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Do, 18:00 Uhr
29.04.2021
Sondershäuser SPD-Landtagsabgeordnete zeigt Richter an

Die Blindheit der Rechtssprechung

Ein Richter am Familiengericht in Weimar hatte der Klage einer Mutter stattgegeben, die eine Aufhebung der Maskenpflicht für ihre zwei Kinder in der Schule forderte. Die Pflicht zum Tragen eines Mund- und Nasenschutzes hatte der Richter als „Gefährdung des Kindeswohls“ eingestuft und sein Urteil auf 180 Seiten begründet…



Die Entscheidung hatte in der Öffentlichkeit sowohl Jubel wie auch Entsetzen hervorgerufen. Gegner der Corona-Maßnahmen feierten den Mann als Helden, Befürworter warfen ihm Parteilichkeit und Amtsanmaßung vor. Das Weimarer Verwaltungsgericht hob das Urteil inzwischen auf und argumentierte, dass dem Familiengericht die Befugnis fehle, Anordnungen gegenüber Behörden und Vertretern von Behörden zu treffen, wie sie eine Schulleitung darstellt. Die Maskenpflicht an den beiden Weimarer Schulen wurde daraufhin wieder in Kraft gesetzt.

Bisher sind elf Anzeigen von Privatpersonen und Anwälten gegen den 58-jährigen Familienrichter wegen vermuteter Rechtsbeugung bei der Staatsanwaltschaft eingegangen. Eine der Anzeigen stammt von der Sondershäuser SPD-Landtagsabgeordneten Dorothea Marx.

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Die Staatsanwaltschaft Erfurt geht nun von einem Verstoß gegen den Paragraphen 1666 Absatz 4 des Bürgerlichen Gesetzbuches aus, in dem festgehalten ist, dass ein Familiengericht zur Abwendung von Gefahren für Kinder „auch Maßnahmen mit Wirkung gegen einen Dritten“ treffen könne. Gerhard Strate, der Verteidiger des Weimarer Richters, plädiert jedoch darauf, dass sein Klient davon ausging, dass mit „Dritten“ auch öffentliche Institutionen wie Schulen gemeint wären. "Im Rahmen seiner richterlichen Unabhängigkeit konnte der Familienrichter diese Auffassung vertreten“, läßt sich Strate zitieren. Auf Grund eines offensichtlich bestehenden Anfangsverdachts durchsuchten Beamte der Erfurter Staatsanwaltschaft am Montagvormittag die Wohn- und Arbeitsräume des Amtsrichters in Weimar, sicherten Computer und ein Handy sowie andere Beweismittel.

Gestern erreichte unsere Redaktion unangefordert eine Selbstauskunft der stellvertretenden SPD-Kreisvorsitzenden des Kyffhäuserkreises, Dorothea Marx, in der sie zu ihrer Anzeige gegen den Weimarer Richter Stellung bezieht. Die ehemalige hessische Bundestagsabgeordnete ist selbst Rechtsanwältin und betreibt eine Kanzlei in Sondershausen.

Auf die Eingangsfrage „Warum haben Sie eine Anzeige gegen den Richter gestellt?“ antwortet Frau Marx dort sehr ausführlich: „Ausdrücklich NICHT wegen seiner inhaltlichen Auffassung zu den Corona-Schutzmaßnahmen. Diese steht ihm frei.
Ausdrücklich NUR wegen des Anfangsverdachts auf
  • Anmaßung der ausschließlichen Befugnisse eines Verwaltungsgerichts durch den Erlass von weit über die „Anregung“ der antragstellenden Mutter hinausgehenden eigenen Allgemeinverfügungen mit Wirkung für und gegen zwei Schulgemeinschaften, 
  • einer damit einhergehenden Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör und dem Abschneiden des Rechtswegs gegen seine Entscheidung für alle weiteren von seiner Entscheidung betroffenen Schüler und Eltern,
  • einer dafür unhaltbare Überdehnung des Anwendungsbereichs von § 1666 Abs. 4 BGB zu einem vermeintlich proaktiven Recht eines Familiengerichts zur allgemeinverbindlichen Regelung aller Angelegenheiten, bei denen eine Beeinträchtigung des Kindeswohls vorliegen könnte. Denn die logische Folge dieser Selbstermächtigung wäre, dass Familienrichter künftig z.B. auch Tempo 20 innerorts, ein Verbot von Windrädern oder aber auch von klimaschädlichen Technologien, Verbot von einseitigen News-Blogs oder kinderfreundliche Bebauungspläne anordnen könnten.   
  • Neben dem abgeschnittenen Rechtsweg für alle Betroffenen würde bei dieser Allzuständigkeit auch ein Regelungschaos entstehen, denn was soll bitte gelten, wenn der Richter im Nachbarzimmer (der für Kinder mit anderen Anfangsbuchstaben des Nachnamens zuständig ist) das Kindeswohl anders auslegt (Tempo 30 reicht), und die immer noch weiter originär zuständigen  Verwaltungsgerichte ganz anders entscheiden (kein Tempolimit)??
  • Absprache der geschilderten Umgehung des Verwaltungsrechtswegs mit anderen Verfahrensbeteiligten“
Weiter wird Dorothea Marx von Stefanie Maria Gerressen, der Leiterin der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit und Pressesprecherin der Thüringer SPD-Fraktion gefragt: „Was würden Sie einem Kritiker antworten, der eine solche Anzeige als bedenklich erachtet, weil sie die Trennung zwischen Exekutive und Judikative aufweicht?“ Und Gerressen fügt ihrer Frage die Bemerkung hinzu: „Staatsanwälte unterliegen den Weisungen des Justizministers. Durch eine Anzeige von einem Regierungspolitiker könnten sich Staatsanwälte unter Druck gesetzt fühlen, Ermittlungen einzuleiten.“
 
Dorothea Marx nimmt diese Vorlage auf und kontert: „Das glaube ich nicht und es liegt auch gar nicht in meiner Absicht. Das Recht, das Verhalten eines Richters daraufhin überprüfen zu lassen, ob er die Rechtsordnung und die Rechtsweggarantie Dritter nicht absichtlich durch angemaßte Kompetenzen durcheinanderwirbelt, muss auch einer Berufspolitikerin zustehen.

Kein Justizminister wird es wagen, „seiner“ Staatsanwaltschaft direkt oder indirekt Weisungen zu erteilen, wie sie mit meiner Anzeige oder Anzeigen anderer Berufspolitiker umzugehen hat. Zudem habe ich die Staatsanwaltschaft in meiner Anzeige zwar um Prüfung des Vorgangs gebeten, aber Ermittlungen oder gar eine Anklageerhebung nicht eingefordert. Darüber zu entscheiden ist allein Sache der Staatsanwaltschaft.  Durchsuchungen bedürfen einer richterlichen Genehmigung. Damit kann es hier schon per se zu keiner (staatsanwaltlichen oder sonstigen)  Willkür kommen. Ein Durchsuchungsbeschluss wird vom zuständigen Gericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft, und damit durch einen unabhängigen Richter erlassen.“     
 
Die abschließende Frage, ob ihr weitere Politiker von Thüringer Regierungsparteien bekannt seien, die den betreffenden Richter angezeigt haben, verneint Frau Marx.

Ihr Anwaltskollege und Richter Thorsten Schleif gibt auf YouTube in einem Video auf die Frage nach Anzeigen wegen Rechtsbeugung zu Protokoll: „Die Anzeige wegen Rechtsbeugung kommt immer dann, wenn jemand das Urteil nicht verstanden hat oder wenn er damit nicht zufrieden ist. Das sind ganz grob gesagt harmlose Spinner, die so was machen. Und von harmlosen Spinnern läßt man sich als Richter nicht einschüchtern.“

Der Sondershäuser CDU-Landtagsabgeordnete Stefan Schard ist ebenfalls ausgebildeter Jurist und benennt der nnz auf Nachfrage zum Weimarer Fall seine Sicht der Dinge: „Erst einmal muss klar unterschieden werden, dass wir hier einerseits die Anzeigen haben und andererseits die Durchsuchung von Amts- und Privaträumen. Wir müssen aufpassen, dass die Justiz jetzt nicht unter Generalverdacht gerät und Verschwörungstheorien angestellt werden. Hausdurchsuchungen müssen von einem unabhängigen Gericht angeordnet werden und es gibt immer einen begründeten Anfangsverdacht dafür.“

Nach Schards Rechtsauffassung sei das Familiengericht für die Klärung dieser speziellen Frage nicht zuständig gewesen. Er warnt davor, emotional und nicht rein sachlich an die Aufarbeitung der Vorfälle zu gehen. „Eine ordentliche Untersuchung muss zu Ergebnissen kommen, auf deren Grundlage eine Meinungsbildung erfolgen kann. Deshalb wollen wir als CDU-Fraktion den Fall auch im Justizausschuss des Thüringer Landtages auf die Tagesordnung setzen.“ Die Gemengelage und gegenseitigen Vorwürfe der Kontrahenten seien gefährlich, betont der Politiker, und dürfen nicht dem guten Ruf der unabhängigen deutschen Justiz schaden. Nach möglichen Gründen für eine Anzeige wegen Rechtsbeugung befragt, äußert sich Stefan Schard diplomatisch: „Die Gründe können vielfältig sein. Allerdings ist es ungewöhnlich, dass ein amtierender Richter so ins Fadenkreuz gerät.“

Warum eine Anzeige von Privatpersonen oder gar aktiven Mitgliedern der Regierungskoalition erfolgte, nachdem das umstrittene Urteil bereits vom Verwaltungsgericht Weimar einkassiert wurde, versteht er hingegen nicht. „Noch einmal, ich halte den ganzen Fall nicht für eine Justizverschwörung und will versuchen, über den Justizausschuss Klarheit zu gewinnen und die offenen Fragen ordentlich und zufriedenstellend zu untersuchen, damit keine Zweifel an der Unabhängigkeit unseres Rechtssystems und der Justiz bleiben“, bekräftigt der Volljurist mit der anerkannten Befähigung zum Richteramt am Landgericht Erfurt.

Auch der Nordhäuser Claus Peter Roßberg ist Rechtsanwalt und Kommunalpolitiker. Er kenne die Hintergründe dieses Falls nicht, sagt er uns am Telefon, aber für den Vorwurf der Rechtsbeugung müsse zwingend ein Vorsatz beim Angeklagten zu erkennen sein. Dem Weimarer Richter hätte seine Rechtsbeugung selbst bewusst sein müssen und dies müssten ihm die Ankläger dann im Prozess nachweisen können. „Offensichtlich“, so schlussfolgert Roßberg, „gibt es Anhaltspunkte, die beweisen, dass dem Richter seine Rechtsbeugung bewusst war, sonst hätte es kein Einschreiten der Staatsanwaltschaft gegeben.“

Merkwürdig findet der FDP-Politiker an dem Fall, dass der Richter angab, keine Zeit für ein mündliche Entscheidung gehabt zu haben, andererseits aber mehrere 140 Seiten lange Gutachten eingeholt wurden. Und in dieser Tatsache, so Roßberg, könnte eventuell einer der Gründe für die Durchsuchungen der richterlichen Räume zu finden sein.

Ob es zu einer Anklageerhebung gegen den Familienrichter auf Grund der gestellten Anzeigen kommen wird, ist momentan noch ungewiss. Frau Marx will das nach eigenem Bekunden gar nicht. Schard wie auch Roßberg glauben eher nicht daran und kennen kaum Präzedenzfälle von einer solchen Tragweite. Vielleicht kann der von Stefan Schard angesprochene Justizausschuss des Landtags etwas mehr Licht in die Angelegenheit bringen.
Olaf Schulze
Autor: osch

Kommentare
tannhäuser
29.04.2021, 18.15 Uhr
Da wird sich schon...
...etwas finden, um den Richter zu sanktionieren...

Vielleicht las er auf dem Dienst-PC "Junge Freiheit" oder "Tichys Einblick"...
geloescht 20210614
29.04.2021, 18.37 Uhr
ich finde es gut von der NNZ etwas Licht zu dem Vorfall aus Weimar
hier aufzuzeigen.
danke Herr Schulze
Schlaubert
29.04.2021, 18.48 Uhr
Wenn man sonst schon...
sehr wenig über die SPD Kommunalpolitiker*innen ließt oder hört dann muss man sich mal wieder mit so einer "Showeinlage" ins Gerede bringen. Traurig aber wahr.
Piet
29.04.2021, 18.50 Uhr
Platt
gemacht werden alle die nicht Meinungskonform mit dem Regime Angela Merkel sind. Demokratie 2021 Deutschland siehe Uwe Steimle, Dieter Hallervorden usw.
tannhäuser
29.04.2021, 19.11 Uhr
Mir hat tatsächlich...
...neulich ein Freund aus Düsseldorf (Dort geboren) ein Video geschickt, in welchem Steimle über die Grünen räsoniert und sich lustig darüber macht, dass Baerbock bezüglich des EU-Schuldenpakts Soll und Haben verwechselt und denkt, dass Deutschland nicht die Milliarden für Südeuropa löhnt, sondern in Anspruch nehmen kann, um mit einer Grünen Kanzlerin in Deutschland finanzielle Wohltaten zu verteilen.

Zum Amtsrichter: Hoffentlich finden sich auf seinem PC keine Screenshots von Leser-Kommentaren bei Welt- und Focus-Online.
Betrachter
29.04.2021, 19.22 Uhr
Genauso
ist es Piet. Was hier alles abgeht. Frau Marx, ebenfalls Richterin, will sich profilieren, nicht anderes. Und genau das ist in diesem Staat auch so daneben. Um sich profilieren zu können, werden die größten Ganoven frei gesprochen, Straftäter mit Samtpfoten angefasst und häufig genau das getan, womit man gemäß den Rechtsgrundlagen oder des Tatbestandes nicht rechnet. Und über der werten Richterschaft kommt höchstens noch der Himmel.
Junge21
29.04.2021, 19.27 Uhr
Die Blindheit
erlebe ich gerade, weil es mir schwindlig wurde beim Lesen dieser ganzen Für- und Wider- Sachverhalte.
Also nix erreicht, alles bleibt, wie es ist. Und der Richter ist am A... sozusagen.
Ich bin nur noch entsetzt!
Kritiker2010
29.04.2021, 19.31 Uhr
Guido Westerwelle - Freiheit - 2011
Weil es auch das aktuelle Hickhack um den Richter und das Urteil nachvollziehbar macht, möchte ich kurz auf ein Video hinweisen, dass aktuell in den sozialen Medien Aufmerksamkeit findet.

Die brave Guido - Ruhe er in Frieden und ohne die Wirrungen unserer Tage - hat bereits vor 10 Jahren gewarnt. Auch ohne Corona waren die Begehrlichkeiten und undemokratischen Umtriebe der "gut Meinenden" schon damals sichtbar.

Ich empfehle daher z.B. bei Youtube mal nach "guido westerwelle freiheit" zu suchen ...
Alex Gösel
29.04.2021, 19.43 Uhr
Der Beitrag wurde gespeichert und die Freigabe beantragt.
tannhäuser
29.04.2021, 19.55 Uhr
Westerwelle?
Überhöhen Sie ihn bitte nicht moralisch, Kritiker2010!

Seinen Spruch von "Spätrömischer Dekadenz" hätte er sicherlich auch heute nicht auf Maskengeschäfteprofiteure bezogen, sondern auf H4-Empfänger, die sich auf den am Freitag auf dem Konto befinden sollenden Corona-Zuschlag von 150 € freuen dürfen.
DonaldT
29.04.2021, 22.04 Uhr
Sondershäuser SPD-Landtagsabgeordnete zeigt Richter an
Hilde Benjamin und Freisler lassen grüßen.

Und die Staatsanwaltschaft folgt den Weisungen, siehe das Urteil des VG Weimar, welches nicht sein durfte.
Da hat die Staatsanwaltschaft die Änderung/Aufhebung betrieben.

Und Fr. Marx will wohl nach Berlin?
Na lass sie doch......
Für den Kyffkreis hat sie jedenfalls nicht wirklich was bewerkstelligt - oder?
Henkel
29.04.2021, 22.57 Uhr
Demokratie 2021
Bestrafe einen, erziehe 100. Das Merkelregime schafft den Rechtsstaat ab, natürlich nur für diejenigen, die nicht der Partei folgen wollen. Jetzt Coronaregime, es folgt Klima, dann noch Erpressung über abschaltbares E-Money und Internet-ID. Alles schon in Vorbereitung. Nette Welt, die man zusammen schustert.
Hans Dittmar
29.04.2021, 23.29 Uhr
Abgeordnete Marx entsetzt mich
Sie sagt: Kein Justizminister wird es wagen, „seiner“ Staatsanwaltschaft direkt oder indirekt Weisungen zu erteilen. Wo lebt die denn? Sie hätte auch schreiben können, Kein Staatsanwalt wird es wagen seiner Polizei direkt ... Weisungen zu erteilen.
Selbstverständlich gibt die Politik ihrer Staatsanwaltschaft Weisungen wie man sich den Umgang mit diesen oder diesen vorstellt.
Mit ihrer Anzeige will Sie "meiner Meinung nach " nur Wahlwerbung für den Herbst machen.

Da lobe ich ausdrücklich Herrn Schard, der zeigt, dass man mit solchen Entscheidungen sachlicher umgehen kann.
Kontrapost
30.04.2021, 09.32 Uhr
Frau Marx interviewt sich selbst...
... wie es auch schon mal Bürgermeister Buchmann gemacht hat und wie es in der DDR üblich war. (Heute schiebt man als "Interviewer" die Pressereferenten vor)
Mal abgesehen von dieser Peinlichkeit sollte man Marx dankbar sein für diese Verfahrensweise, weil dank dieser naiven Selbstauskunft deutlich wird, wie Frau Marx zum Rechtsstaat steht. Deshalb: Danke, danke, danke für diese Vorgehensweise. Sie offenbart so vieles, und bitte: Unbedingt fortsetzen!!!
geloescht.20220103
30.04.2021, 12.27 Uhr
Rechtsstaat
In diesen Fall geht man mit harten Bandagen gegen den Familienrichter vor. In einen anderen Fall kommt ein Fußballspieler, der Kinderpornos verbreitet hat, mit einer Bewährungsstrafe davon. Zur Begründung des sehr milden Urteils, heißt es, der Mann ist ja gestraft genug, er kann in Zukunft kein Fußball mehr spielen und ist auch sonst sehr eingeschränkt. Bis du wer, darfst du dir anscheinend viel mehr erlauben, oder wie? Ja so ist das mit der deutschen Justiz.
Atom
10.05.2021, 15.54 Uhr
Die Staatsanwaltschaft im strafbaren Bereich
Das Familiengericht ist bei Kindeswohlgefärdung zuständig, nicht das Verwaltungsgericht § 1666 Abs. 4 BGB, so auch OLG Karlsruhe, Beschluß vom 28.04.2021, AZ.: 20 WF 70/21. Das Familiengericht kann nicht nur, es muß tätig werden und darf die Angelegenheit nicht an das Verwaltungsgericht verweisen. Die Staatsanwaltschaft als weisungsgebundene Behörde unter dem Thüringer Justizministerium hat mit der Hausdurchsuchung ihre Kompetenzen überschritten.
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