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Mi, 14:56 Uhr
04.11.2020
Wegen hoher Infektionszahlen - Risikogebiet

Neue Allgemeinverfügung durch den Landkreis wegen Risikogebiet

Weil es einen starken Anstieg der Infektionszahlen gibt, hat der Landkreis eine neue Allgemeinverfügung erlassen, die ab 05.11.2020 Gültigkeit hat und verschärfte Regeln für den Landkreis enthält (u.a. erweiterte Maskenpflicht)... Hier der Wortlaut...

KN hatte über die gestiegenen Infektionszahlen (16 an einem Tag) bereits informiert:
Starker Anstieg - Aktuelle Coronazahlen
7 Tage Inzidenzwert Kyffhäuserkreis Stand 04.11.2020, 00:00 Uhr = 66,02. Damit wurde der kritische Wert von 50 überschritten!

Neue Allgemeiverfügung (Foto: Landratsamt Kyffhäuserkreis) Neue Allgemeiverfügung (Foto: Landratsamt Kyffhäuserkreis)


Allgemeinverfügung des Kyffhäuserkreises über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 vom 04.11.2020



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Auf der Grundlage des § 28 Abs. 1 Satz1 und 2 Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG), § 13 der Zweiten Thüringer Verordnung über grundlegende Infektionsschutzregeln zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 (2.ThürSARS-CoV-2-IfS-GrundVO) in der jeweils geltenden Fassung i.V.m. § 35 Satz 2 Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG), wird folgende Allgemeinverfügung zum Schutz der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit im Gebiet des Kyffhäuserkreises erlassen:

I. Nicht öffentliche Veranstaltungen sowie private oder familiäre Feiern:

Abweichend von § 7 Abs. 3 der 2. ThürSARS-CoV-2-IfS-GrundVO sind alle nicht öffentlichen Veranstaltungen sowie private oder familiäre Feiern mit mehr als 10 Teilnehmern in geschlossenen Räumen und mit mehr als 20 Teilnehmern unter freiem Himmel untersagt.

Die unter Satz 1 genannten Veranstaltungen unter freiem Himmel sind bei mehr als 10 Teilnehmern durch die verantwortliche Person nach § 5 Abs. 2 der 2. ThürSARS-CoV-2-IfS-GrundVO der zuständigen Behörde nach § 12 Abs. 1 der 2. ThürSARS-CoV-2-IfS-GrundVO mindestens zwei Werktage vor Veranstaltungsbeginn anzuzeigen.

Den kreisangehörigen Gemeinden und Städten wird darüber hinaus dringend empfohlen, die in Ihrem Eigentum stehenden Gebäude (z.B. Dorfgemeinschaftshäuser, Jugendclubs und Mehrgenerationshäuser) für alle privaten Feiern und Veranstaltungen geschlossen zu halten.

II. Erweiterung der Verpflichtung zum Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung:

1. Abweichend von § 6 Abs. 1 und 2 der 2. ThürSARS-CoV-2-IfS-GrundVO gilt eine erweiterte Maskenpflicht auf dem Gebiet des Kyffhäuserkreises.
Diese Verpflichtung gilt in folgenden Bereichen:

a. in geschlossenen Räumen bzw. Gebäuden für den Publikums- und Kundenverkehr in allen öffentlich und frei zugänglichen Einrichtungen, Geschäften, Läden, Warte- und Aufenthaltsbereichen, insbesondere in öffentlich zugänglichen Gängen, Fluren, Räumen, Fahrstühlen usw.,

b. in geschlossenen Räumen bei öffentlichen Sitzungen und Beratungen mit Publikumsverkehr der kommunalen Gremien der Gemeinden, Städte und des Landkreises sowie deren Verbänden,

c. in geschlossenen Räumen von medizinischen und therapeutischen Einrichtungen, insbesondere Arzt-, Zahnarzt- und Therapiepraxen, medizinischen Versorgungszentren und Krankenhäusern für Patienten, solange der medizinische oder therapeutische Behandlungsablauf nicht wesentlich dadurch beeinträchtigt wird,

d. auf allen Wochenmärkten und sonstigen öffentlichen Plätzen unter freiem Himmel der kreisangehörigen Städte und Gemeinden im Gebiet des Kyffhäuserkreises, wo eine Vielzahl an Personen auf engem Raum aufeinandertreffen, insbesondere beim Betreten und Aufenthalt im Bereich von ausgewiesenen Haltestellen (StVO Zeichen 224) von öffentlichen Verkehrsmitteln und Schulbussen und

e. beim Betreten und Aufenthalt von/an Orten zur Abgabe von Speisen und Getränken zum Mitnehmen bzw. Ausliefern.

2. Die Verpflichtung zum Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung für das Personal richtet sich bei allen öffentlich zugänglichen Einrichtungen, Angeboten und Veranstaltungen sowie Geschäften, Dienstleistungen und Betrieben nach deren Infektionsschutzkonzepten gemäß § 5 der 2. ThürSARS-CoV-2-IfS-GrundVO unter Berücksichtigung der vorhandenen branchenspezifischen Musterkonzepte im Sinne von § 5 Abs. 4 der 2. ThürSARS-CoV-2-IfS-GrundVO und der jeweiligen Arbeitsschutzstandards der zuständigen Berufsgenossenschaften. Die Konzepte müssen Regelungen für die Fälle enthalten, in denen der Mindestabstand von 1,50 m nicht oder nicht durchgängig eingehalten werden kann oder sich mehrere Personen für einen längeren Zeitraum gemeinsam in einem geschlossenen Raum aufhalten.

Die Ausnahmeregelungen in Bezug auf die Verpflichtung zur Verwendung einer Mund-Nasen-Bedeckung nach § 6 Abs. 3 und 4 der 2. ThürSARS-CoV-2-Infektionsschutz-Grundverordnung bleiben weiterhin bestehen.

III. Erweiterung der Erfassung von Kontaktdaten zur Kontaktnachverfolgung

Abweichend von § 3 Abs. 4 und § 8 der 2. ThürSARS-CoV-2-IfS-GrundVO hat die verantwortliche Person nach § 5 Abs. 2 der 2. ThürSARS-CoV-2-IfS-GrundVO bei Versammlungen, Veranstaltungen, Zusammenkünften, Sitzungen und Beratungen in geschlossenen Räumen bei mehr als 10 Teilnehmern die Kontaktdaten von Teilnehmern, Gästen und Besuchern zu erfassen. Zu erfassen sind:
1. Name und Vorname,
2. Wohnanschrift,
3. Telefonnummer,
4. Datum, Beginn und Ende der jeweiligen Anwesenheit.

Die verantwortliche Person nach § 5 Abs. 2 hat die Kontaktdaten
1. für die Dauer von vier Wochen aufzubewahren,
2. vor unberechtigter Kenntnisnahme und dem Zugriff Dritter zu schützen, insbesondere auch durch andere Gäste oder Besucher,
3. für die nach § 12 Abs. 1 zuständigen Behörden vorzuhalten und auf Anforderung an diese zu übermitteln sowie
4. unverzüglich nach Ablauf der Frist nach Nummer 1 datenschutzgerecht zu löschen oder zu vernichten.

Die Kontaktdaten dürfen ausschließlich zu infektionsschutzrechtlichen Zwecken verarbeitet werden; eine Weiterverarbeitung zu anderen Zwecken, insbesondere zu Werbe- und Vermarktungszwecken, ist unzulässig. Ohne Angabe der Kontaktdaten darf der Gast oder Besucher nicht bedient werden oder die jeweiligen Veranstaltungen und Einrichtungen nicht in Anspruch nehmen. Im Übrigen bleiben die datenschutzrechtlichen Bestimmungen unberührt.

IV. Geltung, Bekanntgabe, Außerkrafttreten

1. Diese Allgemeinverfügung tritt am 05.11.2020 in Kraft und ist gültig bis zum Ablauf des 30.11.2020.
2. Die Allgemeinverfügung wird im Hinblick auf die Entwicklung des Infektionsgeschehens im Kyffhäuserkreis fortlaufend auf Wirkung und Erforderlichkeit hin überprüft.
3. Die Allgemeinverfügung ist sofort vollziehbar. Widerspruch und Anfechtungsklage gegen diese Allgemeinverfügung haben gemäß § 28 Abs. 3 in Verbindung mit § 16 Abs. 8 IfSG keine aufschiebende Wirkung.

Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Landratsamt Kyffhäuserkreis erhoben werden. Der Widerspruch kann

1. schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Kyffhäuserkreis, Markt 8, 99706 Sondershausen oder

2. durch DE-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem DE-Mail-Gesetz an landratsamt@kyffhaeuser.de-mail.de
erhoben werden.

Durch einfache E-Mail kann nicht formgerecht Widerspruch erhoben werden.

Hinweise:
Gemäß § 41 Abs.4 S. 1 ThürVwVfG ist nur der verfügende Teil der Allgemeinverfügung öffentlich bekannt zu machen. Die Allgemeinverfügung mit der zugehörigen Begründung kann beim Landratsamt Kyffhäuserkreis, Markt 8, 99706 Sondershausen, nach telefonischer Vereinbarung eines Termins während der derzeit gültigen öffentlichen Sprechzeiten eingesehen werden.

Sondershausen, den 04.11.2020
gez. Hochwind-Schneider -Siegel-
Landrätin
Autor: khh

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Kommentare
geloescht.20250302
04.11.2020, 15:12 Uhr
Toll...
...es wird nicht besser, sondern schlimmer.

Wir haben doch hier kein nächtliches Eventpublikum oder Nachtlokalitäten wie Shisha-Bars oder Wettbüros, die bewusst gegen die Regeln verstoßen.

Und ich habe immer noch niemanden erlebt, der sich bewusst widersetzt und deshalb des Ladens oder der Arztpraxis verwiesen wurde.

Und es ist ätzend, sich im Sprechzimmer bei wichtigen medizinischen Problemen zwischen Maulwindel und Maulwindel unterhalten zu müssen.

Und trotzdem wird es statt besser immer schlimmer? Da passt irgendetwas überhaupt nicht zusammen betreffs Ausbreitung und Maßnahmen dagegen.
geloescht.20250302
04.11.2020, 15:26 Uhr
An alle....
...Asthmatiker und COPD-Patienten:

Die Edeka-Filialen haben schriftlich Anweisung von ihrer Zentrale bekommen, Atteste für die Befreiung vom Maskentragen, auch wenn sie nachweisbar von einem Lungenfacharzt ausgestellt wurden, nicht mehr anzuerkennen und die Kunden unverzüglich des Marktes zu verweisen.

Wie es die anderen Ketten halten, entzieht sich meinem aktuellen Kenntnisstand.
Kobold2
04.11.2020, 16:00 Uhr
Es war einfach bequem
die Defizite auf wenige Ereignisse und damit auch auf bestimmte Personen zu begrenzen.
Meine persönlichen Erlebnisse in unserer Stadt dazu hab ich hier schon geschildert. ( natürlich auch die üblichen Daumen bekommen) Es ist für mich und auch mein persönliches Umfeld keine Überraschung. Wahrscheinlich wachen Einige erst auf, wenn es sie selbst erwischt hat, leider.
geloescht.20250302
04.11.2020, 16:12 Uhr
Soweit so schlecht...
...ich bezweifle nicht Ihre Erfahrungen, Sie bezweifeln hoffentlich nicht meine.

Wir waren einfach nur zu unterschiedlichen Zeiten an unterschiedlichen Orten.

Fakt ist, dass dieser Status quo nicht ewig durchzuhalten ist. Das sage ich nicht aus persönlicher Bequemlichkeit.

Aber man muss nicht BWL, VWL oder Psychologie studiert haben, um zu wissen, dass hier wirtschaftliche und menschliche Lunten noch langsam, aber immer beschleunigter am Glimmen sind.
Kobold2
04.11.2020, 17:07 Uhr
Erfahrungen
kommen nun auch mal von Umfeld, indem man sich bewegt.
Daher auch die Unterschiede.
Die Grundlagen für den Zündstoff liegen m.M.n. auch daran, das einige mit der nötigen Umstellung ihre Alltags ihre Probleme haben und aus jeder Abweichung ein fast unlösbares Problem machen.
Siehe auch die angebliche Abgeschnittenheit Jechas von der Außenwelt, wegen 200m Baustelle....
Micha123
04.11.2020, 19:49 Uhr
Vorhersehbar
Es ist doch logisch, dass es 3 Tage nachdem "Lockdown" nicht besser wird.
Das Virus war immer da. Im Frühjahr wurde die Verbreitung durch den Lockdown geschwächt. Hinzu kam dann die wärmere Jahreszeit, wo sich weniger Menschen in geschlossen Räumen aufhielten. Aerosole konnten sich nicht einfach mehr ansammeln. Hinzu wird wahrscheinlich auch die Temperatur und die UV-Strahlung das Virus geschwächt haben.

Dann kam der Sommer und Hinz und Kunz machten wieder in den Urlaub. Weil man musste ja in den Urlaub...
Wenn vielleicht die Türkei-Reise ausfiel, so ging es aber wenigstens in den Herbstferien noch an die Ostsee. Oder zum Kurzurlaub nach Tschechien usw.
Das ein erneuter Lockdown folgt, war seit Wochen vorhersehbar.
So sorgte die Unvernunft noch bei vielen Menschen dafür, dass bis zum Schluss Gastronomie und Urlaubsgebiete besucht wurden sind. Ebenso dann noch noch "Halloween" Feiern im privaten Umfeld gemacht wurden sind.

Und nun ist es auch so, dass es eine riesige Gefahr gibt sich bei der Arbeit anzustecken. Egal in welchen wirtschaftlichen Bereich aber einen 100%igen Schutz gibt es dort nicht.
Gebiete in Italien, die machen schon komplett dicht, heißt Ausgangssperre, Firmen schließen, ebenso Lebensmittelläden.
Ich hoffe, dass es unseren Kreis nicht so erwischt aber ich denke, dass es Gebiete in Deutschland (Ruhrgebiet, Berlin) geben wird, wo man auch diese Konzepte durchsetzen muss. Anders wird es nicht gehen.

Und ich hoffe, dass man auch kontrolliert und dementsprechende Strafen verhängt. Denn liest man die Kommentare im Netz, so ist es unbegreiflich, wie so viele die Sache immer noch nicht begreifen.

Und ich weiß nicht, ob man im Landratsamt einen "Plan X" hat... was wäre wenn.. wenn man komplett dicht machen muss? Wie man zum Beispiel die Versorgung mit Nahrungsmitteln durchführen will oder Medikamenten, etc.
Solche Gedanken und Pläne müsste man haben, denn kein Mensch weiß genau, was noch kommt...
Schlaubert
04.11.2020, 19:55 Uhr
@tannhäuser
"An alle....
...Asthmatiker und COPD-Patienten:

Die Edeka-Filialen haben schriftlich Anweisung von ihrer Zentrale bekommen, Atteste für die Befreiung vom Maskentragen, auch wenn sie nachweisbar von einem Lungenfacharzt ausgestellt wurden, nicht mehr anzuerkennen und die Kunden unverzüglich des Marktes zu verweisen."

Woher kommen ihre Informationen und können sie diese auch belegen ?
Micha123
04.11.2020, 20:01 Uhr
Gedanken am Abend über die CORONA Situation
Einige Zeilen zum Nachdenken....


Stell dir vor, du wärst 1900 geboren.
Wenn du 14 bist
beginnt der erste Weltkrieg
und endet, wenn du 18 bist -
mit 22 Millionen Toten.

Kurz darauf, eine weltweite Pandemie,
eine Grippe namens Spanische Grippe -
sie tötet 50 Millionen Menschen.
Du kommst lebend raus und frei,
Du bist 20.

Mit 29 Jahren überlebt man die weltweite Wirtschaftskrise, die mit dem Zusammenbruch der New Yorker Börse begonnen hat und Inflation, Arbeitslosigkeit und Hungersnot verursacht hat.

Mit 33 Jahren kommen die Nazis an die Macht.
Du bist 39, als der Zweite Weltkrieg beginnt
und bist 45, wenn er endet.
Während des Holocaust sterben 6 Millionen Juden. Insgesamt wird es über 60 Millionen Tote geben.
Hinzu kommt der Abwurf von 2 Atombomben, was dazu führte, dass fortan durch das Atomzeitalter eine tägliche Vernichtung der ganzen Welt möglich war.

Wenn du 52 bist, beginnt der Korea-Krieg.

Als du 61 bist, wird dir Berliner Mauer gebaut und es beginnt die Blütezeit des Kalten Krieges.

Wenn du 64 bist, beginnt der Vietnamkrieg.
Am Ende bist Du 75.

Ein Kind, das 1985 geboren wurde, glaubt, dass seine Großeltern keine Ahnung haben, wie schwierig das Leben ist;
sie haben aber mehrere Kriege und Katastrophen überlebt.


Ein Junge, der 1995 geboren wurde und heute 25 Jahre alt ist, denkt, dass es das Ende der Welt ist, wenn sein Amazon-Paket mehr als drei Tage braucht, um zu kommen oder wenn er nicht mehr als 15 '' Likes '' für sein gepostetes Foto bekommt auf Facebook oder Instagram...

Im Jahr 2020 leben viele von uns in Komfort, wir haben Zugang zu verschiedenen Unterhaltungsquellen und haben oft mehr als nötig.

Aber die Leute beschweren sich über alles.
Und doch haben sie Elektrizität, Telefon, Essen, sauberes Wasser, ja sogar warmes Wasser, Heizung und Dach auf ihrem Kopf.

Nichts davon gab es früher.
Aber die Menschheit hat viel ernstere Umstände überlebt und hat nie die Lebensfreude verloren.

Vielleicht ist es an der Zeit, weniger selbstsüchtig zu sein, aufhören zu jammern und zu weinen. Wenn man jetzt einmal auf so einige Dinge verzichten muss und Disziplin bewahren soll.
Wir leben alle zusammen in einer Gesellschaft und nicht alleine in der "Komfort-Zone".
geloescht.20250302
04.11.2020, 20:18 Uhr
@ Schlaubert!
Diese Information habe ich am letzten Donnerstag von der Angestellten an der Kasse im Getränkemarkt bei Eichenauer bekommen.

Als meine Frau beim Rausgehen noch im Laden den Lappen herunterzog und ihr Attest vom Pulmologen wegen Asthma erwähnte, wurden wir höflich (Das meine ich jetzt nicht ironisch) darauf hingewiesen.
geloescht.20250302
04.11.2020, 21:01 Uhr
Micha123
Das Versorgungsproblem wie mit dem unsäglichen Klopapier liegt nicht daran, dass die Lager leer wären. Es gibt tatsächlich genug von allem.

Wenn Altmeier oder dieser Schoßhund Nr. 2 neben Seibert aus dem Kanzleramt Braun erzählen, dass die Lieferketten sicher sind, ist das so nicht richtig.

Denn wenn beispielsweise Fahrer, die aus dem Risikogebiet Polen zurückkommen (Und dort gibt es beispielsweise Kaufland) müssen sie sich testen lassen und in Quarantäne.

Also fehlen sie im Inland. Vernunft der Bürger gegen Hamstern hin oder her...Die Politiker in ihrem abgesicherten Wolkenkuckucksheim haben teilweise überhaupt keine Ahnung von der durch ihre Beschlüsse ausgelösten Realität.

Und das Corona-Chaos geht da einher mit der seit 2015 hereingebrochenen angeblichen Alternativlosigkeit bei einem anderen die Menschen bewegenden und die Nation spaltenden Thema.
Kobold2
04.11.2020, 21:33 Uhr
Quarantäne
für Fahrer???? Bei Rückkehr aus Risikogebieten.
Ich hab wohl was verpasst?
geloescht.20250302
04.11.2020, 21:50 Uhr
Gilt das für Lkw-Fahrer nicht?
Eine Nachbarin hat mir erzählt, ein Freund von ihr, Berufskraftfahrer, ist genau an dem Tag, als Polen zum Risikogebiet erklärt wurde, über die A4 zurückgekommen, wurde rausgewunken und belehrt, er müsse sich zuhause unverzüglich einem Test unterziehen und bis zum Ergebnis in Quarantäne begeben.

Anm. d. Red.: Gekürzt, kein Chat bitte
Xantia
05.11.2020, 00:35 Uhr
Oh
Was der tannhäuser so von den Nachbarn und beim einkaufen mit seiner Familie alles so in Erfahrung bringt !!??
Hört sich nach ein wenig nach lange weile an !
Hoffentlich war er mit Mund / Nasen- Maske unterwegs!
Schade, dass immer erst ein toter vor der Tür liegen muss, bevor es wirklich ernst genommen wird !!!!
Kobold2
05.11.2020, 08:13 Uhr
Wenn,
dann lief das wohl unter Einzelfall.
Es war anfangs eher umgekehrt.
Alles was hier Arbeitete( Fahrer, Handwerk, Bau) musst bei ihrem Heimaturlaub in Quarantäne.
D.h. sie kamen 14 Tage nicht wieder nach Deutschland zurück. Bei der Einreise brauchten sie aber nicht nochmals in Quarantäne.
Als Konsequenz ist man vorerst nicht nach Hause gefahren, da man Geld verdienen musste und nicht so sozial abgefedert wurde wie hier.
Uns geht es ähnlich den Pflegern. Wir sind das Kanonenfutter, die die Wirtschsft am Laufen halten, nur ohne staatliche Coronaprämie.
Die zahlen vereinzelt Unternehmen aus eigener Tasche .
Bevor es aufs falsche Gleis kommt. Ich mache meinen Job gern, das ist kein Jammern. Mitleid brauche ich nicht und das man uns mit normalen Respekt begegnet, habe ich schon lange aufgegeben. ( siehe auch die kürzliche Diskussion über die LKW- Unfälle). Die Daumen, die hier verteilt werden, wenn man mal tiefere Einblicke liefert, die das Klischeedenken zerstören, sprechen für sich.
Es wäre halt wünschenswert, das manch einer seinen Kopf nicht nur zum Friseur schleift
geloescht.20250302
05.11.2020, 18:58 Uhr
Der Beitrag wurde deaktiviert – Anm. d. Red.: Kein Chat
geloescht.20250302
05.11.2020, 19:20 Uhr
Einzelfall...Natürlich!
Ich habe nur geschildert, was mir eine Nachbarin (Zusammenhalt und Gedankenaustausch helfen in Krisenzeiten) erzählt hat.

"Lange weile" habe ich nicht...Eher eine kurze Lunte, wenn das Chaos so weitergeht...
Kobold2
05.11.2020, 20:20 Uhr
Ich möchte
niemanden zu nahe treten, aber aus der Erfahrung heraus, wird von Unbedarften beim Thema Strassengüterverkehr auch mal was verdreht...
Ich habe das wiedergegeben, wie ich es in unserer Firma erlebe und das deckt sich mit befreundeter Fahren anderer Unternehmen.
Die Aussage ihrer Bekannten ist unlogisch.
Wenn ein unverzüglich in Quantäne soll, weil er aus einem Risikogebiet kommt, danm kann er noch nicht mal entladen.!
Der Wohnort ist nicht zwingend auch, der Entladeort. Das kann ein Unternehmen kaum stemmen. Der Personkreis, dem man begegnet ist i.d.R. Recht überschaubar und die Eihalzumg der Hygienregeln ist für die Firmen überlebenswichtig .
geloescht.20250302
05.11.2020, 21:08 Uhr
Erschießen Sie mich, Kobold2
Das drohte in der Antike den Überbringer der Botschaft.

Ich habe niemals Ihre Kompetenz bezüglich Spedition angezweifelt und muss mich hier dafür rechtfertigen, die Erzählung meiner Nachbarin weitergegeben zu haben?

Thema Allgemeinverfügung: Das ist nur ein Wort. Zombieland Teil 1 und 2 sind noch weit entfernt
Kobold2
06.11.2020, 13:15 Uhr
Warum sollte ich...
Ich bin grundsätzlich friedliebend und habe hier lediglich einen Einblick in die Praxis gegeben.
Der Fehler muss nicht bei ihnen liegen....
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