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Sa, 09:15 Uhr
20.07.2024
ANgriff auf die Pressefreiheit:

Wie weiter mit Compact? (2)

Als einer der Gründer und Herausgeber der nnz werde ich die Entwicklungen rund um das Verbot des Magazins Compact für die Leser der Nordthüringer Online-Zeitungen publizistisch begleiten...

Strafanzeige wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses
Im Namen unserer Mandanten, Herrn Jürgen Rainer Elsässer und Frau Dr. Stephanie Elsässer, geben wir bekannt, dass wir beim Generalbundesanwalt eine Strafanzeige wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses und weiterer Delikte gegen unbekannt erstattet haben.

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Diese Anzeige richtet sich besonders gegen die Bundesinnenministerin Nancy Faeser sowie den Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Thomas Haldenwang, und deren nähere Umgebung. Die Strafanzeige wurde von Rechtsanwalt Dirk Schmitz im Auftrag des Verteidigerteams Pressefreiheit verfasst.

Hintergrund der Strafanzeige: Unsere Mandanten wurden durch mehrere Medienberichte darauf aufmerksam gemacht, dass Journalisten im Vorfeld der am 16. Juli 2024 durchgeführten Razzia beim Compact-Magazin detaillierte Informationen über die geplante Durchsuchung erhielten.

Dies geht aus Artikeln in renommierten Medien wie der FAZ und dem MDR hervor, welche belegen, dass Medienvertreter an allen Durchsuchungsorten zeitgleich anwesend waren. Dieser Umstand lässt den Schluss zu, dass vertrauliche Informationen gezielt aus Behördenkreisen an die Presse weitergegeben wurden, was einen klaren Verstoß gegen § 353b StGB (Verletzung des Dienstgeheimnisses) darstellt.

Unsere Forderungen: Wir fordern eine umfassende und gründliche Ermittlung durch den Generalbundesanwalt, um die Verantwortlichen für diesen Geheimnisverrat zu identifizieren und zur Rechenschaft zu ziehen. Die systematische und koordinierte Informationsweitergabe an die Medien, die an mehreren Durchsuchungsorten und über verschiedene Bundesländer hinweg stattgefunden hat, deutet darauf hin, dass diese nicht durch einen einzelnen Beamten erfolgt sein kann. Vielmehr legen die Umstände nahe, dass diese Informationen aus dem direkten Umfeld der Bundesministerin oder des Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz stammen.

Erklärung des Bundesinnenministeriums: Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums äußerte sich zwar verärgert über das Durchsickern der Informationen und versicherte, dass diese nicht aus dem Ministerium weitergegeben wurden. Er verwies jedoch auf die Vielzahl der beteiligten Landes- und Bundesbehörden, was die Anzahl der möglichen Informanten erheblich vergrößert. Diese pauschale Erklärung erscheint uns jedoch unglaubwürdig und unzureichend, um den Verdacht des systematischen Informationslecks zu entkräften.

Weitere Schritte: Sollte der Fall an eine Staatsanwaltschaft weitergeleitet werden, erwarten wir eine sofortige Mitteilung des Aktenzeichens. Zudem haben wir beantragt, Einsicht in die relevanten Akten zu erhalten, um die Ermittlungen aktiv unterstützen zu können. Unsere Mandanten fordern klare Antworten und transparente Ermittlungen, um das Vertrauen in die staatlichen Institutionen wiederherzustellen und sicherzustellen, dass solche Verstöße gegen das Dienstgeheimnis künftig unterbunden werden.

Rechtliche Grundlagen: Unsere Strafanzeige stützt sich auf zahlreiche rechtliche Kommentare und Gerichtsurteile, die die Bedeutung der Geheimhaltung bei staatlichen Ermittlungshandlungen hervorheben. Diese rechtlichen Einschätzungen unterstreichen, dass ein Verstoß gegen das Dienstgeheimnis nicht nur strafrechtlich verfolgt werden muss, sondern auch disziplinarrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen sollte.

Zusammenfassung der rechtlichen Argumente:
  • Verletzung des Dienstgeheimnisses (§ 353b StGB): Es gibt eindeutige Indizien, dass Informationen über die Razzia vorab an die Presse durchgestochen wurden.
  • Öffentliches Interesse: Die Geheimhaltung von Informationen im Rahmen von Ermittlungen dient dem Schutz besonders wichtiger öffentlicher Interessen.
  • Frühere Urteile: Zahlreiche Entscheidungen, wie die des BGH und des OLG Dresden, unterstreichen die Notwendigkeit strikter Geheimhaltung bei staatlichen Ermittlungshandlungen.
  • Ermittlungsanregungen: Es gibt genügend Anhaltspunkte, die eine umfassende Untersuchung und Identifizierung der Verantwortlichen ermöglichen sollten.
Wir fordern die verantwortlichen Behörden auf, ihren gesetzlichen Pflichten nachzukommen und den vorliegenden Verdacht mit der notwendigen Ernsthaftigkeit zu untersuchen. Die Integrität und Vertrauenswürdigkeit unserer staatlichen Institutionen steht auf dem Spiel.

Hier finden Sie die Strafanzeige im Wortlaut.
Autor: psg

Kommentare
Franz Haarkamm
20.07.2024, 10.25 Uhr
Tja, so läuft eben das Spiel der Medien
Ich finde es zwar bedauerlich und nicht schön, aber auch die nnz spielt es mit. Sie hat ja letztes Jahr auch die Bilder von Herrn Dietzel veröffentlicht, der rein zufällig vor dem Rathaus stand, als Herr Buchmann von Polizeibeamten hinaus eskortiert wurde. Wir haben ja schließlich Pressefreiheit.
Schlaubert
20.07.2024, 11.48 Uhr
@Herr Haarkamm
Was haben die Bilder von Herrn Dietzel im damaligen Fall Buchmann mit der NNZ zu tun ?? Alle lokalen Medien haben davon berichtet, nicht nur die NNZ. An nur mal so nebenbei erwähnt, es waren damals keine Polizeibeamten die Herr Buchmann begleitet haben. Da hätten sie sich besser informieren sollen als solche falschen Infos zu verbreiten.
DonaldT
20.07.2024, 11.49 Uhr
Wie weiter mit Compact?
Verbot von Compact und kein "Medium" äußert sich besorgt, dabei kann dieses "Handeln" von Faeser problemlos weitere Medien treffen.
(Zum Thema Compact ist der Stauffenbergartikel direkt passend)
Anmerkung techn. Support:
»Welt « als auch »Spiegel« (um nur zwei zu nennen) haben sich kritisch und nachdenklich zum Compact Verbot, im Kontext Pressefreiheit, geäußert.
»Compact« in irgend einer Weise mit Stauffenberg und dem Geschehnisse am 20. Juli 1944 zu vergleichen, gleichzusetzen oder was auch immer, ist mehr als lächerlich.
»Compact« ist ein weiten Teilen rechte Hetze verbreitendes Blättchen.
Schlaubert
20.07.2024, 11.50 Uhr
Was kommt am Ende raus ??
Am Ende wird das Vefahren „wegen Nichtermittlung des Täters“ sowieso eingestellt.
Teja
20.07.2024, 13.11 Uhr
Verbote
1989 wurde in der DDR die Zeitschrift Sputnik verboten.
Irgendwie kommt das mit dem heutigen Verboten gleich.
Dann hört aber auf Ihr Edeldemokraten dauernd die DDR zu verdammen.
Ihr seid keinen Deut besser,lernt erst mal was echte Demokratie bedeutet
Und keiner von Euch wäre bereit wie die Akteure des 20.Juli 1944 zu handeln oder gar dafür zu sterben.
warumauchimmer
20.07.2024, 15.38 Uhr
Die Anzeige...
... scheint etwas inkonsequent.
Immerhin titelte Compact über den Straftäter Daniel Zabel wie folgt:
"Exklusiv: Chemnitz-Whistleblower Daniel Zabel im Interview"

Dieser veröffentlichte widerrechtlich den Strafbefehl gegen den Tatverdächtigen der Messerattacke von Chemnitz(2018). Später wurde er übrigens noch Gewaltverbrechen gegen Schutzbefohlene verurteilt...

Müsste also das Durchstechen der Maßnahme aus Sicht von Compact nicht Whistleblowing sein?
Mitternacht
21.07.2024, 06.08 Uhr
Es ist erstaunlich, was ein Rechtsstaat alles aushalten soll,
wenn es um die Abschaffung des Rechtsstaates geht. Es ist erstaunlich, was eine Demokratie "abkönnen muss", wenn es um die Abschaffung der Demokratie geht. Es ist erstaunlich, was die Meinungsfreiheit aushalten muss, wenn es darum geht, dass sie abgeschafft werden soll.

Ich habe eine Doku gesehen, mit versteckter Kamera gedreht, eine Zusammenkunft, ein Fest von compact und Herrn Elsässer. Was dort frei unter dem Begriff "Meinungsäußerung" von sich gegeben wird ist nichts anderes als Hetze und Spaltung. Dass sich daher hier mit den Inhalten von "compact" niemand auseinandersetzen will, verwundert nicht, denn hier wird oft in einem gleichen Tenor kommentiert, nur weichgespülter, damit man es freischalten kann.
Und es ist erstaunlich, wie sich einige Kommentatoren für die Meinungsfreiheit einsetzen, wo sie doch meist nicht einmal die Meinung anderer Kommentatoren akzeptieren.
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