Di, 10:45 Uhr
24.08.2021
Urkunden am Computer beantragen
Digitales Rathaus in Sondershausen
Die Stadt Sondershausen bietet ab sofort seine ersten Bürgerdienstleistungen digitalisiert an. Wie alle öffentlichen Stellen muss die Stadt Sondershausen ab dem Jahr 2023 seine Bürgerdienstleistungen auch über das Internet zur Verfügung stellen...
Die Grundlage hierfür ist das sogenannte Online- Zugangsgesetz. Bereits seit einiger Zeit arbeitet man in der Stadtverwaltung an der Umsetzung dieser Vorgabe und kann bereits jetzt einige Dienste von zuhause aus zugänglich bereitstellen.
Über die städtische Webseite sondershausen.de findet man ab sofort zum Beispiel die An- und Abmeldung der Hundesteuer, die Anmeldung im Kindergarten, melde- und gewerberechtliche Vorgänge sowie auch Anträge für die Straßenverkehrsbehörde der Kreisstadt. Die Umsetzung erfolgt über das Thüringer Antragsmanagement-System für Verwaltungsleistungen
Auf der Webseite der Stadt finden sich auch weitergehende Informationen zu den Vorgängen. Weitere Verfahren befinden sich bereits in der Umsetzungsphase. So wird relativ zeitnah auch die Anforderung von Urkunden aus dem Standesamt ohne einen Besuch in der Behörde möglich sein.
Autor: emwDie Grundlage hierfür ist das sogenannte Online- Zugangsgesetz. Bereits seit einiger Zeit arbeitet man in der Stadtverwaltung an der Umsetzung dieser Vorgabe und kann bereits jetzt einige Dienste von zuhause aus zugänglich bereitstellen.
Über die städtische Webseite sondershausen.de findet man ab sofort zum Beispiel die An- und Abmeldung der Hundesteuer, die Anmeldung im Kindergarten, melde- und gewerberechtliche Vorgänge sowie auch Anträge für die Straßenverkehrsbehörde der Kreisstadt. Die Umsetzung erfolgt über das Thüringer Antragsmanagement-System für Verwaltungsleistungen
Auf der Webseite der Stadt finden sich auch weitergehende Informationen zu den Vorgängen. Weitere Verfahren befinden sich bereits in der Umsetzungsphase. So wird relativ zeitnah auch die Anforderung von Urkunden aus dem Standesamt ohne einen Besuch in der Behörde möglich sein.
