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Di, 12:02 Uhr
14.09.2021
Nach BGH-Urteil

Schreiben verunsichern Bankkunden

Tausende Thüringer erhalten derzeit Post von ihrer Bank. Darin werden sie aufgefordert, Vertragsänderungen und Preisanpassungen rückwirkend zuzustimmen. Anlass ist das BGH-Urteil vom 27. April. Die Verbraucherzentrale hat sich die Schreiben näher angesehen...

Darin hatte der BGH Regelungen der Postbank für unwirksam erklärt, nach denen Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ohne eine ausdrückliche Zustimmung des Kunden möglich sind. Die Verbraucherzentrale Thüringen rät, die geforderte Zustimmung nicht unkritisch zu erteilen und veränderte Vertragsbedingungen genau zu prüfen.

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Obwohl sich das Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 27. April nur auf Regelungen der Postbank bezieht, sind davon auch andere Banken und Sparkassen betroffen. Auch ihre Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Preisbestimmungen sind möglicherweise unwirksam, da sie ohne ausdrückliche Zustimmung der Kunden in den Vertrag einbezogen wurden.

„Es ist nachvollziehbar und legitim, dass die Kreditinstitute jetzt die Einwilligung ihrer Kunden einholen, um für die Zukunft Rechtssicherheit zu schaffen“, sagt Andreas Behn, Referatsleiter Finanzen und Versicherungen der Verbraucherzentrale Thüringen. Verbraucher sollten ihre Zustimmung jedoch nur erteilen, nachdem sie die AGB und Preisbestimmungen genau geprüft haben. In ihnen können nachteilige Ergänzungen enthalten sein, wie beispielsweise die Einführung eines Verwahrentgeltes.

In folgenden Fällen, in denen eine Zustimmung verlangt wird, sollten Verbraucher besondere Vorsicht walten lassen:

  • AGB und Preisbestimmungen sollen rückwirkend für die Vergangenheit gelten. „Dadurch können Verbraucher beispielsweise ihren Anspruch auf die Erstattung gezahlter Kontoführungsentgelte verlieren“, so Andreas Behn
  • In die Zukunft gerichtete AGB und Preisbestimmungen enthalten für den Kunden nachteilige Ergänzungen wie beispielsweise die Einführung eines Verwahrentgeltes, Preiserhöhungen oder andere Kontomodelle
  • Mit der Zustimmung des Kunden sind andere Zustimmungen verknüpft, wie z.B. zum Verwahrentgelt, zum Verzicht auf Rückerstattungsansprüche zu viel gezahlter Bankentgelte etc..


„In den genannten Fällen sollten Verbraucher besonders vorsichtig sein und gründlich prüfen, ob sie ihre Zustimmung erteilen wollen“, so der Fachexperte. Eines sei jedoch allen Aufforderungen an die Bankkunden gleich: „Erteilen Verbraucher ihre Zustimmung nicht, hat die Bank das Recht, ihren Vertrag ordnungsgemäß zu kündigen – ohne Angabe von Gründen“, sagt Andreas Behn.

Bei Fragen zu individuellen Vertragskonstellationen helfen die Finanzexperten der Verbraucherzentrale Thüringen weiter. Ein Termin für ein persönliches Beratungsgespräch kann über das zentrale Servicetelefon unter Tel. (0361) 555 14 0 vereinbart werden.
Autor: red

Kommentare
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14.09.2021, 13.32 Uhr
Vertrauensfrage
Wenn man gegenüber den Banken schon beim Vertrauen bangen muss, dann stellt sich die Frage, ob man denen überhaupt noch sein Geld anvertrauen sollte.

Betrügereien mit Gebühren sind ja nichts neues. Und da gibt es nicht nur eine deutsche Bank. Sie machen es alle so.
Herr Taft
14.09.2021, 15.04 Uhr
Mit Vertrauen hat das nicht viel zu tun..
.. Dienstleistungen - auch Bankdienstleistungen - kosten nunmal Geld. In Zeiten, als die Banken dank der vorhandenen Zinsen noch Geld verdienen konnten, konnten sie davon Kundenkonten, Karten, Überweisungen, etc. subventionieren. Das funktioniert heute eben nicht mehr.

Änderten sich in der Vergangenheit die Preise oder andere Regelungen in den AGB der Bank wurden die Kunden informiert (über Kontoauszüge, oder mit Aushang). Wenn der Kunde mit den Änderungen nicht einverstanden war, ging er zu einem Berater und es wurde nach einer Lösung gesucht.tat er nix, bedeutete das Zustimmung.

Heute müssen die Kunden den AGB-Änderungen ausdrücklich zustimmen. Tun Sie es nicht, kann es sein, dass der bestehende Kontovertrag gekündigt wird. Es ist also in jedem Fall ratsam, mit der Bank zu reden, wenn es Unstimmigkeiten gibt, oder man als Kunde nicht mit der AGB-Änderung einverstanden ist. Es hat sich also eigentlich nichts geändert: Änderung der AGB - > nicht einverstanden - > mit der Bank reden. Außer höheren Verwaltungsaufwand und die nun gerichtlich zementiert Pflicht des Kunden mitzuwirken...
Müller
15.09.2021, 11.54 Uhr
Welche Bank ist denn seriös und macht das nicht? Welche Bank macht so was?
Schreibt doch mal welche Bank das nicht macht dann können die Verbraucher zu den seriösen Banken wechseln und die unseriösen Banken können Pleite gehen.
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