Mi, 12:01 Uhr
27.01.2021
Bis Ende März
Grundsicherung auch für Selbständige erleichtert
Das Jobcenter weist noch einmal darauf hin, dass auch Unternehmer, Solo-Selbständige und Freiberufler Anträge auf Grundsicherung stellen können...
Die Bundesregierung hat in einem Sozialschutz-Paket ein vereinfachtes Verfahren für den Zugang zur Grundsicherung bis zum 31. März 2021 beschlossen. Dieses regelt unter anderem eine verkürzte Antragstellung mit eingeschränkter Vermögensprüfung und die Übernahme der tatsächlichen Mietkosten.
Durch diese Ausnahmeregelung können Menschen schneller finanzielle Hilfe erhalten, sagt Uta Volland Geschäftsführerin des Jobcenters Kyffhäuserkreis. Sie unterstreicht: Eine Online-Antragstellung beschleunigt das Verfahren. Entsprechende Unterlagen sind unter www.arbeitsagentur.de/m/corona-grundsicherung/ abrufbar. Wichtige Fragen und Antworten (FAQ) zur Grundsicherung sind hier nachlesbar.
Die Sonderhotline informiert Selbstständige über finanzielle Hilfen zur Sicherung des Lebensunterhalts. Sie ist Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr unter: 0800 4 555521 (gebührenfrei) erreichbar.
Autor: redDie Bundesregierung hat in einem Sozialschutz-Paket ein vereinfachtes Verfahren für den Zugang zur Grundsicherung bis zum 31. März 2021 beschlossen. Dieses regelt unter anderem eine verkürzte Antragstellung mit eingeschränkter Vermögensprüfung und die Übernahme der tatsächlichen Mietkosten.
Durch diese Ausnahmeregelung können Menschen schneller finanzielle Hilfe erhalten, sagt Uta Volland Geschäftsführerin des Jobcenters Kyffhäuserkreis. Sie unterstreicht: Eine Online-Antragstellung beschleunigt das Verfahren. Entsprechende Unterlagen sind unter www.arbeitsagentur.de/m/corona-grundsicherung/ abrufbar. Wichtige Fragen und Antworten (FAQ) zur Grundsicherung sind hier nachlesbar.
Die Sonderhotline informiert Selbstständige über finanzielle Hilfen zur Sicherung des Lebensunterhalts. Sie ist Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr unter: 0800 4 555521 (gebührenfrei) erreichbar.
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