Do, 10:56 Uhr
03.07.2025
Ein Blick in die Statistik
Entlastung für den Außenhandel
Deutschlandweit werden Unternehmen ab sofort erheblich von Berichtspflichten in der Außenhadelsstatistik entlastet. Wie das Landesamt für Statistik mitteilt, steigen rückwirkend zum 1. Januar 2025 die Anmeldeschwellen zur Intrahandelsstatistik deutlich...
Mit der Novellierung des Außenhandelsstatistikgesetzes sind Unternehmen ab sofort von der Meldepflicht befreit, wenn ihre Importe aus anderen EU-Mitgliedstaaten den Wert von 3 Millionen Euro (zuvor 800 000 Euro) nicht überschreiten bzw. wenn ihre Exporte in andere EU-Mitgliedstaaten die Schwelle von 1 Million Euro (zuvor 500 000 Euro) nicht überschreiten. Diese Änderung bringt erhebliche Erleichterung für die Thüringer Wirtschaft, da viele Betriebe jetzt weniger oder gar keine Meldungen zur Außenhandelsstatistik abgeben müssen.
Die Anfang 2025 verabschiedete Änderung des Außenhandelsstatistikgesetzes bedeutet einen weiteren wichtigen Schritt zur nachhaltigen Entlastung der Wirtschaft. Die damit einhergehende Reduzierung oder Befreiung von Meldepflichten wird vor allem durch neue statistische Schätzverfahren erreicht. Diese konnten auf Grundlage neu verfügbarer Daten entwickelt werden. Der Austausch dieser Daten findet auf Ebene der EU-Mitgliedstaaten statt (Mikrodatenaustausch bzw. microdata exchange – MDE).
Insgesamt sinkt die Belastung durch Abfragen der amtlichen Statistiken seit Jahren. Bundesweit
geht mittlerweile deutlich weniger als 1 Prozent der gesamten unternehmerischen Bürokratiekos-
ten auf Meldungen an die amtliche Statistik zurück. Nachvollziehbar macht dieses Ergebnis das amtliche Belastungsbarometer. Es misst auf Bundesebene regelmäßig die durch Statistikmeldepflichten entstehenden Kosten – zuletzt veröffentlicht im Januar 2024. Das amtliche Belastungsbarometer ist ein Subindex des Bürokratiekostenindex (BKI), der die gesamte bürokratische Belastung der Unternehmen, d. h. den messbaren Zeitaufwand und die Kosten, abbildet.
Sowohl der Verhaltenskodex für europäische Statistiken (Code of Practice) als auch das Bundesstatistikgesetz schreiben eine möglichst effiziente und belastungsarme Durchführung amtlicher Statistiken vor. Mit dieser Motivation arbeiten die Institutionen der amtlichen Statistik beständig an ihren
Autor: redMit der Novellierung des Außenhandelsstatistikgesetzes sind Unternehmen ab sofort von der Meldepflicht befreit, wenn ihre Importe aus anderen EU-Mitgliedstaaten den Wert von 3 Millionen Euro (zuvor 800 000 Euro) nicht überschreiten bzw. wenn ihre Exporte in andere EU-Mitgliedstaaten die Schwelle von 1 Million Euro (zuvor 500 000 Euro) nicht überschreiten. Diese Änderung bringt erhebliche Erleichterung für die Thüringer Wirtschaft, da viele Betriebe jetzt weniger oder gar keine Meldungen zur Außenhandelsstatistik abgeben müssen.
Die Anfang 2025 verabschiedete Änderung des Außenhandelsstatistikgesetzes bedeutet einen weiteren wichtigen Schritt zur nachhaltigen Entlastung der Wirtschaft. Die damit einhergehende Reduzierung oder Befreiung von Meldepflichten wird vor allem durch neue statistische Schätzverfahren erreicht. Diese konnten auf Grundlage neu verfügbarer Daten entwickelt werden. Der Austausch dieser Daten findet auf Ebene der EU-Mitgliedstaaten statt (Mikrodatenaustausch bzw. microdata exchange – MDE).
Insgesamt sinkt die Belastung durch Abfragen der amtlichen Statistiken seit Jahren. Bundesweit
geht mittlerweile deutlich weniger als 1 Prozent der gesamten unternehmerischen Bürokratiekos-
ten auf Meldungen an die amtliche Statistik zurück. Nachvollziehbar macht dieses Ergebnis das amtliche Belastungsbarometer. Es misst auf Bundesebene regelmäßig die durch Statistikmeldepflichten entstehenden Kosten – zuletzt veröffentlicht im Januar 2024. Das amtliche Belastungsbarometer ist ein Subindex des Bürokratiekostenindex (BKI), der die gesamte bürokratische Belastung der Unternehmen, d. h. den messbaren Zeitaufwand und die Kosten, abbildet.
Sowohl der Verhaltenskodex für europäische Statistiken (Code of Practice) als auch das Bundesstatistikgesetz schreiben eine möglichst effiziente und belastungsarme Durchführung amtlicher Statistiken vor. Mit dieser Motivation arbeiten die Institutionen der amtlichen Statistik beständig an ihren