Fr, 13:18 Uhr
28.05.2021
Keine Maskenpflicht mehr auf dem Sondershäuser Wochenmarkt
Einkaufen ohne Hindernis
Nach der Aufhebung der Allgemeinverfügung des Kyffhäuserkreises zur Eindämmung der Corona-Pandemie ist es ab Dienstag, dem 1. Juni nicht mehr notwendig, auf dem Sondershäuser Wochenmarkt eine Gesichtsmaske zu tragen...
Die Maskenpflicht ist damit aufgehoben. Allerdings gelten weiterhin die Abstandsregeln, welche bitte konsequent eingehalten werden sollen. Diese Regelung gilt jedoch nur im Freien. In öffentlich zugänglichen geschlossenen Räumen muss weiterhin eine Gesichtsbedeckung getragen werden.
Autor: emwDie Maskenpflicht ist damit aufgehoben. Allerdings gelten weiterhin die Abstandsregeln, welche bitte konsequent eingehalten werden sollen. Diese Regelung gilt jedoch nur im Freien. In öffentlich zugänglichen geschlossenen Räumen muss weiterhin eine Gesichtsbedeckung getragen werden.