Fr, 17:05 Uhr
25.02.2022
Stadtwerke Sondershausen
Warnung vor Telefonwerbung
Unerlaubte Telefonwerbung stellt eine unzumutbare Belästigung dar. Mitunter geben sich die Anrufer als Mitarbeiter der Stadtwerke Sondershausen GmbH aus und drängen auf Informationen...
Kunden, die bereits einer fremden Person unbeabsichtigt Informationen herausgegeben
haben, können sich im Kundenzentrum der Stadtwerke Sondershausen GmbH, Am Schlosspark 18, zu den bekannten Servicezeiten:
Montag/Donnerstag/Freitag: 9:00 - 15:00 Uhr, Dienstag: 9:00 - 18:00 Uhr und Mittwoch: 9:00 - 12:00 Uhr telefonisch unter (0 36 32) 60 48 - 48 mit den Ansprechpartnern in Verbindung setzen. So kann im Fall einer missbräuchlichen Verwendung der Daten ggf. vorgebeugt werden.
Generell sollte man sich bei Vertragsabschlüssen nicht unter Druck setzen lassen. Irreführende und sogar falsche Behauptungen zur Liefersituation oder Preisen sind im Wettbewerb am Gas- und Strommarkt längst nicht mehr tabu. In diesem Zusammenhang raten die SWS unbedingt darauf zu achten, am Telefon oder
auch an der Haustür, sensible Daten wie zum Beispiel den Namen des Lieferanten oder die Zählernummer des Verbrauchers nicht preiszugeben. Ungewollten
Vertragsabschlüssen kann so entgegengewirkt werden.
Mit dem Gesetz für faire Verbraucherverträge, Ende letzten Jahres, wurden zudem die Rechte von Verbrauchern weiter gestärkt. Anbieter, die telefonisch werben, müssen eine ausdrückliche Einwilligung vorliegen haben und diese fünf Jahre aufbewahren. Bei Verstößen drohen den Anbietern Bußgelder.
Unerlaubte Telefonwerbung soll so effizienter geahndet werden können.
Autor: psgKunden, die bereits einer fremden Person unbeabsichtigt Informationen herausgegeben
haben, können sich im Kundenzentrum der Stadtwerke Sondershausen GmbH, Am Schlosspark 18, zu den bekannten Servicezeiten:
Montag/Donnerstag/Freitag: 9:00 - 15:00 Uhr, Dienstag: 9:00 - 18:00 Uhr und Mittwoch: 9:00 - 12:00 Uhr telefonisch unter (0 36 32) 60 48 - 48 mit den Ansprechpartnern in Verbindung setzen. So kann im Fall einer missbräuchlichen Verwendung der Daten ggf. vorgebeugt werden.
Generell sollte man sich bei Vertragsabschlüssen nicht unter Druck setzen lassen. Irreführende und sogar falsche Behauptungen zur Liefersituation oder Preisen sind im Wettbewerb am Gas- und Strommarkt längst nicht mehr tabu. In diesem Zusammenhang raten die SWS unbedingt darauf zu achten, am Telefon oder
auch an der Haustür, sensible Daten wie zum Beispiel den Namen des Lieferanten oder die Zählernummer des Verbrauchers nicht preiszugeben. Ungewollten
Vertragsabschlüssen kann so entgegengewirkt werden.
Mit dem Gesetz für faire Verbraucherverträge, Ende letzten Jahres, wurden zudem die Rechte von Verbrauchern weiter gestärkt. Anbieter, die telefonisch werben, müssen eine ausdrückliche Einwilligung vorliegen haben und diese fünf Jahre aufbewahren. Bei Verstößen drohen den Anbietern Bußgelder.
Unerlaubte Telefonwerbung soll so effizienter geahndet werden können.
Anmerkung der Redaktion:
Die im Forum dargestellten Äußerungen und Meinungen sind nicht unbedingt mit denen der Redaktion identisch. Für den Inhalt ist der Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen vor.
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Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
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