Do, 17:26 Uhr
30.11.2023
Sondershausen
Räum- und Streupflichten für Anwohner
Der Winter kündigt sich an und deshalb erinnert der Fachbereich Bau & Ordnung der Stadt Sondershausen vorbeugend noch einmal auf die Einhaltung der Räum- und Streupflichten. Gemäß den Regelungen der Straßenreinigungssatzung im Gebiet der Stadt Sondershausen vom 01. Januar 2023 in der derzeit gültigen Fassung ist dabei Nachfolgendes zu beachten:...
Bei fehlenden Gehwegen (insb. in Fußgängerzonen) gilt ein Streifen von 1,50 m Breite entlang der Grundstücksgrenze als Gehweg. Verwenden Sie zum Abstumpfen Sand, Kies u.ä. Materialien.
Die Räum- und Streupflicht gilt werktags zwischen 07 bis 20 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen zwischen 08 bis 20 Uhr. Sie ist bei Eintreten oben aufgeführter Witterungslagen dieser entsprechend unverzüglich durchzuführen.
Sollten Sie selbst nicht in der Lage sein, Ihren Pflichten nachzukommen, so sollten Sie damit einen Dritten beauftragen.
Autor: emw- 1) Schneefall: Räumung der Gehwege und Zugänge zu Überwegen vor Grundstücken entlang der Grundstücksgrenze in einer Breite von mindestens 1,50 m.
- 2) Schneeglätte: Abstumpfung oben genannter Fläche
- 3) Eisglätte: Abstumpfung des gesamten Gehweges, der Zugänge zur Fahrbahn und zu Überwegen in einer Breite von mindestens 2 m; noch nicht ausgebauter Gehwege und sonstiger Straßenteile mindestens 1,50 m – in der Regel beginnend ab der Grundstücksgrenze
Bei fehlenden Gehwegen (insb. in Fußgängerzonen) gilt ein Streifen von 1,50 m Breite entlang der Grundstücksgrenze als Gehweg. Verwenden Sie zum Abstumpfen Sand, Kies u.ä. Materialien.
Die Räum- und Streupflicht gilt werktags zwischen 07 bis 20 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen zwischen 08 bis 20 Uhr. Sie ist bei Eintreten oben aufgeführter Witterungslagen dieser entsprechend unverzüglich durchzuführen.
Sollten Sie selbst nicht in der Lage sein, Ihren Pflichten nachzukommen, so sollten Sie damit einen Dritten beauftragen.
Kommentare
Germanicus
30.11.2023, 20.07 Uhr
Gleiches Recht für Alle, oder sind Manche gleicher?
Liebes Amt Bau und Ordnung!
Bitte zeigt nicht immer mit dem Finger auf die bösen Anwohner, wenn Ihr es selbst nicht auf die Reihe bekommt! (Gilt auch für Baum- und Strauchschnitt)
Schlosstreppe, Radwanderweg incl. Gehweg Kreuzung Possenallee, Bergbad… der Winter ist da ;) Fehlen Fachkräfte im Außendienst oder haben die alle Homeoffice? -> Tipp: Dritte beauftragen!
Sarkasmus off -> Immer schön vor der eigenen Tür kehren ;-)
Bitte zeigt nicht immer mit dem Finger auf die bösen Anwohner, wenn Ihr es selbst nicht auf die Reihe bekommt! (Gilt auch für Baum- und Strauchschnitt)
Schlosstreppe, Radwanderweg incl. Gehweg Kreuzung Possenallee, Bergbad… der Winter ist da ;) Fehlen Fachkräfte im Außendienst oder haben die alle Homeoffice? -> Tipp: Dritte beauftragen!
Sarkasmus off -> Immer schön vor der eigenen Tür kehren ;-)
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tralala_hopsasa
01.12.2023, 08.36 Uhr
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Jedem Bürgergeldempfänger Schippe und Straßenbesen zur Verfügung gestellt und das Problem wäre gelöst.
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Th. Wurst
02.12.2023, 23.07 Uhr
Gut und Schön...
...es ist richtig jeder will ja auch selbst gut und Sicher draußen unterwegs sein. Aber was bringt es wenn Stadt und Kommunen die Seitenstraßen Egal sind. Beim letzten Schnee wurde in Hachelbich Kyffhäuserland frühs einmal Geschoben und gestreut dieses Taute auf und überfrohr dann wieder und es wurde spiegelglatt auf den Straßen. Bushaltestelle und Gehwege wurden zu geschoben, und auch der Parkplatz Borntal und zum Beispiel die Albert Kuntz Straße bietet eine spiegelglatte festgefahrene Schneedecke, und einige öffenrliche Gehwege sind nach wie vor vereist. Aber stürzt man dann auf den öffentlichen Weg ist man selbst schuld Stürzt man vor einem Privat Grundstück kann man zumindest auf Entschädigung hoffen sofern der Anwohner versichert ist und Geld hat. Die Stadt und die Kommunen und Gemeinden sollten genau so in der Pflicht stehen so wie es vom Bürger verlangt wird. Bis die Gefahr restlos beseitigt ist. Da sollte man sich erst an die eigene Nase fassen ehe der Finger gegen den Bürger erhoben wird. Denn ein freier Fußweg der auf eine glatte Straße der Stadt und Gemeinde führt ist auch nicht sicher. Und da sollte auch nach 18 Uhr jemand vor Ort sein im jeden eingemeindeten Ort im Kyffhäuserland oder in der Stadt Sondershausen. Es gibt Bürger die u.U. auch um 22 Uhr noch Sicher auf Arbeit kommen müssen um Stadt und Land mit zu Finanzieren.Wo ein Wille da ein Weg aber dieser wird selbst nicht ernst genommen und die Leute Eiern auf den Glatten Straßen von Stadt und Land umher. Die "meisten" Bürger halten die Wege freier als die Stadt und das Land selber.
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Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
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