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Mo, 13:24 Uhr
31.03.2025
Polizeibericht

Unzulässiges Schleppen zweier Skodas

Dass sich zwei Skodas gegenseitig helfen ist grundsätzlich gestattet, dennoch sollte dieses gesetzeskonform sein. Dafür müssen beide Fahrzeuge zunächst pflichtversichert sein, um auch schelppenderweise an dem Straßenverkehr teilnehmen zu können...

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Der Fahrer des Zugfahrzeugs sollte ebenso eine ausreichende Fahrerlaubnis vorweisen. Beides konnten die Beteiligten eines Gespannes nicht, welches die Beamten der Polizeiinspektion Kyffhäuser in der Ulrich-von-Hutten-Straße festgestellt haben. So wurde am Sonntagnachmittag das Vorhaben des Schleppens unterbunden und die entsprechenden Ermittlungen eingeleitet.
Autor: red

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