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Di, 00:09 Uhr
13.10.2020
Meldungen aus dem Landratsamt

Investitionsprogramm „Kindertagesbetreuung 2020/ 2021“ mehr als 4-fach überzeichnet und mehr

Im Jugendhilfeausschuss ging es gestern um Information zur Vergabe der Fördermittel im Bereich Ehrenamt und der Bildung einer Arbeitsgruppe zur Prioritätensetzung der Mittel über das Investitionsprogramm „Kindertagesbetreuung 2020/ 2021“...

Von der Thüringer Ehrenamtsstiftung wurden dem Landkreis 28.000 Euro zur Verfügung gestellt, von denen 27.000 Euro bereits fest verplant sind. Anträge sind noch möglich.

Für das Investitionsprogramm „Kindertagesbetreuung 2020/ 2021“, für das sich die Kommunen bewerben können, gab es 17 Anträge aus den Kommunen, mit einer Antragssumme von rund 3,12 Millionen Euro. Da nur eine Fördersumme vom Bund in Höhe von 735.825 Euro zur Verfügung steht, soll eine kleine Arbeitsgruppe mit Vertretern der Verwaltung und je einem Vertreter des Jugendhilfeausschusses und des Kreistags gebildet werden, die eine Prioritätenliste erarbeiten soll, damit die eingereichten Projekte geprüft werden und eine Auswahl getroffen wird, welche Projekte der Kommunen kommen in welcher Höhe der Förderung auf die Prioritätenliste.

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Die Prioritätenliste muss dann in der nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses (vora. 30.11.2020) bestätigt werden und bis 31.12.2020 an das Land eingereicht werden.

In die AG wurde aus dem Kreistag Steffen Luprian (SPD), auch Vorsitzender des Jugendhilfeausschusses und Steffen Bose, Vertreter der Freien Träger einstimmig gewählt. Steffen Luprian ist zwar auch Bürgermeister, aber in seinem Wirkungskreis gibt es keine Kindertagesstätte.

Mit dedn Mitteln des Investitionsprogramm „Kindertagesbetreuung 2020/ 2021“ können sowohl die Anzahl der Kita-Plätze in den Kindertagesstätten erweitert, saniert oder die Ausstattung verbessert werden. Es ist bereits das 3. Programm des Bundes in dieser Art. Dieses Mal ist der Spielraum der Anwendung der Mittel aber deutlicher breiter gefächert. Das Programm schreibt vor, dass die Prioritätenliste im Jugendhilfeausschuss bestätigt werden muss.
Autor: khh

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