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Sa, 17:31 Uhr
11.09.2021
Tag der Ersten Hilfe

Helfen statt gaffen

Bei Rettungseinsätzen zählt bekanntermaßen jede Minute. Dennoch kommt es immer wieder vor, dass Ersthelfende und Rettungskräfte bei ihrem Einsatz durch Schaulustige behindert werden. Anlässlich des heutigen Tages der Ersten Hilfe richtet das Deutsche Rote Kreuz mahnende Worte an das Land...

„Es ist nicht nur eine ethische Frage, in einem Notfall nicht zu gaffen und keine Fotos oder Videoaufnahmen zu machen. Es ist entscheidend für den Rettungseinsatz und unter Umständen lebenswichtig, dass sowohl freiwillige Ersthelfende als auch professionelle Einsatzkräfte so schnell wie möglich und ungehindert Hilfe leisten können“, sagt DRK-Präsidentin Gerda Hasselfeldt anlässlich des Welt-Erste-Hilfe-Tages am 11. September 2021.

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In einer kürzlich veröffentlichten Umfrage der „HEM/Deutsche Tamoil“ Gruppe wurden die Teilnehmenden nach dem größten Ärgernis rund um die Erste Hilfe gefragt. Sie wählten zu 92% die Antwort „Menschen, die mit dem Handy filmen, statt zu helfen“ und zu 88% die Antwort „störende Gaffer“. Dieses Ergebnis zeigt, dass ein Großteil der Befragten dem Thema eine entscheidende Bedeutung zumisst und unterstreicht, dass Gaffen ein wachsendes Problem ist. Helferinnen und Helfer berichten immer häufiger, dass Menschen mit dem Smartphone Aufnahmen machen, statt zu helfen. Darauf reagierte auch die Gesetzgebung mit einer Neufassung des §201a StGB, die seit Januar 2021 unter anderem auch das Fotografieren und Filmen verstorbener Personen mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren ahndet.

Gaffen behindert nicht nur den Rettungseinsatz, sondern bringt sowohl Ersthelfende und Rettungskräfte als auch die Schaulustigen in Gefahr und kann zu unnötigen Folgeunfällen führen. Zudem kann man wegen unterlassener Hilfeleistung belangt werden, was mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr belegt werden kann. „Statt untätig herumzustehen oder gar zu stören, ist es wichtig, den Anweisungen der Einsatzkräfte zu folgen und wo es geht zu helfen“, so Hasselfeldt.

Neben der rechtlichen Grundlage, ist auch die Sensibilisierung für das Thema in der Öffentlichkeit von Bedeutung. „Um dem Phänomen des Gaffens entgegenzuwirken, muss das Bewusstsein dafür geschärft werden, dass Erste Hilfe die gesellschaftliche Verpflichtung jedes Einzelnen ist. Zugleich bedarf es einer Stärkung der Handlungskompetenz in allen Altersgruppen, bereits vom Kindesalter an, so dass bei einem Notfall das Helfen im Fokus steht. Deshalb unterstützen das DRK und das Jugendrotkreuz (JRK) als kompetente Partner die Erste-Hilfe-Ausbildung an Schulen. Außerdem empfiehlt das DRK einen Erste-Hilfe-Auffrischungskurs alle zwei bis drei Jahre“, sagt Hasselfeldt.

Erste-Hilfe-Kurs suchen: https://www.drk.de/hilfe-in-deutschland/erste-hilfe/
Autor: red

Kommentare
Realist 1.0
11.09.2021, 23.07 Uhr
Die Strafe für gaffen ist in Deutschland viel zu niedrig
Das selbe gilt die strafrechtliche Verfolgung dieser Ordnungswidrigkeit.Jeder dieser Idioten, die meinen an einer Umfallstelle filmen zu müssen sollten sich mal die Frage stellen, wen sie an der Stelle des Unfallopfer dort liegen würden, wie es ihnen gefallen würde, wenn sie in der Situation gefilmt würden.Leider können solche Hirnies nicht soweit denken, armes Deutschland.
Gehard Gösebrecht
12.09.2021, 06.55 Uhr
Der betreffende Paragraph muss nur umgesetzt werden
Denn dass Fotografieren einer Person in einer hilflosen Situation, z.B. eines Unfallopfers, kann seit 2015 mit 2 Jahren Gefängnis bestraft werden.(Paragraph 201a StGB)
Also strafrechtliches Potential für Gaffer und Freude der unerlaubten Fotografie eines Unfallopfers ist schon gegeben.
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