Fr, 13:19 Uhr
31.01.2025
Polizeibericht
Gold und Bargeld erbeutet
Betrüger nutzten gestern in Sondershausen die Betrugsmasche des Schockanrufes. Sie wollten an Gold und mehrere tausend Euro Bargeld gelangen...
Die Unbekannten täuschten dem Geschädigten vor, dass sein Sohn einen schweren Verkehrsunfall verursacht hätte, bei dem ein Kind verletzt worden sei. Um die vermeintliche Haftstrafe des Angehörigen abzuwenden, forderten die Betrüger Bargeld.
Am Nachmittag nahm ein unbekannter Mann das Beutegut entgegen und entfernte sich danach zu Fuß.
Als der Betrug aufflog, erfolgte die Anzeigenerstattung bei der Polizei.
Die Polizei warnt vor derartigen Schockanrufen, bei denen die Betrüger den Opfern eine vermeintlich eingetretene Notsituation suggerieren und die Sorgen der Opfer um ihre Angehörigen gezielt auszunutzen, um an Geld oder Wertgegenstände zu gelangen.
Die Polizei rät, derartige Telefonate umgehend zu beenden und Anzeige zu erstatten. Gehen Sie keinesfalls auf Geldforderungen ein. Sprechen Sie persönlich mit Ihren Angehörigen oder kontaktieren Sie diese über die Ihnen bekannten Rufnummern. Bei Fragen steht Ihnen Ihre örtliche Polizeidienststelle zur Verfügung.
Autor: redDie Unbekannten täuschten dem Geschädigten vor, dass sein Sohn einen schweren Verkehrsunfall verursacht hätte, bei dem ein Kind verletzt worden sei. Um die vermeintliche Haftstrafe des Angehörigen abzuwenden, forderten die Betrüger Bargeld.
Am Nachmittag nahm ein unbekannter Mann das Beutegut entgegen und entfernte sich danach zu Fuß.
Als der Betrug aufflog, erfolgte die Anzeigenerstattung bei der Polizei.
Die Polizei warnt vor derartigen Schockanrufen, bei denen die Betrüger den Opfern eine vermeintlich eingetretene Notsituation suggerieren und die Sorgen der Opfer um ihre Angehörigen gezielt auszunutzen, um an Geld oder Wertgegenstände zu gelangen.
Die Polizei rät, derartige Telefonate umgehend zu beenden und Anzeige zu erstatten. Gehen Sie keinesfalls auf Geldforderungen ein. Sprechen Sie persönlich mit Ihren Angehörigen oder kontaktieren Sie diese über die Ihnen bekannten Rufnummern. Bei Fragen steht Ihnen Ihre örtliche Polizeidienststelle zur Verfügung.
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