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Di, 09:00 Uhr
15.03.2022
Geimpft oder Genesen?

Meldeportal für einrichtungsbezogene Impfpflicht

Betroffene Einrichtungen und Unternehmen des Kyffhäuserkreises können ab sofort über das Meldeportal für die einrichtungsbezogene Impfpflicht datensicher das Gesundheitsamt benachrichtigen...



Der Hintergrund ist die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Danach müssen Beschäftigte beispielsweise in Krankenhäusern oder Pflegeheimen einen Nachweis erbringen, ob sie gegen das Coronavirus geimpft oder von einer Infektion genesen sind.

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Die Einrichtungen sind von kommenden Mittwoch, den 16.März an verpflichtet, innerhalb von zwei Wochen zu melden. In ganz besonderen Ausnahmefällen ist eine Frist von 4 Wochen erlaubt. Mit dem Eingang der Benachrichtigungen verschafft sich das Gesundheitsamt zuerst einen Überblick und beginnt dann entsprechend einer vorgegebenen Rangliste die Bearbeitung.

Unter der Webadresse http://www.inw.lrakyf.de/
ist das Meldeportal für Einrichtungen und Unternehmen des Kyffhäuserkreises freigeschaltet. Jede Einrichtung kann sich registrieren und erhält einen Anmeldelink.




Autor: emw

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Kommentare
DonaldT
15.03.2022, 09:06 Uhr
Einrichtungsbezogene Impfpflicht
Österreich hatte eine Impfpflicht vor Deutschland.
Österreich hat diese Impfpflicht ausgesetzt, weit vor der Einführung in Deutschland!
Und andere Nachbarländer haben erst gar nicht über eine Impfpflicht nachgedacht.

Wieso dort nicht mehr, aber hier immer weiter so?
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