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Mo, 10:51 Uhr
26.09.2022
Stadtverwaltung informiert

Drastische Energiesparmaßnahmen in Sondershausen

Mit Veröffentlichung der „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen" zum 1. September 2022, müssen auch in der Stadtverwaltung Sondershausen entsprechende Maßnahmen zur Umsetzung durchgeführt werden. Infolgedessen werden sogenannte Gemeinschaftsflächen, wie Flure und Treppenhäuser nicht mehr beheizt…



Die Temperaturen in den Büros. Beratungsräumen sowie Warte- und Aufenthaltsräumen werden auf maximal 19 Grad Celsius beschränkt. Vorhandene Thermostate werden dementsprechend umgestellt. Die Verwendung externer Heizgeräte ist nicht erlaubt. Zudem sind in der Verordnung Vorgaben zur Trinkwassererwärmung in öffentlichen Nichtwohngebäuden festgelegt. Demgemäß werden installierte Warmwasserspeicher, welche überwiegend zum Händewaschen vorgesehen sind, ausgeschaltet.

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Die Energiesparmaßnahmen finden auch bei den öffentlichen Straßenbeleuchtungen Anwendung. Die öffentliche Straßenbeleuchtung der Stadt Sondershausen umfasst derzeit ca. 3800 Straßenlampen, darunter ca. 2630 Lampen in der Kernstadt und 1170 Lampen in den Ortsteilen. Seit 2017 wurden ca. 30 Prozent der gesamten Straßenlampen auf LED umgerüstet. Die Umrüstung erfolgte durch Leuchtmittel-und Leuchtkopftausch sowie durch die komplette Sanierung von ganzen Straßenbeleuchtungsanlagen. In den Jahren 2019-2021 wurde der Austausch von ca. 580 Leuchtköpfen mit 20 Prozent Fördermittel aus dem Bundesprogramm der Nationalen Klimaschutzinitiative gefördert. Zur weiteren energetischen Einsparung werden derzeit Bodenstrahler, Anstrahlungen, Lichtbänder und auch Pollerleuchten ausgeschaltet. Weiterhin sind Nachtabschaltungen zu bestimmten Uhrzeiten in allen Ortsteilen, in allen Gewerbegebieten und in verschiedenen Wohngebieten der Kernstadt geplant.

Für die kommunalen Sportanlagen gelten folgende Regelungen: Keine Bereitstellung von Warmwasser, Absenkung der Raumtemperatur in den Funktions- und Bewegungsräumen gemäß der geltenden Verordnungslage. Die Regelungen wurden in der gestrigen Stadtratssitzung aufgegriffen und ein Appell an die Stadtverwaltung gerichtet, die Umsetzungsmöglichkeiten genau zu prüfen. Hierzu werden noch weitere Gespräche geführt. Weiterhin weist die Stadt Sondershausen darauf hin, dass die Nutzung der kommunalen Sportanlagen zunächst weiterhin unter Einhaltung strenger Energiesparmaßnahmen erfolgen kann. Dazu zählen der sparsame Umgang mit Wasser und Elektroenergie, insbesondere für die Beleuchtungsanlagen.

Die städtischen Kindertageseinrichtungen sind von den genannten Maßnahmen der Bundesregierung, insbesondere der Beheizung von Gemeinschaftsräumen, Höchstwerte für die Lufttemperatur in Arbeitsräumen in öffentlichen Nichtwohngebäuden sowie Trinkwassererwärmungsanlagen in öffentlichen Nichtwohngebäuden, ausgenommen.

Zur Sicherheit und zum Wohle der Kinder ist auf eine gesunde und zuträgliche Raumtemperatur in den Kindertageseinrichtungen zu achten, d.h. allgemeiner
Richtwert 20 Grad Celsius, in den Waschräumen 24 Grad Celsius und in den Schlafräumen 18 Grad Celsius. Des Weiteren ist für eine ausreichende Beleuchtung in den Einrichtungen zu sorgen, damit kein Kind gefährdet wird. Jedoch sind alle pädagogischen und technischen Fachkräfte dazu angehalten, aufgrund der aktuellen Lage, energie- und ressourcensparend zu arbeiten (z.B. richtiges Lüften/Heizen, notwendige Beleuchtung) ohne die Sicherheit und das Wohl der Kinder in den Einrichtungen zu gefährden.

Sollten sich neue Entwicklungen ergeben, wird schnellstmöglich reagiert, um die Einschränkungen so gering wie möglich zu halten. Die Stadtverwaltung Sondershausen hat vollstes Verständnis für den Unmut, welcher mit den neuen Regelungen einhergeht, weist in dem Zusammenhang jedoch auf die bestehende Verordnungslage des Bundes hin.















Autor: emw

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