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Mo, 09:07 Uhr
15.07.2024
Test zeigt starke Reduzierung der Fahrtüchtigkeit

Cannabis und Autofahren passen nicht zusammen

Wer gelegentlich Cannabis konsumiert, sollte mindestens 24 Stunden auf das Autofahren verzichten, um wieder sicher am Straßenverkehr teilnehmen zu können. Das ist das Fazit eines aktuellen Tests von ADAC und Bild-Zeitung mit drei Cannabis-Konsumenten...

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Seit dem 1. April ist Cannabis teilweise legal und darf seit dem 1. Juli auch in Anbauvereinigungen angebaut werden. Der Bundesrat hat den neuen Grenzwert von 3,5 ng/ml Blutserum für die Teilnahme am Straßenverkehr bereits verabschiedet. Für Fahranfänger wird es keine Veränderung geben. Hier bleibt es bei 1 ng/ml. Doch wann nach einem Joint ist dieser Blutwert erreicht, und was sagt er über die Fahrtüchtigkeit aus?

Die drei Testpersonen waren keine regelmäßigen Cannabis-Konsumenten. Ihr Fahrvermögen sowie die für die Aufmerksamkeitssteuerung relevanten kognitiven Fähigkeiten wurden vor und nach dem Konsum – etwa eine Stunde, vier Stunden und 20 Stunden später – von ADAC Experten geprüft, außerdem wurden Blutproben zur Ermittlung der THC-Konzentration genommen. Gefahren wurde eine vorgegebene Strecke auf dem abgeschlossenen Gelände des ADAC Testzentrums Mobilität in Penzing.

Das Ergebnis: Kurz nach dem Konsum von Cannabis lagen die Selbsteinschätzung und die gezeigten Leistungen sowohl im Auto als auch bei kognitiven Tests weit unter dem Niveau im nüchternen Zustand. Es traten deutliche Ausfallerscheinungen auf. Die Probanden vergaßen den Sitz oder die Spiegel richtig einzustellen, fanden die Gänge nicht und fuhren unsicher, zu schnell oder parkten fehlerhaft ein. Bei den kognitiven Tests konnten die Experten vor allem Einschränkungen bei Gedächtnisleistung und Konzentrationsfähigkeit feststellen. „Die Testergebnisse insgesamt lassen auf ein stark erhöhtes Unfallrisiko schließen, da die für die Verkehrssicherheit erforderliche störungsfreie Informationsaufnahme und -verarbeitung nicht gegeben ist“, erklärt ADAC Verkehrspsychologe Ulrich Chiellino. Dabei hatten die Probanden eine THC-Konzentration zwischen sieben und zwölf ng/ml im Blutserum.

Vier Stunden nach dem Konsum lag die THC-Konzentration im Blutserum zwar bereits unter dem künftigen Grenzwert von 3,5 ng/ml, doch die Fahrsicherheit war immer noch nicht vollständig wiederhergestellt. Weder der eigenen Wahrnehmung nach noch nach Auswertung der Fahr- und Kognitivtests wäre eine fehlerfreie Teilnahme am Straßenverkehr möglich gewesen. Generell gilt: Auch wenn der THC-Wert unter dem gesetzlichen Grenzwert liegt, kann auffälliges Fahrverhalten mit dem Nachweis des Rauschmittelkonsums zu einer Anzeige mit Strafverfahren und einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) führen.

Erst rund 20 Stunden nach dem Konsum waren die Probanden wieder im Stande, am Straßenverkehr teilzunehmen, das ergaben sowohl Bluttests als auch Experteneinschätzungen. Daher rät der ADAC Cannabis-Konsumenten dringend, mindestens 24 Stunden nach dem Konsum nicht zu fahren, weil auch die aufgenommene Dosis und anhaltende Wirkung des Rauschmittels für den Konsumenten häufig nicht eindeutig nachvollziehbar ist.

Bis zum Inkrafttreten des neuen Grenzwerts von 3,5ng/ml gilt weiterhin die strengere Grenze von 1 ng/ml. Mit dem höheren Grenzwert und den Erkenntnissen des Tests sieht der ADAC eine intensive Aufklärung der Bevölkerung zu den erhöhten Unfallrisiken als dringend notwendig an, diese sollte so früh wie möglich umgesetzt werden. Der ADAC unterstützt in diesem Zusammenhang die Kampagne #mehr Achtung, die auch auf die Gefahren zum Thema Cannabis im Straßenverkehr unter dem Motto „Don´t drive high“ hinweist. Denn, wer kifft fährt nicht und wer fährt kifft nicht.
Autor: red

Kommentare
R_U_Offended?
15.07.2024, 10.05 Uhr
Interessant...
Wäre aber auch eine Auswertung nach 8, 12, und 16 Stunden gewesen.
Wenn es nach 4h schon wieder weit unter 3,5 ng/ml waren hätte man es nach 8h ja schokngar nicht mehr merken bzw nachweisen (?) können?
Kitty Kat
15.07.2024, 10.33 Uhr
Don't drive high
Und natürlich werden sich alle daran halten, sich in ihrer eingeschränkten Selbsteinschätzung verantwortungsvoll verhalten. Das macht irgendwie 'Mut' und wird ganz bestimmt die Sicherheit auf unseren Straßen erhöhen. Jede Wette sitzen genug Leute, die sich abends einen Joint genehmigen, am nächsten Morgen wieder im Auto. Wer soll's auch kontrollieren.
KeinKreisverkehr
15.07.2024, 11.36 Uhr
Grenzwerte zu lasch.
Man mag von der Legalisierung halten was man will. Mir jedenfalls ist es egal, sollen die doch rauchen.

Jedoch finde ich die Kombination jeglicher Betäubungsmittel und dem Führen eines KFZ schrecklich.
Wer autofahren will muss nüchtern bleiben. Das bedeutet 0,0 ng/ml und 0,0 Promille Blutalkohol. Bei jeder Fahrt.
Wenn es um Menschenleben geht sollte es keine Toleranzwerte geben, weder beim Cannabis noch beim Alkohol oder allen möglichen anderen Substanzen.

Ich kenne mich mit dem Thema nicht aus aber falls 0,0 ng/ml quasi unmöglich zu erreichen ist da man beim Vorbeilaufen an einem Konsumenten schon drüber liegt dann kann man das meinetwegen anpassen.

Diese Aussage jedoch, dass manche Menschen bei zu geringen Grenzwerten auch nach 5 Tagen Abstinenz kein Auto fahren dürfen weil sie sonst jeden Tag rauchen...tja.... Mein Mitleid hält sich in Grenzen.

Das ist dann wohl der Preis den man bezahlen muss. Muss sich halt entscheiden was einem wichtiger ist.

Mir ist die Sicherheit meiner Mitmenschen am wichtigsten wenn ich hinterm Steuer sitze.
grobschmied56
15.07.2024, 20.11 Uhr
Eine Regierung, die das Rauchen ...
... ganz normaler Tabak-Waren in der Eck-Kneipe verbietet, jedoch den Drogen-Konsum legalisiert, die braucht keinen Verfassungsschutz, der 'Delegitimierung des Staates unterhalb der Strafbarkeitsgrenze' registriert und verfolgt.

Die braucht einen soliden und erfahrenen Therapeuten.
marco-sdh
16.07.2024, 09.05 Uhr
Beim grobschmied bleibt die Wahrheit mal wieder auf der Strecke...
Die Bundesregierung, die den Cannabis-Konsum legalisiert hat, hat nicht das Rauchen in der Eckkneipe verboten. Einfach mal wieder eine komplette Falschbehauptung. Das war auch keine andere Bundesregierung vor ihr, sondern das war Ländersache. Darum gab es seinerzeit in jedem Bundesland eine andere Handhabe. Aber dem Populismus ist mit solchen Kommentaren natürlich mal wieder Genüge getan.
Anna Lüst
16.07.2024, 13.05 Uhr
So ist es,
@ marco - sdh, wenn man mit Halbwahrheiten um sich wirft.
Das Nichtraucherschutzgesetz ist sowohl Bundes - und auch Ländersache.
"Nichtraucherschutzgesetze in Deutschland dienen dem Nichtraucherschutz, also dem Schutz von Nichtrauchern vor dem Passivrauchen. Sie sind zum Teil eine Angelegenheit des Bundes (= Bundesrecht: Jugendschutz, Arbeitsschutz, …), zum Teil eine Angelegenheit der Länder (Landesrecht: Rauchverbote im öffentlichen Bereich). "
Quelle: Wikipedia
Kobold2
16.07.2024, 15.39 Uhr
Einen Therapeuten
Braucht man wohl auch, wenn man nicht verstehen will, warum man das eine eingrenzt und das andere in Grenzen erlaubt. Dann könnte es auch zu weiteren Erkenntnissen kommen, z.B. das Nichtraucherschutz auch keine rein deutsche Erfindung, ( heute nennt mam das auch gern Bevormundung ) ist.7
Paulinchen
16.07.2024, 16.00 Uhr
Zum Thema RAUCHEN...
... auf öffentlichen Straßen Plätzen und Wegen, nur mal für die Touristen in Italien.
In Großstädten ist das Rauchen in der Öffentlichkeit immer dann verboten, wenn sich dort größere Menschenansammlungen dort befinden.
Egal wie und wo und weshalb, es ist dort per Gesetz beschlossen worden. Wer sich dem nicht fügen will, kann, möchte, der sollte sich sich versichtshalbermal bis zu 500 Euro in Reserve halten.
Andere Länder - andere Sitten...
marco-sdh
16.07.2024, 19.24 Uhr
Genauso ist es,
@ Anna Lüth, und nichts anderes habe ich behauptet. Das von unserem Berufskommentator grobschmied angeführte "Rauchverbot in Eckkneipen" hat keine Bundesregierung beschlossen und schon dreimal nicht umgesetzt. Das betrifft den richtigerweise genannten öffentlichen Bereich. Ich danke, dass sich bemüht wurde, meine Argumentation zu untermauern.
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