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Di, 15:53 Uhr
27.02.2024
Studie zur Top-Managementvergütung bei Ard und zdf:

Nicht ganz die Spitze

Heute ist eine neue Studie des Lehrstuhls für Public Management & Public Policy der Zeppelin Universität erschienen mit dem Titel „Top-Managementvergütung öffentlicher Rundfunkanstalten: Empirische Befunde und Vergleichsgruppe (RFA-Pay)". Zu den Einzelheiten wie immer mit einem Klick...


Die Vergütung von Top-Managementmitgliedern öffentlicher Unternehmen (Mitglieder leitender Organe wie Geschäftsführer, Vorstände, Intendanten oder Direktoren) ist ein zentraler Faktor für nachhaltige Daseinsvorsorge und Vertrauen in demokratische Institutionen. Sie gilt als Kristallisationspunkt guter Unternehmensführung. Kontroverse Debatten und die intensive Medienberichterstattung unterstreichen die strukturelle Relevanz und Aktualität der Thematik.

Ziel der vorliegenden Studie ist es, die Höhe, Ausgestaltung und Offenlegung der Top-Managementvergütung bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (nachfolgend „Rundfunkanstalten“) im Branchenvergleich mit anderen öffentlichen Unternehmen zu untersuchen und die Top-Managementvergütung einer Rundfunkanstalt (Südwestrundfunk/SWR) in eine Vergleichsgruppe mit öffentlichen Unternehmen anderer Branchen einzuordnen.

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Mit einer personenbezogenen Vergütungsoffenlegung von 94,9 % weisen die Rundfunkanstalten im deutschlandweiten Branchenvergleich mit öffentlichen Unternehmen die höchste Transparenz auf, insbesondere auch bei der Altersversorgung. Diesbezüglich sind sie ein Positivbeispiel – vielfach bleibt die Vergütungstransparenz anderer öffentlicher Unternehmen noch weit hinter den Anforderungen zurück. Dies unterstreicht die Notwendigkeit zur zeitnahen Einführung und anforderungsgerechten Überarbeitung von Transparenzgesetzen und Public Corporate Governance Kodizes.

In dieser Studie werden einige klassifizierende Vergleiche aufgrund der Vergütungsintransparenz anhand der Gesamtdirektvergütung vorgenommen, wobei gemäß einschlägiger Anforderungen eventuell integrierte Altersversorgungselemente mitdiskutiert werden müssen.

Die durchschnittliche Gesamtdirektvergütung pro Kopf liegt bei Intendanten und Direktoren bei den Rundfunkanstalten im Branchenvergleich zu Bundes- und Landesunternehmen unterhalb von drei und oberhalb von acht anderen Branchen – auf kommunaler Ebene unterhalb einer und oberhalb von 14 anderen Branchen. Intendanten erhalten durchschnittlich 323.000 Euro und Direktoren 235.000 Euro. Eine variable Vergütung ist im Gegensatz zur Mehrheit öffentlicher Unternehmen mit einer Ausnahme nicht Bestandteil der Top-Managementvergütung.

Zur Beurteilung der Top-Managementvergütung ist die anforderungsgerechte Erstellung einer Vergleichsgruppe nach einschlägigen Regelwerken ein Schlüsselthema für Good Governance. In der branchenübergreifenden Vergleichsgruppe dieser Studie liegt die Gesamtdirektvergütung des Intendanten beim SWR bei 393.000 Euro. Bei den Organspitzen der Vergleichsunternehmen (Sprecheren, Vorsitzende, Intendanten, etc.) liegt sie im Durchschnitt bei 367.000 Euro; fünf Organspitzen liegen über der Vergütung des SWR-Intendanten, zehn unterhalb. Bei den Direktoren des SWR liegt die durchschnittliche Gesamtdirektvergütung bei 245.000 Euro; in der Vergleichsgruppe der Top-Managementmitglieder (ohne Organspitzen) bei 285.000 Euro. Alle Direktoren liegen unter der durchschnittlichen Gesamtdirektvergütung der Top-Managementmitglieder ohne Organspitzen.

Bei Betrachtung der mit einer transparent beschriebenen Methodik erstellten Vergleichsgruppe liegt die Gesamtdirektvergütung des Intendanten und der Direktoren des SWR nicht auffällig höher als bei den anderen ermittelten öffentlichen Unternehmen. Übergreifend zeigt die Studie einen Bedarf für die Rundfunkanstalten und alle Gebietskörperschaften mit öffentlichen Unternehmen, einen Public Corporate Governance Kodex mit klaren Regelungen zur Top-Managementvergütung und zur Erstellung einer Vergleichsgruppe einzuführen.

Von zentraler Bedeutung ist eine Diskussion um „Fair Pay“ und keine Neiddebatte. Die Studie möchte zur Versachlichung und Objektivierung der Diskussion um die Vergütung von Intendanten und Direktoren der Rundfunkanstalten beitragen. Übergreifend soll ein Beitrag zur Weiterentwicklung einer faktenbasierten und werteorientierten Entscheidungs- und Transparenzkultur im öffentlichen Sektor und Chancengerechtigkeit geleistet werden.

Die vollständige Studie finden Sie hier zum Download.
Autor: red

Kommentare
DonaldT
27.02.2024, 18.35 Uhr
Managementvergütung im ÖRR
Und wenn was schief geht (siehe damals in Erfurt unter Intendant Reiter) ist keiner verantwortlich und niemand wird für Verschwendung zur Kasse gebeten.

Der ÖRR gehört staatlich finaziert (da zahlen wir zwar immer noch über die Steuern!), denn dann würde der Verschwendung und dem Wucher wohl man Einhalt geboten, weil es ja an allen Ecken und Enden im Staatshaushalt fehlt.

Aber solange man den Gebührenzahler melken kann, wird man es tun und sich keine Beschränkungen auferlegen.
Die KEF hat der nächsten Gebührenerhöhung zugestimmt, es darf bezweifelt werden, dass die Ländern dies verhindern werden.
Strandläufer
28.02.2024, 07.08 Uhr
In Summe
Sollte niemand verwundert sein, über den Widerstand und die Nicht-Aktzeptanz dieser Zwangsgebühr. Ohnmächtig steht man diesen Raffges gegenüber. Am freien Mitarbeiter, der Inhalte liefert wird gespart und oben ist man so übermutsbesoffen, ohne Bodenhaftung, gefühlt ohne Konsequenzen. Was ist aus der RRB Blunse geworden. Die kommt vor Lachen doch nicht in den Schlaf. Sparpotential gibt's genug. 2 Sendeanstalten und fertig. Oder verschlüsselt es. Da ist man auch Leistungsgebunden. Wer was sehen möchte zahlt.
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