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Mi, 19:20 Uhr
03.02.2021
Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Greußen erhalten 325.400 Euro

Pauschalzahlung vom Land an die Kommunen

Die Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Greußen erhalten 325.400 Euro aus zusätzlicher Pauschalzahlung vom Land an die Kommunen. Die Thüringer Kommunen dürfen sich in diesem Jahr über eine pauschale Zahlung von 200 Euro für maximal 250 Einwohner freuen...

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Der Höchstbetrag für Gemeinden deren Einwohnerzahl darüber liegt beläuft sich somit auf maximal 50.000 Euro. Erfreulich ist zudem, dass die Mittel nicht Bestandteil sondern zusätzlich zum 200 Millionen Euro Programm für die Kommunen sind. Dies geht maßgeblich auf eine Initiative der CDU Landtagsfraktion im Rahmen der Beratungen zum Landeshaushalt 2021 zurück.

Die Auszahlung der Gelder soll noch im Januar erfolgen. Sie sind besonders zur Stärkung kleiner Kommunen des ländlichen Raumes gedacht und sollten dort, bei zusätzlicher geschickter Nutzung von Fördertöpfen, die eine oder andere größere Investition in die Infrastruktur ermöglichen. Zumal die Gemeinden frei über die Verwendung der Mittel entscheiden können. Auch der Zeitpunkt der Ankündigung der Pauschalzahlung ist nicht ungünstig, da sich die meisten Kommunen gerade mit der Erstellung und Verabschiedung der Haushalte für 2021 beschäftigen dürften.

Zumal sie vom gegenwärtigen System der Feststellung
der Schlüsselzuweisungen vom Land über Gebühr benachteiligt werden. Dies trifft auch voll umfänglich auf alle sieben Mitgliedskommunen der Verwaltungsgemeinschaft Greußen zu. Sie erhalten 2021 konkret folgende einmalige Pauschalzahlungen:
  • Stadt Clingen einen Maximalbetragvon 50.000 Euro
  • Topfstedt 50.000 Euro
  • Westgreußen 50.000 Euro
  • Wasserthaleben 50.000 Euro
  • Trebra 50.000 Euro
  • Oberbösa 50.000 Euro
  • Niederbösa, anteilig auf Grundlage der Einwohnerzahl 25.400 Euro

Bleibt jetzt zu hoffen, dass bei der gegenwärtig laufenden Überarbeitung des Thüringer Gesetzes
zum kommunalen Finanzausgleich, welches die finanzielle Ausstattung der Kommunen durch
Landeszuweisungen regelt, diese Schieflage zu Ungunsten der kleineren Gemeinden des
ländlichen Raumes wenigstens etwas korrigiert wird.
Karl-Heinz Kämmerer
Autor: emw

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