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Mo, 16:35 Uhr
10.02.2025
Gute Vorsätze im Fasching oft nur von kurzer Dauer

Alkohol auf der Faschingsparty

In der Faschingszeit gehört Alkoholgenuss für viele zum Feiern selbstverständlich dazu. „Wer unbeschwert feiern will, sollte aber auf jeden Fall sein Fahrzeug stehen lassen und auf öffentliche Verkehrsmittel oder Taxi umsteigen“, sagt Thomas Wagner, bei DEKRA für Fahreignung verantwortlich...

„Auf feuchtfröhlichen Feiern in der ‚fünften Jahreszeit‘ ist die Versuchung allzu groß, sich zum Alkoholgenuss verleiten zu lassen. Gute Vorsätze werden in der Umgebung von gut gelaunten Feiernden oft schnell über Bord geworfen.“ Deshalb sei es besser, die Heimfahrt schon vorab ohne das eigene Auto zu planen.

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Schon geringe geringen Mengen Alkohol im Blut führen zu einem deutlich erhöhten Unfallrisiko. Die Risikobereitschaft der oder des Fahrenden steigt, die Reaktionszeiten verlängern sich und die Aufmerksamkeit verschlechtert sich. Außerdem verengt sich das Sehfeld und Entfernungen lassen sich schwerer einschätzen. Der Gesetzgeber kennt deshalb bei Alkoholdelikten kein Pardon. Bereits bei Erstverstoß gegen die 0,5 Promille-Grenze drohen eine Geldbuße in Höhe von 500 Euro, zwei Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg und ein Monat Fahrverbot.
Liegen allerdings Anzeichen von Fahrunsicherheit vor oder kommt es zu einem Unfall, drohen schon ab 0,3 Promille eine Geld- oder Freiheitsstrafe sowie der Entzug des Führerscheins. Für Fahranfänger und Fahranfängerinnen in der Probezeit und Personen unter 21 Jahren gelten noch strengere Regeln: für sie ist Alkohol am Steuer absolut tabu. Ein Schluck aus der Pulle kann auch ohne Anzeichen von Fahrunsicherheit 250 Euro Geldbuße und 1 Punkt in Flensburg nach sich ziehen. Hinzu kommt die Verpflichtung, ein Aufbauseminar zu besuchen, außerdem verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre.
Wird bis spät in die Nacht feucht-fröhlich gefeiert, muss man noch am nächsten Morgen den Restalkohol im Blut im Blick behalten. Der menschliche Körper baut im Schnitt pro Stunde nur etwa 0,15 Promille ab. Bei einem Alkoholpegel von 1,2 Promille im Blut müssen beispielsweise Fahranfänger mindestens acht Stunden warten, bis sie wieder „dry“ sind und sich ans Steuer setzen dürfen. Im Jahr 2023 gab es laut Kraftfahrt-Bundesamt in Deutschland mehr als 116.000 Alkoholverstöße im Straßenverkehr, die mit einer Eintragung im Fahreignungsregister geahndet wurden.
Autor: osch

Kommentare
Gehard Gösebrecht
11.02.2025, 07.31 Uhr
Getrunken und gefahren
Getrunken und gefahren wird an Feiertagen und außerhalb dieser.
An welchen Tagen steht mal kein Polizeibericht über Alkohol- und Drogenfahrten in den Online-Nachrichten drin?
Da bedarf es keiner Feiertage.
Wer sich natürlich an einem Feiertag erwischen lässt, der müsste eigentlich die doppelte Strafe bekommen.
Zusätzlich noch wegen der Besonderen Schwere der Dummheit.
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