Fr, 11:16 Uhr
17.01.2025
Abbruch der Verhandlungen zum Düngegesetz:
Thüringen hält an Forderung fest
Auch nach dem Abbruch der Verhandlungen zum Düngegesetz hält Thüringen an einer Abschaffung der Stoffstrombilanz fest. Das machte Thüringens Landwirtschaftsministerin Colette Boos-John heute in Erfurt deutlich...
Für eine ersatzlose Streichung der entsprechenden Verordnung hatten sich die Agrarministerinnen und Agrarminister der Länder auf ihrer Konferenz im Herbst 2024 in Oberhof einstimmig ausgesprochen. Der Bund hatte die Streichung zugesagt, aber bis heute nicht umgesetzt. Die Stoffstrombilanz ist eines der größten bürokratischen Ärgernisse für die landwirtschaftlichen Betriebe, sagte Boos-John. Nach dem Stopp der Verhandlungen mit dem Bund in dieser Woche solle daher so schnell wie möglich ein neuer Anlauf für eine Novellierung des Düngegesetzes unternommen werden. Bereits bis zur Agrarministerministerkonferenz Ende März in Baden-Baden werde eine Länderarbeitsgruppe einen neuen Vorschlag dafür auf den Tisch legen, so Boos-John. Die Abschaffung der Stoffstrombilanz-Verordnung werde darin erneut eine zentrale Rolle spielen.
Für den Abbruch der Gespräche mit der Bundesregierung hatten sich am Mittwoch (15. Januar) die Agrarminister der unionsgeführten Bundesländer ausgesprochen. Grund dafür war die Tatsache, dass die seitens des Bundes gemachten Zusagen zur Streichung der Stoffstrombilanz-Verordnung weiterhin nicht eingehalten wurden. Damit kommt das angestrebte Vermittlungsverfahren zur Novellierung des Düngegesetzes vor der Bundestagswahl nicht mehr zustande.
Die Verordnung zur Stoffstrombilanz erlegt den Landwirten in Deutschland eine detaillierte Erfassung aller ihrem Betrieb zugeführten und abgegebenen Stickstoff- und Phosphatmengen auf. Die damit verbundenen umfangreichen Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten sollten zuletzt zur Nährstoffbilanzverordnung sogar noch ausgeweitet werden. Das Ganze ist aber schon jetzt ein bürokratisches Monstrum, das den landwirtschaftlichen Betrieben erheblichen bürokratischen Ballast auferlegt, sagte die Ministerin. Dabei werde das Ziel, die Ursachen von Nitratbelastungen auf landwirtschaftlichen Flächen zu ermitteln, durch eine betriebliche Bilanzierung ohnehin nicht erreicht. Wer auf welcher Fläche Nitratbelastungen verursacht, kann mit den erhobenen Daten gar nicht ermittelt werden, so Boos-John. Thüringen spricht sich deshalb strikt für eine Abschaffung der Stoffstrombilanzierung und für die Einführung eines schlanken und effizienten Monitorings aus, das tatsächlich auch das Verursacherprinzip in den Mittelpunkt stellt.
Es sei unstrittig, dass ein solches Monitoring zur Düngeverordnung notwendig sei und von der EU-Kommission gefordert werde, so die Ministerin. Auf die Zusage Deutschlands, u.a. ein solches Monitoring einzuführen, hatte die Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren wegen Nicht-Einhaltung der EU-Nitratrichtlinie eingestellt. Dennoch muss die Umsetzung zielgenau und mit Augenmaß erfolgen und darf die Betriebe nicht unverhältnismäßig belasten. Das ist für mich die entscheidende Anforderung, so die Ministerin.
Autor: redFür eine ersatzlose Streichung der entsprechenden Verordnung hatten sich die Agrarministerinnen und Agrarminister der Länder auf ihrer Konferenz im Herbst 2024 in Oberhof einstimmig ausgesprochen. Der Bund hatte die Streichung zugesagt, aber bis heute nicht umgesetzt. Die Stoffstrombilanz ist eines der größten bürokratischen Ärgernisse für die landwirtschaftlichen Betriebe, sagte Boos-John. Nach dem Stopp der Verhandlungen mit dem Bund in dieser Woche solle daher so schnell wie möglich ein neuer Anlauf für eine Novellierung des Düngegesetzes unternommen werden. Bereits bis zur Agrarministerministerkonferenz Ende März in Baden-Baden werde eine Länderarbeitsgruppe einen neuen Vorschlag dafür auf den Tisch legen, so Boos-John. Die Abschaffung der Stoffstrombilanz-Verordnung werde darin erneut eine zentrale Rolle spielen.
Für den Abbruch der Gespräche mit der Bundesregierung hatten sich am Mittwoch (15. Januar) die Agrarminister der unionsgeführten Bundesländer ausgesprochen. Grund dafür war die Tatsache, dass die seitens des Bundes gemachten Zusagen zur Streichung der Stoffstrombilanz-Verordnung weiterhin nicht eingehalten wurden. Damit kommt das angestrebte Vermittlungsverfahren zur Novellierung des Düngegesetzes vor der Bundestagswahl nicht mehr zustande.
Die Verordnung zur Stoffstrombilanz erlegt den Landwirten in Deutschland eine detaillierte Erfassung aller ihrem Betrieb zugeführten und abgegebenen Stickstoff- und Phosphatmengen auf. Die damit verbundenen umfangreichen Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten sollten zuletzt zur Nährstoffbilanzverordnung sogar noch ausgeweitet werden. Das Ganze ist aber schon jetzt ein bürokratisches Monstrum, das den landwirtschaftlichen Betrieben erheblichen bürokratischen Ballast auferlegt, sagte die Ministerin. Dabei werde das Ziel, die Ursachen von Nitratbelastungen auf landwirtschaftlichen Flächen zu ermitteln, durch eine betriebliche Bilanzierung ohnehin nicht erreicht. Wer auf welcher Fläche Nitratbelastungen verursacht, kann mit den erhobenen Daten gar nicht ermittelt werden, so Boos-John. Thüringen spricht sich deshalb strikt für eine Abschaffung der Stoffstrombilanzierung und für die Einführung eines schlanken und effizienten Monitorings aus, das tatsächlich auch das Verursacherprinzip in den Mittelpunkt stellt.
Es sei unstrittig, dass ein solches Monitoring zur Düngeverordnung notwendig sei und von der EU-Kommission gefordert werde, so die Ministerin. Auf die Zusage Deutschlands, u.a. ein solches Monitoring einzuführen, hatte die Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren wegen Nicht-Einhaltung der EU-Nitratrichtlinie eingestellt. Dennoch muss die Umsetzung zielgenau und mit Augenmaß erfolgen und darf die Betriebe nicht unverhältnismäßig belasten. Das ist für mich die entscheidende Anforderung, so die Ministerin.
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