden Mehrkosten in Abschnitt 5 und für die Sicherung des Abschnittes 4 zusätzliche 750.000 in Aussicht gestellt. Der gesamte erforderliche Eigenanteil des Kyffhäuserkreises für die Sanierung beider Abschnitte erhöht sich um 896.469,92 Euro
Aus der Diskussion
In einer Präsentation der Verwaltung wurde recht klar herausgearbeitet, dass man an einer schnellen Sanierung der Bauabschnitte 4 und 5 nicht herumkommt. Hier wurde gezeigt, wie es schon früher zu schweren Steinabgängen kam (Foto 1 Bildergalerie). Bei Baubeginn am Bauabschnitt 5 wurden auch Untersuchungen Bereich des eigentlich später zu sanierenden Bauabschnitts 4 durchgeführt. Die erheblichen geologischen Störungen führten zur Einschätzung "Gefahr in Verzug". Im Bereich des Bauabschnitts 4 (Bildergalerie) sieht man, dass sich die Abbruchkante bereits um 10 Meter an die Schutzmauer der Umfahrungsstraße am Denkmal, bereits genähert hat.
Gab es im Bauabschnitt 1 nur 20 cm breite Klüfte (Spalten im Gestein) sind es jetzt bis zu 50 cm breite Klüfte.
Fotos aus der Präsentation.
Einigkeit herrschte bei den Kreistagsmitgliedern, dass hier schnell gehandelt werden muss. Nicht ganz einig war man sich, wie die Finanzierung gesichert werden soll, weil die Mittel für die Sanierung eigentlich über zwei Jahre verteilt werden sollten.
Jörg Steinmetz (CDU) forderte, dass die Kommunalaufsicht (Landesverwaltungsamt) die von der Verwaltung vorgeschlagene Verfahrensweise "absegnet".

