Do, 19:38 Uhr
27.05.2021
Lockerungen im Kyffhäuserkreis ab Freitag
Am Wochenende ins Café?
Der Inzidenzwert im Kyffhäuserkreis liegt unter fünfzig. Genauer gesagt bei 41,8, deshalb treten ab dem morgigen Freitag gemäß der Thüringer Infektionsschutzverordnung folgende Regelungen in Kraft...
Wann tritt eine Lockerung der bisherigen Maßnahmen ein?
Unterschreitet ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt ab dem Tag nach dem Eintreten der "Notbremse" an fünf aufeinander folgenden Werktagen den entsprechenden Schwellenwert, so treten an dem übernächsten Tag die zusätzlichen Maßnahmen wieder außer Kraft.
Folgende lokale Lockerungen gelten gemäß der Thüringer Infektionsschutzverordnung für den Kyffhäuserkreis ab dem 28. Mai 2021:
Landkreise und kreisfreie Städte können anhand des Orientierungsrahmens und des Thüringer Stufenplans entsprechend der Rahmenbedingungen vor Ort weitergehende Öffnungen beantragen (Dies bedarf der Zustimmung des Ministeriums und kann mit Auflagen verbunden werden.).
Autor: emwWann tritt eine Lockerung der bisherigen Maßnahmen ein?
Unterschreitet ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt ab dem Tag nach dem Eintreten der "Notbremse" an fünf aufeinander folgenden Werktagen den entsprechenden Schwellenwert, so treten an dem übernächsten Tag die zusätzlichen Maßnahmen wieder außer Kraft.
Folgende lokale Lockerungen gelten gemäß der Thüringer Infektionsschutzverordnung für den Kyffhäuserkreis ab dem 28. Mai 2021:
- Bei privaten Treffen sind neben dem eigenen Haushalt maximal zwei Personen zusätzlich sowie deren zugehörige Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres zugelassen
- Bei Beerdigungen und standesamtlichen Trauungen sind maximal 35 Personen zulässig
- Keine Ausgangsbeschränkungen
- Der Einzelhandel darf vollständig öffnen (mit Test und Kontaktnachverfolgung)
- Alle körpernahen Dienstleistungen sind wieder möglich
- Außengastronomie darf öffnen (mit Terminvereinbarung und Kontaktnachverfolgung)
- Campingplätze, Ferienhäuser und Ferienwohnungen dürfen wieder Gäste empfangen
- Musik- und Jugendkunstschulen dürfen für den Einzelunterricht öffnen
- Außenbereiche von Museen, Gedenkstätten, Burgen oder anderen Sehenswürdigkeiten dürfen öffnen
Landkreise und kreisfreie Städte können anhand des Orientierungsrahmens und des Thüringer Stufenplans entsprechend der Rahmenbedingungen vor Ort weitergehende Öffnungen beantragen (Dies bedarf der Zustimmung des Ministeriums und kann mit Auflagen verbunden werden.).