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Sa, 15:37 Uhr
01.04.2023
Thüringer Finanzämter verschicken nichts mehr

Keine Zahlungserinnerungen für Steuervorauszahlungen

Die Thüringer Finanzämter versenden seit diesem Jahr keine Zahlungserinnerungen für fällig werdende Einkommensteuer- und Körperschaftsteuervorauszahlungen mehr. Darüber hatte die Finanzverwaltung mehrfach informiert...

Im November des vergangenen Jahres wurden die Angehörigen der steuerberatenden Berufe und Ende Februar die Öffentlichkeit informiert. Der erste Fälligkeitstermin in diesem Jahr war der 10. März 2023. Nicht alle Steuerpflichtigen haben fristgerecht ihre Vorauszahlungen gezahlt. Die Folge sind Säumniszuschläge, die nun zusätzlich zu den Vorauszahlungen geleistet werden müssen.

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„Wir haben in den vergangenen Tagen gemerkt, dass die Information noch nicht bei allen Steuerpflichtigen, die Vorauszahlungen leisten müssen, angekommen ist. Einzelne Bürgerinnen und Bürger reagierten teils mit Unverständnis und teilten den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Finanzämtern mit, dass sie die entstandenen Säumniszuschläge nicht zahlen wollen“, sagt Finanzministerin Heike Taubert. Säumniszuschläge entstehen immer dann, wenn eine Steuer nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstags entrichtet wird. Eines besonderen Bescheids bedarf es dafür nicht.

Thüringen war eins der letzten Bundesländer, welches die Erinnerungsschreiben für fällig werdende Vorauszahlungen noch versendet hat. „Inklusive dem Freistaat Thüringen sind es jetzt 15 Bundesländer, die keine Erinnerungsschreiben mehr versenden. Das Postaufkommen der Thüringer Steuerverwaltung verringert sich dadurch um rund 600.000 Briefe pro Jahr und führt damit nach wirtschaftlichen und ökologischen Gesichtspunkten zu einer nicht unerheblichen Papier-, Kosten-, Energie- und CO2-Ersparnis“, so Heike Taubert.

Die Finanzverwaltung empfiehlt deshalb allen Steuerpflichtigen am SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren teilzunehmen. Damit ist eine pünktliche Steuerzahlung sichergestellt. „Dann entstehen auch keine Säumniszuschläge“, weiß Taubert.
Um am Lastschrifteinzugsverfahren teilzunehmen, müssen Steuerpflichtige einen amtlichen Vordruck ausfüllen und diesen im Original an ihr Finanzamt schicken. Dieser wurde im letzten Hinweisschreiben im November 2022 an die Steuerpflichtigen übermittelt. Alternativ kann das unterschriebene SEPA-Lastschriftmandat auch als pdf-Datei online über „Mein ELSTER“ übermittelt werden. Der Vordruck kann auch beim zuständigen Finanzamt angefordert oder unter https://finanzamt.thueringen.de/service/formulare/sepa-lastschrift heruntergeladen werden.
Autor: red

Kommentare
Leser X
01.04.2023, 16.40 Uhr
Was soll das überhaupt?
Deutschland ist ein Hochpreis- und Niedrigrentenland. Vor diesem Hintergrund überhaupt Steuern auf bereits versteuerte Ansprüche zu erheben, ist schon eine Unverschämtheit. Dafür sollten sich die im Bundestag versammelten Oligarchen gründlich schämen.
Gehard Gösebrecht
01.04.2023, 21.17 Uhr
Nee, nee Leser X
Und wer soll die Waffen für die Ukraine bezahlen?
Und die Unterkünfte und die Ausstattung, die Beköstigung der Neubundesbürger?
Die Ausstattung der Bundeswehr?
Da muss das Bundi-Amt für Finanzen sich eine neue Strategie zur Abmelkung des deutschen Michels einfallen lassen.
Die Zeiten der Geschenke sind vorbei.
Ab sofort wird wieder gemolken bis Blut kommt.
diskobolos
01.04.2023, 23.40 Uhr
Beim Thema Rente interessieren ja die Betroffenen
reale Fakten eher nicht. Manchen sind diese aber auch zu kompliziert. Um so ärgerlicher finde ich es, wenn mit unsauberen Argumentationen negative Emotionen bei schlichten Gemütern geweckt werden soll Leser X.
Ob D ein Hochpreisland und ein Niedrigrentenland ist, hängt davon ab, womit man es vergleicht. In Bulgarien kann man sicher billiger leben. Dafür sind die Renten auch deutlich niedriger als bei uns. Fakt ist aber, dass Empfänger einer Durchschnittsrente in D keine Einkommenssteuer zahlen.
Um festzustellen, dass keineswegs auf "bereits versteuerte Ansprüche" Steuern zu zahlen sind muss man sich allerdings mit der Materie (Nachgelagerte Versteuerung und Steuerfreiheit von Rentenversicherungs-Beiträgen) näher befassen. Wer das nicht kann oder will, sollte darüber lieber auch nichts schreiben.

Aber mal eine ganz einfache Frage: Warum soll z. B. ein Vierzigjähriger mehr Steuern zahlen als ein Siebzigjähriger, wenn beide das gleiche Einkommen haben?
Peperoni
02.04.2023, 08.54 Uhr
Keine Zahlungserinnerugen für Steuervorauszahlungen
Tja modernes Raubrittertum. Geld in der ganzen Welt verteilen, diäten erhöhen und das blöde wahlvolk von vorn bis hinten verarschen. Aber selbst schuld wenn man Studienabbrecher und unqualifizierte, Märchenbuch Autoren, wählt braucht man sich nicht zu wundern. Gild genauso für die fehlgeleiteten Klimaretter und Straßenkleber! Glück auf und gute Nacht Deutschland
Franz Haarkamm
02.04.2023, 12.02 Uhr
Ich staune über die Sachkenntnis mancher Kommentatoren
Abgesehen davon, daß das Wort Rente in dem Artikel überhaupt nicht vorkommt, und es bei dem Sachverhalt auch nicht darum geht, scheinen auch die Meisten nicht zu wissen, worum es bei Steuervorauszahlung geht. Aber Hauptsache immer erst Mal pöbeln.
Kurze Erklärung: Es geht darum Steuern, die man sowieso bezahlen müsste, nicht erst nach der Steuererklärung zu bezahlen, sondern schon im Laufe des Jahres. Dies wäre zum Beispiel der Fall, wenn LeserX ein deutlich niedrigeres Einkommen als seine Ehefrau LeserinY hätte, und LeserX deshalb die Steuerklase 5 und LeserinY die Steuerklasse 3 gewählt hätte. Dann kann es passieren, daß für das Gesamteinkommen zu wenig Steuern über die einbehaltene Lohnsteuer abgeführt werden. Ehepaar xy ist bei der Wahl dieser Steuerklassen auch grundsätzlich verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben. (Natürlich könnte das Ehepaar LeserXY auchdie Kombi 4/4 wählen, dann würden sie zuviel Steuer bezahlen und bekämen diese nach der Steuererklärung erstattet.) Und es ist sicher sinnvoll, die zu erwartende Differenz zwischen der über die Lohnsteuer bezahlte und der zu erwartenden fälligen Steuer bereits über das Jahr und nicht erst - auf einen - Batzen - am Ende zu bezahlen.
Auch Herr Gösebrecht und Peperoni glänzen mit Sachkenntnis. (Und obwohl der Migrant Gösebrecht bereits vor fast 50 Jahren aus dem 13. Sonnensystem hier eingewandert ist, scheint er sich immer noch nicht mit den deutschen Gepflogenheiten auszukennen.) Das hat weder mit Ukraine, Flüchtlingen, Bundeswehr oder Studienabrechern zu tun, das gibt es schon lange; meine Frau und ich hatten das auch einmal vor vielen Jahren, als diese Themen noch lange nicht auf der Tagesordnung standen.
Das einzige was neu ist, ist das keine Bescheide zum Fälligkeitstag mehr verschickt werden.
Und beim Thema Hochpreis- und Niedrigrentenland, wäre es sicher auch einmal hilfreich, die Kaufkraft der Rentner in den Niedrigpreisländern und ihren Lebensstandard zu betrachten. Aber es ist natürlich einfacher anzunehmen, daß alle dort mit dem deutschen Rentenniveau leben.
Gehard Gösebrecht
02.04.2023, 13.30 Uhr
Ich staune auch über so vieles
Selbsternannte Finanzerklärer und Sympathisanten der Geldeintreiber, Manche Studienabbrecher und Umweltschutz-Chaoten.
Besserwisser und Besserwessis mit Schulbildung einer Baumschule auf Tahiti.
Man kommt auch hier in der NNZ manchmal kaum aus dem Staunen raus.
Aber so ist das.
Das Leben ist voller Überraschungen.
diskobolos
02.04.2023, 15.02 Uhr
Der Artikel selbst informiert über eine simple Angelegenheit . . .
Mein Kommentar bezog sich explizit auf den von Leser X, der wie auch andere unter den nnz-Lesern die Meinung hat, dass

1) Steuern an sich unnötig sind, nur zur Bereicherung von Politikern dienen und damit die Notwendigkeit der Finanzierung von Schulen, Krankenhäusern, Polizei u. v. m. ignoriert.

2) Wenn es schon Steuern geben muss, sollten nicht die (gewählten) Politiker darüber entscheiden, sondern wer eigentlich?

3) Auf alle Fälle sollten Rentner keine Steuern zahlen müssen. ("Rentner" assoziert ja gleich geringe Einnahmen, was ja nicht immer zutrifft. Die Mehrheit der Rentner zahlt natürlich auch keine Einkommenssteuern)

Für jede diese falschen Ansichten kann man hier viele Daumen-hoch erhalten. Das sagt so einiges über die Urteilenden aus, aber wenig über die Fakten.
Kobold2
02.04.2023, 16.27 Uhr
Man darf halt hier
die ewig abgedroschen Feindbilder nicht infrage stellen....
Selbst wenn im Artikel steht, das man den personellen, materiellen und logistischen Aufwand und damit auch Steuergelder einspart. Bei der Kfz Steuer ist man doch auch schon lange von der Praxis der schriftlichen Ankündigung abgekommen.
Manch einer führt sich lieber selbst vor und im Ernstfall auch mit Nachdruck.
geloescht.20230927
04.04.2023, 16.20 Uhr
@diskobolos
"Fakt ist aber, dass Empfänger einer Durchschnittsrente in D keine Einkommenssteuer zahlen".
Leider komplett falsch! :-(
diskobolos
04.04.2023, 20.00 Uhr
Das sollten Sie mal komplett vorrechnen , Deaktiviert,
Durchschnittsrente, davon zu versteuern (max. 82Prozent) abzüglich Altersentlastungsbetrag, abzüglich Sonderausgaben (Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung). Wie wollen Sie da über den Grundfreibetrag kommen?
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