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Fr, 12:39 Uhr
12.03.2021
CDU-Abgeordneter Scharf zufrieden mit dem erzielten Kompromiss

Faire Erstattung der Kindergarten- und Hortbeiträge erreicht

„Im Ringen um die Rückerstattung der Kindergarten- und Hortbeiträge haben wir entscheidende Verbesserungen erreicht", sagte CDU-Landtagsmitglied Stefan Schard zum im Thüringer Landtag verabschiedeten Gesetz zur Beitrags-Rückerstattung nach Corona-bedingten Schließungen...

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„Im Ringen um die Rückerstattung der Kindergarten- und Hortbeiträge haben wir entscheidende Verbesserungen erreicht. Es ist uns gelungen, eine unverhältnismäßige Belastung von Eltern und Kommunen im Kyffhäuserkreis zu verhindern.“ Das hat der CDU-Landtagsabgeordnete Stefan Schard zum im Thüringer Landtag verabschiedeten Gesetz zur Beitrags-Rückerstattung nach Corona-bedingten Schließungen von Einrichtungen zur Kinderbetreuung gesagt. Schard stimmte für das Paragraphenwerk, dessen rot-rot-grüner Erstentwurf vor den erfolgreichen Änderungen der CDU noch etliche Mängel enthalten habe.

„Alle Eltern, die ihre Kinder an höchstens fünf Tagen im Monat in die Notbetreuung gegeben haben, bekommen ihre Beiträge nun eins zu eins zurück. Diese Regelung greift, wenn es zu landesweiten oder regionalen Einrichtungsschließungen an mehr als 15 Kalendertagen im Monat gekommen ist. „Gleichzeitig sorgt die von uns durchgesetzte Spitzabrechnung dafür, dass die Kommunen am Ende nicht auf Teilen der Rückerstattungs-Kosten sitzen bleiben“, so Schard weiter.

Ebenfalls auf eine Forderung der CDU-Fraktion geht zurück, dass nicht erneut komplizierte Gesetze verabschiedet werden müssen, wenn es zu einem weiteren Lockdown kommt – was sich wirklich niemand wünscht. „Diese Regelung gilt jetzt bis zum Jahresende“, machte Schard deutlich. Nun sei es an der Landesregierung, für eine schnelle Rückzahlung der Gelder an Eltern, Städte und Gemeinden im Kyffhäuserkreis zu sorgen. „Wichtig ist, dass die Eltern jetzt so schnell wie möglich ihr Geld zurückbekommen.“
Autor: red

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