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Mi, 15:29 Uhr
03.03.2021
Polizeibericht

Crash im Kreisverkehr

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Ein 75-jähriger Autofahrer befuhr heute gegen 12:00 Uhr mit seinem Ford den Kreisverkehr am Haupteingang des Sondershäuser Krankenhauses in der Hospitalstraße. Dabei kollidierte er mit einem Blumenkübel aus Beton...

Beim Zurückfahren stieß in der Folge gegen ein wartendes Taxi. An beiden Fahrzeugen entstand Sachschaden.
Autor: red

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Kommentare
Kobold2
03.03.2021, 19:39 Uhr
Nicht nur für mich
ein Grund einen Arzt aufzusuchen und die gesundheitliche Tauglichkeit kontrollieren zu lassen, bevor noch mehr passiert, als nur beschädigte Blumenkübel und Autos.
Von einem bekannten Kommentator wird hier gern auf Herrn Orwell verwiesen....
Das mache ich jetzt auch mal.
Micha123
03.03.2021, 21:17 Uhr
Crash am Krankenhaus
Vollkommen korrekt @Kobold2. Der Verursacher nicht aufgepasst.

Allerdings sollte man aber auch den Aspekt im Auge behalten, dass dieser "Kreisel" sehr eng bemessen ist.
Es gibt viele Menschen, welche das Krankenhaus aufsuchen und eine Gehbinderung haben. Dafür ist die Stelle gedacht, dass man dort direkt vorm Eingang halten kann. Oder Menschen, welche entlassen werden und noch zu schwach sind, damit sie weite Strecken zurücklegen bewältigen können.

Es ist alles ziemlich verbaut und müsste eigentlich einmal nach über 20 Jahren verändert werden.
Da dies aber wahrscheinlich ein Grundstück mit vom Krankenhaus ist, so ist der Eigentümer verantwortlich.
Alternativ kann man, so glaube ich, auch noch über die alte Einfahrt in den Hof vom Krankenhaus kommen.
Platz ist vorm Krankenhaus eigentlich genügend vorhanden. Blumenkübel usw. dies sind Dinge, welche zwar schön aussehen aber wenig Sinn bringen, wenn sie alles verbauen.
(Passt ja vielleicht auch zum Krankenhaus... außen alles schön und innen....???)

Es gibt Menschen, welche eigentlich schon mit 30 einmal ihre gesundheitliche Tauglichkeit für das Führen von Fahrzeugen kontrollieren lassen müssten. Man kann nicht nur immer das Alter vorschieben. Die Menschen wollen mobil bleiben, so lange es irgendwie nur geht.
Kobold2
03.03.2021, 22:23 Uhr
Um eigenständig
mobil sein zu dürfen und man zwangsläufig bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Eine davon ist die gesundheitliche Tauglichkeit.
Als BKF mit Führerscheinerwerb vor '99 ist man gesetzlich verpflichtet ab 50, alle 5 Jahre diese Tauglichkeit überprüfen zu lassen.
Als Privatperson braucht man das überhaupt nicht! Hier wird vom Gesetzgeber mit zweierlei Maß gemessen! Es gibt kein Grundrecht auf lebenslanges Autofahren! Wenn ich mich gesundheitlich nicht fühle, dann lasse ich mich fahren und riskiere nicht noch die Gesundheit und eventuell das Leben anderer. Das höchste Gut was man haben kann, ist immer noch die Gesundheit und nicht der Führerschein!
Der Kreisel kann nichts für die Unfähigkeit mancher Autofahrer und ohne Blumenkübel o.ä. würde die Grünfläche drunter leiden.
Wenn man sein Gefährt dort nicht gewendet bekommt, kann man auch die paar Meter vorn vorn aus rückwärts zum Kreisel fahren, oder man fährt halt rückwärts wieder raus. Wenn man das auch nicht gebacken bekommt, dann hat das Krankenhaus auch noch Rollstühle.
Ich kann auch nicht mit meinem Lastzug in eine Gasse fahren, wo mir am Ende der Platz ausgeht! Da habe ich die erste Seite in der Tagespresse für mich allein und die Schlagzahl der (hämischen) Kommentare geht durch die Decke....
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