Do, 13:20 Uhr
06.02.2025
Der Landeswahlleiter informiert
Was tun wenn die Wahlbenachrichtigung fehlt?
Jeder wahlberechtigte Bürger im Freistaat Thüringen sollte seine Wahlbenachrichtigung für die Bundestagswahl am 23. Februar erhalten haben. Ist das nicht der Fall, weiß der Landeswahlleiter was zu tun ist...
Ist die Wahlbenachrichtigung bis heute noch nicht bei Ihnen eingetroffen, sollten Sie sich umgehend mit der Gemeindebehörde am Ort der Hauptwohnung in Verbindung setzen.
Dort kann nachgeprüft werden, ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind und gegebenenfalls, warum Ihre Wahlbenachrichtigung Sie noch nicht erreicht hat.
Einsprüche gegen das Wählerverzeichnis sind bis spätestens 7. Februar 2025 schriftlich oder zur Niederschrift bei der zuständigen Gemeindebehörde einzulegen.
Autor: redIst die Wahlbenachrichtigung bis heute noch nicht bei Ihnen eingetroffen, sollten Sie sich umgehend mit der Gemeindebehörde am Ort der Hauptwohnung in Verbindung setzen.
Dort kann nachgeprüft werden, ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind und gegebenenfalls, warum Ihre Wahlbenachrichtigung Sie noch nicht erreicht hat.
Einsprüche gegen das Wählerverzeichnis sind bis spätestens 7. Februar 2025 schriftlich oder zur Niederschrift bei der zuständigen Gemeindebehörde einzulegen.