Mi, 11:14 Uhr
07.07.2021
Sonderinvestitionsprogramm Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten
Schloss Sondershausen ist dabei!
Das von Bund und Freistaat Thüringen geförderte Sonderinvestitionsprogramm (SIP I) zur Sanierung zahlreicher landesgeschichtlich bedeutender baulicher Kostbarkeiten steht bereit. Auch das Schloss in Sondershausen wird davon profitieren...
Der Thüringer Kulturminister Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff erklärte dazu: Thüringens kulturelles Erbe und die baulichen Zeugnisse unserer Residenzkultur sind von nationaler Bedeutung. Die Mittel des Sonderinvestitionsprogramms I werden den größten Sanierungsschub für Schlösser und Residenzen außerhalb Weimars in der Geschichte des Freistaats auslösen. Die von der Schlösserstiftung vorgeschlagene Maßnahmenliste zeigt ihre Schwerpunkte dafür auf. Es werden sich im Laufe des Prozesses naturgemäß Änderungen ergeben, Prioritäten angepasst und Machbares sowie Notwendiges bewertet werden müssen - insoweit ist der Masterplan ein Plan, der nicht in Stein gemeißelt ist. Als nächsten Schritt wird die Schlösserstiftung gemeinsam mit dem Thüringer Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Projekte schärfen und mit den Zuwendungsgebern Priorisierungen erarbeiten und damit die Antragstellungen auf Ausreichung der Fördermittel beim Bund und der Landesverwaltung vorbereiten.
Ein Anteil der Fördermittel in Höhe von bis zu 10 Prozent ist zur Finanzierung des zusätzlichen Personalbedarfs der Stiftung vorgesehen, damit sie das anspruchsvolle Programm bewältigen kann. Durch die Baukommission, in der Vertreter der Zuwendungsgeber Bund und Land, das Landesamt für Denkmalpflege, Baufachleute des Thüringer Infrastrukturministeriums und des Thüringer Landesamtes für Bau und Verkehr sowie des Thüringer Finanzministeriums vertreten sind, erhält die Stiftung baufachliche Begleitung. Es soll mit dem Zusammenwirken der genannten Stellen auch sichergestellt werden, dass Förderkriterien eingehalten werden, dass während des gesamten Projektzeitraums für die Stiftung Kostenkontrolle und Planungssicherheit gewährleistet sind und dass die Abläufe geordnet bleiben.
An Schloss Sondershausen weisen vor allem die ältesten Bauteile erheblichen Sanierungsbedarf auf. Der problematische Baugrund hat am alten Nordflügel und dem aus dem Mittelalter stammenden Turm statische Schäden verursacht, die es vorrangig zu beheben gilt. Dies soll geplant und nach den Vorstellungen der Stiftung im Förderzeitraum umgesetzt werden. Hinzu kommen Dachsanierungen am Süd- und am Ostflügel, die Fortführung der aufwendigen Arbeiten am Entwässerungssystem und die Gesamtsanierung des Jägerhauses zur Nutzung durch die Landesmusikakademie. Im Schlosspark sollen dringend notwendige Brückensanierungen und Wegerestaurierungen durchgeführt werden.
Autor: redDer Thüringer Kulturminister Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff erklärte dazu: Thüringens kulturelles Erbe und die baulichen Zeugnisse unserer Residenzkultur sind von nationaler Bedeutung. Die Mittel des Sonderinvestitionsprogramms I werden den größten Sanierungsschub für Schlösser und Residenzen außerhalb Weimars in der Geschichte des Freistaats auslösen. Die von der Schlösserstiftung vorgeschlagene Maßnahmenliste zeigt ihre Schwerpunkte dafür auf. Es werden sich im Laufe des Prozesses naturgemäß Änderungen ergeben, Prioritäten angepasst und Machbares sowie Notwendiges bewertet werden müssen - insoweit ist der Masterplan ein Plan, der nicht in Stein gemeißelt ist. Als nächsten Schritt wird die Schlösserstiftung gemeinsam mit dem Thüringer Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Projekte schärfen und mit den Zuwendungsgebern Priorisierungen erarbeiten und damit die Antragstellungen auf Ausreichung der Fördermittel beim Bund und der Landesverwaltung vorbereiten.
Ein Anteil der Fördermittel in Höhe von bis zu 10 Prozent ist zur Finanzierung des zusätzlichen Personalbedarfs der Stiftung vorgesehen, damit sie das anspruchsvolle Programm bewältigen kann. Durch die Baukommission, in der Vertreter der Zuwendungsgeber Bund und Land, das Landesamt für Denkmalpflege, Baufachleute des Thüringer Infrastrukturministeriums und des Thüringer Landesamtes für Bau und Verkehr sowie des Thüringer Finanzministeriums vertreten sind, erhält die Stiftung baufachliche Begleitung. Es soll mit dem Zusammenwirken der genannten Stellen auch sichergestellt werden, dass Förderkriterien eingehalten werden, dass während des gesamten Projektzeitraums für die Stiftung Kostenkontrolle und Planungssicherheit gewährleistet sind und dass die Abläufe geordnet bleiben.
An Schloss Sondershausen weisen vor allem die ältesten Bauteile erheblichen Sanierungsbedarf auf. Der problematische Baugrund hat am alten Nordflügel und dem aus dem Mittelalter stammenden Turm statische Schäden verursacht, die es vorrangig zu beheben gilt. Dies soll geplant und nach den Vorstellungen der Stiftung im Förderzeitraum umgesetzt werden. Hinzu kommen Dachsanierungen am Süd- und am Ostflügel, die Fortführung der aufwendigen Arbeiten am Entwässerungssystem und die Gesamtsanierung des Jägerhauses zur Nutzung durch die Landesmusikakademie. Im Schlosspark sollen dringend notwendige Brückensanierungen und Wegerestaurierungen durchgeführt werden.
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