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Mo, 18:19 Uhr
12.10.2020
Meldungen aus dem Landratsamt

Anerkennungszahlung an Pflegeeltern beschlossen

Im Jugendhilfeausschuss ging es heute um die Beschlussfassung für einmalige Anerkennungszahlung an Pflegeeltern aufgrund der Mehrbelastung während des Corona-Lockdowns im Kyffhäuserkreis, so wie die Entwicklungen und Aufgaben Pflegekinderwesen im Kyffhäuserkreis...

Entwicklungen und Aufgaben Pflegekinderwesen im Kyffhäuserkreis (PKD)


In einem Vortrag (Frau Rosenau - Landratsamt) wurden zuerst die Aufgaben der PKD erläutert

- Klare Ansage dabei, das Wohl des Kindes steht im Mittelpunkt
- Leiblichen Eltern werden in den Prozess mit eingebunden
- Der Pflegekinderdienst sucht Pflegepersonen für Kinder in schwierigen Lebenslagen
- Schwerpunkt: Grundsätzlich hat der Pflegekinderdienst bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben die Begleitung der Pflegefamilien und den Schutz der Kindern in Pflegestellen zu gewährleisten

So läuft das Verfahren ab:

- Durchführung von Bewerberverfahren, Information und Überprüfung von Pflegepersonen
- Vermittlung von Kindern an Pflegepersonen. Die Betonung war klar, es werden die passenden Eltern für das Kind gesucht, und nicht Kinder für Eltern
- Begleitung und Beratung von Pflegepersonen
- Beratung der Herkunftsfamilie
- Begleitung von Umgangskontakten

Weitere Aufgaben der Verwaltung:

- Ergänzende Leistung der Jugendhilfe (EBS, Supervision…)
- Überleitung in andere Hilfearten außerhalb des SGB VIII
- Kooperation mit beteiligten Einrichtungen, Institutionen und Behörden
- Sozialpädagogische Stellungnahmen bei Gerichtsverfahren, Namensänderung,
- Wahrnehmung von Aufgaben im Rahmen der Amtshilfe
- Begleitung bei Rückführungsprozessen oder in Adoptionspflege
- Begleitung der Kinder und Pflegefamilien bei Verselbständigung und Beendigung des Pflegeverhältnisses
- Information und Öffentlichkeitsarbeit

Pflegeformen im Kyffhäuserkreis

Bereitschaftspflegestelle
–für max. 4 bis 6 Wochen
–Ziel: Perspektivklärung
–Unterbringung von Kindern in familiären Krisensituation Tag und Nacht

Kurzzeitpflegestelle

–Zeitlich befristete Vollzeitpflege
–Betreuung und Erziehung kann für einen überschaubaren Zeitraum von den Eltern nicht sichergestellt werden
–Ziel: Rückkehr des Kindes in den Haushalt der Eltern

Dauerpflegestelle

–langfristige Fremdunterbringung eines Kindes
–keine Rückkehroption in Herkunftsfamilie gegeben

Aktuelle Zahlen für den Kyffhäuserkreis

Pflegefamilien insgesamt: –65
Bewerber im Prüfungsverfahren 2020 –10

2019:
- laufende Hilfen 85
- beendete Hilfen 12

2020 (Stand 30.09.2020)
- Laufende Hilfen 84
- Beendete Hilfen 10

Besondere Belastung durch Corona

In der Corona-Zeit gab es für die Pflegekinder (die ja aus schwierigen Verhältnissen kommen) besondere Belastungen, mit denen dann auch die Pflegeeltern zusätzlich zu kämpfen hatten.
- völlige Veränderung ihres Lebens mit ihren Pflegekindern
- änderten sich fast täglich die Empfehlungen der Bundesregierung zum Umgang in Zeiten der Pandemie
- erhöhter Erziehungsaufwand, aufgrund von mehreren Pflegekindern in einer Familie und deren besondere Problematiken (24 Std.-Betreuung, Traumatisierung, FAS, Bindungsstörung, ADHS)

Landrätin Antje Hochwind-Schneider (SPD) würdigte die bisherigen Leistungen der Pflegeeltern. Weil von der Landesregierung zwar zusätzliche Mittel für Pflegeheime kam (für 111 gemeldete Heimkinder die Aussicht auf maximal 218.000 Euro mit Nachweispflicht) aber für die Pflegefamilien (außer der Bundesförderung) nicht, hat sich der Landkreis entschlossen, zusätzlichen Mittel für Pflegefamilien bereit zu stellen.

Mehrbelastung während des Corona- Lockdowns



Einmalige Anerkennungszahlung an Pflegeeltern aufgrund der Mehrbelastung während des Corona- Lockdowns im Kyffhäuserkreis

Der Jugendhilfeausschuss beschloss einstimmig eine einmalige Anerkennungszahlung an Pflegeeltern
im Kyffhäuserkreis für jedes betreute Kind in Höhe von 300 Euro.


Hinweis kn

Die Mittel werden zusätzlich zu den beschlossenen Bundesmitteln gezahlt, welche Familien insgesamt erhalten (Auszahlung in drei Staffeln).

Stellungnahme der Kreiskämmerei:

Durch den Freistaat Thüringen wurde allen Landkreisen eine allgemeine Stabilisierungszuweisung gemäß § 2 ThürStaKoFiG zur Abmilderung der Kosten in Folge der Corona- Pandemie zur Verfügung gestellt. Die auszuzahlenden Mittel lt. diesem Beschluss stehen unserem Landkreis somit im Haushalt 2020 zur Verfügung.


Aus der Begründung der Verwaltung - Landrätin Antje Hochwind-Schneider (SPD)

Ab dem 17. März 2020 verfügte die Regierung des Freistaates Thüringen eine landesweite Schul- und Kitaschließung. Eine Notbetreuung wurde in der Folge für Kinder, deren Eltern in systemrelevanten Berufen arbeiten, eingerichtet.

Mit Wirkung zum 25. März 2020 wurde angeordnet, die physischen und sozialen Kontakte zu anderen Menschen außer zu den Angehörigen des eigenen Haushalts auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.

Unter Anderem wurden die ambulanten und teilstationären Hilfen zur Erziehung per Erlass des Ministerpräsidenten vom 18.03.2020 eingestellt.
In den stationären Jugendhilfeeinrichtungen wurden ‚Notfallpläne‘ entwickelt um die Kinder und Jugendlichen in den Einrichtungen ganztägig von Montag bis Freitag (wegen Ausfall Schule und Kita) betreuen zu können.

Das Jugend- und Sozialamt hatte den Trägern der stationären Jugendhilfe Hilfe und Unterstützung durch Zuweisung von Personal aus dem Bereich Jugend- und Schulsozialarbeit angeboten. Dieses Angebot wurde teilweise genutzt. Auch die Mitarbeiter / -innen aus den soz.-päd. Tagesgruppen, die zu dieser Zeit geschlossen waren, sollten in der stationären Jugendhilfe der jeweiligen Träger (TWSD und Diakonieverbund Kyffhäuser gGmbH) eingeteilt werden.

Ab dem 6. Juni 2020 wurde der Lockdown Schritt für Schritt gelockert bzw. aufgehoben. Die Kindergarten- und Schulkinder konnten in der o.g. Zeit nur in begrenzten Ausnahmefällen (Systemrelevante Berufe) in den Kindergärten und Schulen betreut werden.

Der Regelbetrieb in den Kindergärten und Schulen wurde dann mit Beginn des neuen Schuljahres wieder aufgenommen.
Zur Bewältigung und Abmilderung der für das Gemeinwesen aufgrund der Corona-Pandemie 2020
„Hilfe zur Überwindung direkter und indirekter Folgen der Corona-Pandemie“ (Thüringer Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetz vom 5. Juni 2020) errichtet. Es dient unter anderem der Unterstützung von Vereinen, freien Trägern und weiteren Organisationen, die aufgrund der Folgen der Pandemie und der daraufhin ergangenen staatlichen Maßnahmen erheblich beeinträchtigt sind. Diese Richtlinie umfasst auch die stationären Einrichtungen der Jugendhilfe.

Die Billigkeitsleistung wird zur Erstattung von Personalmehrbedarf in stationären Einrichtungen der Erziehungshilfe in Thüringen wegen des erhöhten Betreuungsbedarfs von Kindern und Jugendlichen während der Corona-Pandemie gewährt.
Erstattungsfähig sind alle Leistungen der Landkreise, kreisfreien Städte und Träger der
haben.

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Trotz der Intervention der kommunalen Spitzenverbände beim Minister für Bildung, Jugend und Sport, Herrn Holter, ist es nicht gelungen, auch die im Freistaat Thüringen tätigen Pflegeeltern in die Richtlinie des Freistaates Thüringen über die Gewährung einer Pauschale (Billigkeitsleistungen) an die Thüringer Landkreise und kreisfreien Städte zur Teilerstattung nach Maßgabe des Thüringer Gesetzes über die Errichtung eines Sondervermögens „Hilfe zur Überwindung direkter und indirekter Folgen der Corona-Pandemie“ (Thüringer Corona- Pandemie-Hilfefondsgesetz) aufzunehmen.

Vor dem Hintergrund, dass die Pflegeeltern durch ihre überaus große Bereitschaft, gerade in den Lockdown-Wochen, einen wesentlich höheren Anteil an Erziehungsleistungen (vor allem zeitlich Montag-Freitag) zu leisten hatten und dieses auch mit großem Engagement und Leistungsbereitschaft gemacht haben, sollte den Pflegeeltern eine finanzielle Anerkennung aus dem Fonds „Allgemeine Stabilisierungszuweisung nach dem Thüringer Gesetz zur Stabilisierung der Kommunalfinanzen“ gezahlt werden.

In dem o.g. Zeitraum waren insgesamt 75 Pflegekinder in Familienpflege im Kyffhäuserkreis zu verzeichnen. Wir schlagen vor, dass je Kind ein Betrag in Höhe von 300 € an die Pflegefamilien
werden.


Wesentliche Diskussionen gab es nicht. Christiane Zyber (Kreisjugendring) merkte aber an, eigentlich hätte sich hier der Freistaat mehr einbringen müssen, wenn man den Blick zur Förderung der Heime sieht.
Autor: khh

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