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Do, 16:10 Uhr
18.11.2021
Kyffhäuserkreis folgt den Vorgaben des Landes

Neue Allgemeinverfügung kommt morgen

Ab morgen gilt im Landkreis einen neue Allgemeinverfügung der Kreisverwaltung. Das ist das Ergebnis mehrerer Krisensitzungen bei der Landrätin und wurde heute verkündet. Veröffentlicht werden die Bestimmungen morgen …


Es seien erschreckende Zahlen mit denen das Gesundheitsamt konfrontiert wird, sagte uns der Direktor der Kreisverwaltung Dr. Thiele am Telefon. Über einhundert Menschen infizierten sich binnen der letzte 24 Stunden und längst sind es keine Hotspots mehr, in denen sich auf einen Schlag viele Bürger infizieren, sondern es zieht sich durch den gesamten Kreis und alle Bereiche. „Wir können die Infektionsketten nicht mehr richtig kontrollieren“, erläuterte Dr. Thiele, „und inzwischen haben die Infektionen auch auf den Ostteil des Kreises übergegriffen, der bisher noch deutlich weniger Infizierte aufwies.“

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Aus diesem Grund hat die Verwaltung auch die Vorgaben des Landes von gestern nicht nur zur Grundlage genommen, sondern identisch umgesetzt.

„Noch vor vier Wochen sind wir nicht davon ausgegangen, dass es solche Verschärfungen noch einmal brauchen würde“, konstatiert Heinz-Ulrich Thiele die dramatische Entwicklung der letzten Tage. Auch unter seinen Mitarbeiterinnen gibt es inzwischen Krankheitsfälle und es bleibt zu hoffen, dass die Erkrankungswelle schnell wieder abebbt. Den genauen Wortlaut der neuen Verordnung finden Sie in der angehängten. pdf-Datei.
Autor: red

Kommentare
T-Rex Sauerkirschen
19.11.2021, 05.25 Uhr
Geimpft und genesen
Müssen sich nicht testen und geben fröhlich untereinander alles weiter. Viel Spaß beim Nichtserreichen.
Kerzengrade
19.11.2021, 06.56 Uhr
Ab wann denn nun?
In einigen Beiträgen steht ab morgen (gestern den 18.11.2021) gilt 2 G , also ab 19.11.2021, jedoch steht in der Allgemeinverfügung vom Landkreis

§ 5
(1) Die Allgemeinverfügung vom 18.10.2021 tritt mit Ablauf des 19.11.2021 außer Kraft

(2) Diese Allgemeinverfügung tritt am 20.11.2021 in Kraft und mit Ablauf des 24.11.2021 außer Kraft.

Kann , so sehr es jmd "kann" mich aufklären?

Danke im Vorraus

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Anm. d. Red.: Die AV gilt ab 19.11. siehe auch angehängte .pdf -Datei
Kerzengrade
19.11.2021, 08.07 Uhr
Der Beitrag wurde deaktiviert – Kommentarfunktion ist kein Chatraum
Micha123
19.11.2021, 09.21 Uhr
Inzidenz KYF-Kreis 742 (19.11.2021)
Da bin ich einmal gespannt, ob diese neue Verfügung etwas bringt.
Aktuell (19.11.2021) hat der KYF-Kreis laut RKI einen Inzidenzwert von 742 innerhalb von 7 Tagen...

Man liest, dass sich in Bayern die ersten Krankenhäuser auf eine Triage vorbereiten.. Triage! Ein jeder Mensch, der diesen Begriff nicht kennt, der sollte einmal die Suchfunktionen benutzen.

Das ist ein Zustand, welcher hätte verhindert werden können... Die Experten haben im Sommer gewarnt aber die Politik hat es ignoriert (wahrscheinlich waren sie wegen den Wahlen mit sich selbst beschäftigt und sind es noch heute).

Sollte das Gesundheitssystem so "zusammenbrechen", dass es diese Triage in einigen Gebieten geben wird, da bin ich einmal gespannt, wer dann für die Zustände verantwortlich gemacht wird...
Ein Händler, welcher wegen Umsatzverlust pleite geht, dieser kann neu anfangen... Er kann irgendwo z.B. mit arbeiten anfangen, er könnte Grundsicherung erhalten usw. Sein Leben wird nicht beendet sein.
Aber ein Menschenleben (welches wegen einer Triage geopfert wird) kann man nicht zurückholen...
Kerzengrade
19.11.2021, 09.56 Uhr
AB 20.11!
Durch eigene Recherche durch Anruf beim Landratsamt mit Weiterleitung an das zuständige Gesundheitsamt, wurde mir auf die Frage ab wann die Verfügung gilt, telefonisch zugesichert, dass die Verfugung ab 20.11.2021 Bestand hat. So Frage geklärt :)
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