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Mi, 10:09 Uhr
27.10.2021
Thüringer Landesamt für Statistik zur Berufsorientierung

Was verdiene ich nach abgeschlossener Ausbildung?

Der Übergang von der Schule in den Beruf ist eine wichtige und auch emotional bedeutsame Ent- scheidung. Nicht jede Schülerin bzw. jeder Schüler hat eine konkrete Vorstellung zur beruflichen Zukunft und benötigt Hilfsmittel zur Entscheidungsfindung. Vielen Schülerinnen und Schülern ist es wichtig, einen Beruf zu haben, welcher ihnen Spaß macht...

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Aber auch ein gutes Einkommen und ein sicherer Arbeitsplatz wird angestrebt. Auch in diesem Jahr finden Berufsinformationstage und Aus- bildungsmessen statt. Diese können von den Interessenten größtenteils auch online wahrgenom- men werden.

Nach Mitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik lag im Jahr 2020 der Bruttostundenver- dienst ohne Sonderzahlung der vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer in der Leistungsgruppe 3 im Produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich bei durchschnittlich 16,85 Euro. Die Leistungsgruppe 3, worauf sich alle Bruttostundenverdienste dieser Pressemitteilung beziehen, enthält Arbeitnehmer mit schwierigen Fachtätigkeiten. Für deren Ausübung ist in der Regel eine abgeschlos- sene Berufsausbildung, zum Teil verbunden mit Berufserfahrung, erforderlich.

Die Wirtschaftszweige „Gastronomie“ (12,27 Euro), „Erbringung von sonstigen überwiegend persönlichen Dienstleistungen“ (12,36 Euro), worunter der Friseurberuf zählt, „Güterbeförderung im Straßenverkehr, Umzugstransporte“ (12,77 Euro) sowie „Reisebüros, Reiseveranstalter und Erbringung sonstiger Reservierungsdienstleistungen“ (13,31 Euro) lagen im Jahr 2020 deutlich unter dem Gesamtdurchschnitt.

In der Branche „vorbereitende Baustellenarbeiten, Bauinstallation und sonstiges Ausbaugewerbe“ wurden durchschnittlich 15,62 Euro verdient. Zu dieser Branche zählen der Tischlerberuf oder der Beruf des Elektronikers für Betriebstechnik. Ähnliche Verdienste erzielte der Bereich „Werbung und Marktforschung“ mit 15,80 Euro, wo beispielsweise das Berufsbild des Mediengestalters angesiedelt ist.

Im Wirtschaftsabschnitt „Gesundheits- und Sozialwesen“ wurde dem vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer in der Leistungsgruppe 3 ein Bruttostundenverdienst im Durchschnitt von 17,92 Euro gezahlt.

Überdurchschnittliche Verdienste erzielte das „Gesundheitswesen“ (18,03 Euro), wozu u. a. der Beruf des Medizinischen Fachangestellten zählt. Der Bereich „Heime (ohne Erholungs- und Ferienheime)“ lag mit 17,57 Euro leicht unter dem Branchendurchschnitt. Zu diesem Bereich gehört u. a. das Berufsbild des Pflegefachmanns. Zum Gesundheitswesen zählt auch der Wirtschaftsbereich „Anstellungen in Arzt- und Zahnarztpraxen“ (14,42 Euro). Dieser bildet beispielsweise das Berufsbild des Zahnarzthelfers ab.

Überdurchschnittliche Verdienste erzielten vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer im Fachgebiet „Tele- kommunikation“ mit 21,87 Euro pro Stunde. Der Beruf eines Fachinformatikers gehört zum Wirtschaftszweig „Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie“, welcher mit 20,13 Euro pro Stunde bezahlt wurde.

Polizisten und Justizvollzugsbeamte werden dem Bereich „Auswärtige Angelegenheiten, Verteidigung, Rechtspflege, öffentliche Sicherheit und Ordnung“ zu- geordnet. Dieser wurde mit einem Bruttostundenverdienst von durchschnittlich 20,19 Euro entlohnt.

Bitte beachten:
Bei der Interpretation der Daten sind die Auswirkungen der Corona-Pandemie zu berücksichtigen. Die in der Pressemitteilung und den entsprechenden Tabellen und Berichten veröffentlichten Brut- toverdienste beinhalten ausschließlich die von der Arbeitgeberseite gezahlten Verdienste. Kurzar- beitergeld (KuG) ist eine Lohnersatzleistung, die von der Bundesagentur für Arbeit bezahlt wird, und ist in den hier ausgewiesenen Bruttoverdiensten nicht enthalten. Arbeitnehmer, die von Kurzarbeit betroffen sind, werden mit den entsprechend gekürzten Verdiensten und gekürzten Arbeitsstunden in die Datenmeldung der Verdienststatistik einbezogen. Die Angaben der Arbeitnehmer, die für ei- nen ganzen Kalendermonat ausschließlich Kurzarbeitergeld erhalten, werden für den entsprechen- den Monat nicht erfasst.
Die Vierteljährliche Verdiensterhebung (VVE) ist eine Stichprobenerhebung. Die Stichprobe umfasst in Thüringen 1 560 Betriebe des Produzierenden Gewerbes und des Dienstleistungsbereichs. Klei- nere Betriebe mit weniger als 10 Beschäftigten werden in der Regel (bis auf wenige Branchen im Dienstleistungsbereich) nicht befragt. Die Gliederung der Wirtschaftsbereiche entspricht der Klassi- fikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008).
Autor: red

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