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Fr, 16:30 Uhr
11.12.2020
Nach Messerattacke:

Iraner in Untersuchungshaft

Am 5. Dezember verletzte ein 20-jähriger Mann in der Burgstraße in Sondershausen einen 19-Jährigen mit einem Messer...


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Das Opfer musste mit Stichverletzungen, die nicht lebensgefährlich waren, in ein Krankenhaus gebracht werden. Nach umfangreichen Ermittlungen der Kriminalpolizei Nordhausen wegen des Verdachtes der gefährlichen Körperverletzung, wurde gegen den Tatverdächtigen aus dem Iran am Freitag die Untersuchungshaft angeordnet.

Er kam in eine Jugendarrestanstalt. Zu den Hintergründen der Tat können auf Grund der noch andauernden Ermittlungen keine weiteren Aussagen getroffen werden.
Autor: psg

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Kommentare
Mueller13
11.12.2020, 19:40 Uhr
Jugendarrestanstalt?
Ist ein Jugendarrest nicht für Jugendliche? Mit 20 hat man dieses Altersabschnitt hinter sich.
Unter Umständen kann man bei nachgewiesener Reifeverzögerung nach Jugendstrafrecht verurteilt werden - aber das sollte erst festgestellt werden und nicht von vorneherein angenommen werden.

Und warum Arrest und nicht Gefängnis? Ist "gefährliche Körperverletzung" mittlerweile auch ein Bagatelldelikt? Man hat halt einen abgestochen, kann ja mal vorkommen...
Hubert0815
11.12.2020, 21:44 Uhr
Deutscher in Untersuchungshaft nach Messerattacke
Ich frage mich gerade ob nnz/kn das auch so schreiben würde?!?

Das soll allerdings nicht von dieser widerlichen Tat ablenken. Er soll seine gerechte Strafe bekommen. Widerlich!
__________________________________________________
Anm. d Red.: Ja, würden wir, wenn es in unserer Region passieren würde.
DonaldT
11.12.2020, 23:29 Uhr
Iraner in Untersuchungshaft
erstaunlich - hier wird sogar gleich die Herkunft/Nationalität des Täters benannt!

Wenn die "Grünen" (was sie schon lange nicht mehr sind, weil nicht mehr der Mensch im Vordergrund steht!) das Wahlalter auf 16 runter nehmen wollen, dann können doch anpassungsbereite, sowie anpassungswillige Flüchtlinge auch nach Jugendstrafrecht behandelt weren, sie sind doch noch so jung, die Bedauernswerten - oder nicht?.
geloescht.20250302
12.12.2020, 18:39 Uhr
Antwort an Hubert0815:
NNZ und KN schreiben das, was die Pressestelle der Polizei an Informationen freigibt.

Da stand auch oft genug "Der Deutsche..."! Was immer ein Deutscher heutzutage auch sein mag mit mindestens 2 Pässen und gebrochener "Heimat"Sprache. Ansonsten nennt man uns "Schon länger hier Lebende".

Vielleicht gefällt Ihnen die Veröffentlichungsstrategie von Funke Media besser, da steht nichts von "Iraner".

Davon abgesehen: War es eine Messerstecherei unter Landsleuten mit "mentalitätsbedingtem" Ergebnis oder ein hinterhältiger Angriff?

Das ist relevant bei er Beurteilung "Versuchter Totschlag" oder "...Mord".

Warum war der Typ noch solange ungeschoren auf der Straße unterwegs?

Warum gab es am Tat- oder wenigstens einen Tag später keine Polizeimitteilung mitsamt Fahndungssaufruf?

Was ist aus der Fahndung nach dem Belästiger der Joggerin im Schlosspark geworden?

Ich fürchte, ein gewiefter Asylanwalt wird eine Bewährungsstrafe mitsamt Abschiebestopp aushandeln mit der Begründung, dass sein Klient verfolgter Christ und schwul ist und ihm im Heimatland in Teheran eine Himmelfahrt baumelnd am Baukran drohen würde.
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