Do, 08:09 Uhr
23.01.2025
Wahlkampf 2025
Hardrath: Grundsteuer muss reformiert werden
Marcel Hardrath, Bundestagskandidat der FDP für den Wahlkreis Eichsfeld - Nordhausen - Kyffhäuserkreis, hat heute in Bleicherode eine grundlegende Reform der Grundsteuer gefordert...
In seiner Erklärung betonte Hardrath, dass die von Bund und Ländern vor Jahren unter der Führung des damaligen Finanzministers und heutigen Bundeskanzlers Olaf Scholz angestoßene Reform eine unzumutbare Last für Eigenheimbesitzer und Landwirte im ländlichen Raum darstellt.
"Die aktuelle Grundsteuerreform belastet insbesondere die Menschen im ländlichen Raum unverhältnismäßig stark. Eigenheimbesitzer und Landwirte sehen sich mit erheblichen finanziellen Herausforderungen konfrontiert, die ihre Existenz bedrohen", erklärte Hardrath. "Es ist an der Zeit, dass wir diese Reform grundlegend überdenken und eine Lösung finden, die fair und gerecht ist."
Die Empörung in der Bevölkerung über die Grundsteuerreform ist groß. Viele Betroffene fühlen sich von der Politik im Stich gelassen und sehen ihre Alterssicherung sowie den Aufbau von privatem Eigentum direkt bedroht. Die neue Grundsteuer, die ab dem 1. Januar 2025 in Kraft tritt, berücksichtigt nicht die tatsächliche Höhe der laufenden Finanzierung von Eigenheimen und die wirtschaftliche Situation der Besitzer, sondern stellt allein auf statistische Größen ab, die insbesondere neubebaute Grundstücke und positive Entwicklungen in ländlichen Regionen belastet.
Der Großteil der Einwohner in Nordthüringen hat bereits erste Bescheide erhalten. Und jeden Tag gibt es mehr Beispiele für drastische Erhöhungen, so muss eine Familie nun statt 309 Euro jährlich insgesamt 1109 Euro an ihre Gemeinde zahlen. Ursächlich dafür war die positive Entwicklung in der Nachbarschaft, die den Grundstückswert hat steigen lassen.
Die Unsicherheit und Unzufriedenheit in der Bevölkerung wächst. Viele Eigentümer wissen noch immer nicht, wie hoch ihre zukünftige Belastung am Ende sein wird. Insbesondere, da viele Gemeinden ihre Grundsteuerhebesätze bisher noch nicht erhöht haben. Die neue Grundsteuer könnte nicht nur die Wohnkosten für Eigentümer und Mieter erhöhen, sondern auch die finanzielle Sicherheit im Alter gefährden. Eigenheime, die als wichtige Säule der Altersvorsorge dienen, sind durch die Reform direkt bedroht. Es ist einfach nicht vermittelbar, was aktuell passiert. Menschen bauen keine Häuser als Spekulationsobjekt im ländlichen Raum, da geht es nicht darum einen Wertzuwachs zu erreichen, sondern einen Wohnsitz für die Familie und Zukunft aufzubauen. so Hardrath
Der Marcel Hardrath fordert daher eine umfassende Überarbeitung der Grundsteuerreform. "Wir müssen sicherstellen, dass die Grundsteuer fair und gerecht ist und die Menschen im ländlichen Raum nicht unverhältnismäßig belastet werden. Es ist unsere Pflicht, die Alterssicherung und den Aufbau von privatem Eigentum zu schützen", so Hardrath. Eine Lösung dafür wäre für ihn eine wertunabhängige Bemessung der Grundsteuer, die allein anhand der Grundstücks- und Gebäudefläche erfolgen soll. Dies würde bedeuten, dass die Grundsteuer nicht mehr auf Basis des Verkehrswerts der Immobilie berechnet wird, sondern auf der Fläche des Grundstücks und der Gebäude. Ein solches Verfahren wäre für unsere Einwohner im ländlichen Raum sehr viel fairer, würde zu einer besseren Gleichbehandlung und auch einer Neutralität in den Gemeindekassen führen so Hardrath abschließend.
Autor: redIn seiner Erklärung betonte Hardrath, dass die von Bund und Ländern vor Jahren unter der Führung des damaligen Finanzministers und heutigen Bundeskanzlers Olaf Scholz angestoßene Reform eine unzumutbare Last für Eigenheimbesitzer und Landwirte im ländlichen Raum darstellt.
"Die aktuelle Grundsteuerreform belastet insbesondere die Menschen im ländlichen Raum unverhältnismäßig stark. Eigenheimbesitzer und Landwirte sehen sich mit erheblichen finanziellen Herausforderungen konfrontiert, die ihre Existenz bedrohen", erklärte Hardrath. "Es ist an der Zeit, dass wir diese Reform grundlegend überdenken und eine Lösung finden, die fair und gerecht ist."
Die Empörung in der Bevölkerung über die Grundsteuerreform ist groß. Viele Betroffene fühlen sich von der Politik im Stich gelassen und sehen ihre Alterssicherung sowie den Aufbau von privatem Eigentum direkt bedroht. Die neue Grundsteuer, die ab dem 1. Januar 2025 in Kraft tritt, berücksichtigt nicht die tatsächliche Höhe der laufenden Finanzierung von Eigenheimen und die wirtschaftliche Situation der Besitzer, sondern stellt allein auf statistische Größen ab, die insbesondere neubebaute Grundstücke und positive Entwicklungen in ländlichen Regionen belastet.
Der Großteil der Einwohner in Nordthüringen hat bereits erste Bescheide erhalten. Und jeden Tag gibt es mehr Beispiele für drastische Erhöhungen, so muss eine Familie nun statt 309 Euro jährlich insgesamt 1109 Euro an ihre Gemeinde zahlen. Ursächlich dafür war die positive Entwicklung in der Nachbarschaft, die den Grundstückswert hat steigen lassen.
Die Unsicherheit und Unzufriedenheit in der Bevölkerung wächst. Viele Eigentümer wissen noch immer nicht, wie hoch ihre zukünftige Belastung am Ende sein wird. Insbesondere, da viele Gemeinden ihre Grundsteuerhebesätze bisher noch nicht erhöht haben. Die neue Grundsteuer könnte nicht nur die Wohnkosten für Eigentümer und Mieter erhöhen, sondern auch die finanzielle Sicherheit im Alter gefährden. Eigenheime, die als wichtige Säule der Altersvorsorge dienen, sind durch die Reform direkt bedroht. Es ist einfach nicht vermittelbar, was aktuell passiert. Menschen bauen keine Häuser als Spekulationsobjekt im ländlichen Raum, da geht es nicht darum einen Wertzuwachs zu erreichen, sondern einen Wohnsitz für die Familie und Zukunft aufzubauen. so Hardrath
Der Marcel Hardrath fordert daher eine umfassende Überarbeitung der Grundsteuerreform. "Wir müssen sicherstellen, dass die Grundsteuer fair und gerecht ist und die Menschen im ländlichen Raum nicht unverhältnismäßig belastet werden. Es ist unsere Pflicht, die Alterssicherung und den Aufbau von privatem Eigentum zu schützen", so Hardrath. Eine Lösung dafür wäre für ihn eine wertunabhängige Bemessung der Grundsteuer, die allein anhand der Grundstücks- und Gebäudefläche erfolgen soll. Dies würde bedeuten, dass die Grundsteuer nicht mehr auf Basis des Verkehrswerts der Immobilie berechnet wird, sondern auf der Fläche des Grundstücks und der Gebäude. Ein solches Verfahren wäre für unsere Einwohner im ländlichen Raum sehr viel fairer, würde zu einer besseren Gleichbehandlung und auch einer Neutralität in den Gemeindekassen führen so Hardrath abschließend.
Kommentare
ArreeTim
23.01.2025, 10.00 Uhr
Ja bloss ne als Kandidat die FDP kritisieren..., das darfst Du nicht?
Ja na klar, es gab nie einen FDP Finanzminister, oder, wie hieß der noch? Nur keine Kritik, kein Wasser nach oben in die eigene FDP schütten, waren alles Glanzleistungen. Es könnte Wasser zurückfallen. Oder ein Papier auftauchen, was niemand kannte...
Wie ist das zu nennen, bereits jetzt opportun, sind das die Grundeigenschaften eines Kandidaten für den Deutschen Bundestag, ein Vorbild, ein echter Demokrat und Charakter? Man wird ja nur mal fragen dürfen, oder?
Wie ist das zu nennen, bereits jetzt opportun, sind das die Grundeigenschaften eines Kandidaten für den Deutschen Bundestag, ein Vorbild, ein echter Demokrat und Charakter? Man wird ja nur mal fragen dürfen, oder?
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DonaldT
23.01.2025, 18.28 Uhr
Hardrath: Grundsteuer muss reformiert werden
Jetzt, Tage vor der Wahl!, kommt diese Idee einem Einzelnen von der FDP!
Dabei ist die Grundsteuer doch schon "reformiert" und zwar schon lange.
Proteste, Beschwerden und Gerichtsanrufungen blieben erfolglos!
Warum?
Nun der Staat (hier die Kommunen!) kann den Grundstückseigentümern mal wieder ungeniert in die Tasche greifen.
Dabei ist die Grundsteuer doch schon "reformiert" und zwar schon lange.
Proteste, Beschwerden und Gerichtsanrufungen blieben erfolglos!
Warum?
Nun der Staat (hier die Kommunen!) kann den Grundstückseigentümern mal wieder ungeniert in die Tasche greifen.
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P.Burkhardt
23.01.2025, 21.35 Uhr
Lieber Herr Hardrath...
...Ihre Anliegen in allen Ehren - alleine Ihre Argumentation ist falsch:
Bei der GS-Reform ging es doch genau darum, Gerechtigkeit herzustellen. Es war doch vor der Reform so, dass allein die Hebesätze den (nennenswerten) Unterschied ausgemacht haben. Das konnte dazu führen, dass der Millionär am Tegernsee für sein Seegrundstück mit Anleger und Villa darauf weniger Grundsteuer bezahlt hat, als der Renter für seine Streuobstwiese in Obergebra....
Das einzige Korrektiv bisher waren die Hebesätze, die aber all zu oft von der Finanzlage der erhebenden Gemeinde abhängig waren (sind ?). Genau diese Hebesätze sind jetzt das Problem. Das ein Grundstück mit einem neu gebauten Haus darauf mehr wert ist, als das mit der alten Scheune daneben leuchtet doch jedem ein (GS-Messbetrag steigt beim Neubau und sinkt oder bleibt gleich bei der Scheune), dass dann allerdings auf beide ein gleicher Hebesatz von z.B. 300 Prozent darauf kommt führt eben dazu, dass der Eigenheimbesitzer plötzlich deutlich mehr und der Scheuneneigner ggf. weniger bezahlen muss.... bei dem einen ist der Grundwert deutlich gestiegen, bei dem anderen ggf. sogar gesunken. Das Problem ist nicht der nach der Reform endlich faire Grundwert sondern der im besten Fall gleich gebliebene Hebesatz !
Über den Sinn einer Grundsteuer kann man sowieso geteilter Meinung sein - aber sie trägt solange, wie ich denken kann zur Finanzierung der Gemeinden bei, die eben chronisch knapp bei Kasse sind...
Bei der GS-Reform ging es doch genau darum, Gerechtigkeit herzustellen. Es war doch vor der Reform so, dass allein die Hebesätze den (nennenswerten) Unterschied ausgemacht haben. Das konnte dazu führen, dass der Millionär am Tegernsee für sein Seegrundstück mit Anleger und Villa darauf weniger Grundsteuer bezahlt hat, als der Renter für seine Streuobstwiese in Obergebra....
Das einzige Korrektiv bisher waren die Hebesätze, die aber all zu oft von der Finanzlage der erhebenden Gemeinde abhängig waren (sind ?). Genau diese Hebesätze sind jetzt das Problem. Das ein Grundstück mit einem neu gebauten Haus darauf mehr wert ist, als das mit der alten Scheune daneben leuchtet doch jedem ein (GS-Messbetrag steigt beim Neubau und sinkt oder bleibt gleich bei der Scheune), dass dann allerdings auf beide ein gleicher Hebesatz von z.B. 300 Prozent darauf kommt führt eben dazu, dass der Eigenheimbesitzer plötzlich deutlich mehr und der Scheuneneigner ggf. weniger bezahlen muss.... bei dem einen ist der Grundwert deutlich gestiegen, bei dem anderen ggf. sogar gesunken. Das Problem ist nicht der nach der Reform endlich faire Grundwert sondern der im besten Fall gleich gebliebene Hebesatz !
Über den Sinn einer Grundsteuer kann man sowieso geteilter Meinung sein - aber sie trägt solange, wie ich denken kann zur Finanzierung der Gemeinden bei, die eben chronisch knapp bei Kasse sind...
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M_Hardrath
23.01.2025, 22.14 Uhr
Bodenrichtwert hängt von der "richtigen" Straßenseite ab.
Das Problem liegt im Bodenrichtwert als Bewertungsgrundsatz. Beispiel mal mein eigener, wunderschöner Ortsteil Rodishain. Dort verläuft die Hauptstraße: "Hainfeldstraße"-> linke Straßenseite Bodenrichtwert 30 Euro, rechte Straßenseite Bodenrichtwert 17 Euro. Auf beiden Seiten gibt es Häuser die zur gleichen Zeit und mit ähnlicher Fläche errichtet wurden. Die Problematik besteht übrigens in vielen Ortsteilen von Nordhausen. Die Grundsteuerreform löst eben nicht die Problematik aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes.
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Schniedel Castro
23.01.2025, 22.39 Uhr
Lieber P.B.
also bei uns hat sich schon der GS-Messbetrag verdreifacht und wir haben auch nicht neu gebaut, eher im Gegentum.
Irgendetwas stimmt da nicht was Sie so erzählen.
euer Schniedel Castro
Irgendetwas stimmt da nicht was Sie so erzählen.
euer Schniedel Castro
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diskobolos
23.01.2025, 23.02 Uhr
Wie soll man ein Gemeinwesen organisieren,
wenn die Hälfte der Mitglieder offensichtlich den Sinn jeglicher Steuern nicht einsehen wollen? Sie fühlen sich betrogen und abgezockt. Andererseits bejammern sie ständig mangelhafte Leistungen der verschiedenen staatlichen Ebenen. Mich wundert immer wieder, dass Menschen unter diesen Verhältnissen noch politische Ämter übernehmen . . .
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P.Burkhardt
24.01.2025, 10.59 Uhr
Nochmal:
Der GS-Messbetrag richtet sich nach dem Grundstückswert (nicht marktgerecht aber ausgedrückt durch den Bodenrichtwert) zum Stichtag. Dieser wird beeinflusst, durch Lage (das kann eben auch die andere Straßenseitesein), Erschließungszustand, Bebauung und natürlich auch der Nachfrage. Es ist also möglich, dass auch für altbebaute Grundstücke der GS-Messbetrag höher ist, wenn z.B die Straße davor neu gemacht wurde oder die Bude einfach in einer gefragten Ecke steht. Im Grunde ist es eine Marktbewertung. Diese Faktoren (und weitere) wurden vor der Reform auf Gemeindeebene durch den Hebesatz gesetzt... wobei eben auch Kassenlage und Zuzugspolitik eine Rolle gespielt haben dürften. Heute werden eben diese Standortfaktoren auf Grundstücksebene ermittelt und schlagen sich in der Messzahl nieder. Das darauf dann noch der Hebesatz kommt, der ja als Faktor eine erheblichen Einfluss hat finde ich nicht richtig. Dadurch wird die Standortbewertung in meinen Augen doppelt vollzogen.
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diskobolos
24.01.2025, 11.00 Uhr
Vielleicht gibt es Gründe, Herr Hardradt.
Mir ist der Fall eines Ortes bekannt, bei dem auf beiden Straßenseiten unterschiedliches Baurecht gilt ("Innen-bzw. Außenbereich") . Da durften auf der einen Straßenseite Anbauten gemacht werden, auf der anderen nicht.
Aber wie viel macht denn der Unterschied im BRW am Ende bei der Steuer aus?
Aber wie viel macht denn der Unterschied im BRW am Ende bei der Steuer aus?
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M_Hardrath
24.01.2025, 19.06 Uhr
Gutacherausschuss entscheidet
Letzter Kommentar zu dem Thema hier: Der Gutachterausschuss entscheidet die Bodenrichtwerte und legt die Zonen fest. Jeder kann es selbst im "Boris" bzw. "Thüringen Viewer" nachschauen. Bitte keine Mutmassungen, es ist Innenbereich, da wurde auch keine Staraße erneuter und die Situationen ist in vielen Ortsteilen identisch. Die Entscheidungen des Gutachterausschusses können leider nicht direkt angegriffen werden und deshalb ist diese Festlegung aus meiner Sicht nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Es gibt hier kein Rechtsmittel, Betroffene können nur über die Finanzgerechte einen langen und mühsamen Prozess wählen. Fakt ist, Neubaugebiet in den Ortsteilen wurden in eigene Zonen eingeteilt, dass direkte Nachbarhaus verblieb dabei in der alten Zone. Beim Grundstücksverkauf ist der Bodenrichtwert bei bebauten Grundstücken auch nicht entscheidend für den Kaufpreis, sondern Lage, Lage, Lage.
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Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
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