eic kyf msh nnz uhz tv nt
Anzeige symplr (4)
Mo, 13:56 Uhr
14.07.2025
SPD-Fraktion verteidigt umstrittene Richterin

„Was hier abläuft ist eine Hexenjagd“

Die SPD-Fraktion im Thüringer Landtag kritisiert die laufende Kampagne gegen die Verfassungsjuristin Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf als gezielte politische Diffamierung...

„Es ist bezeichnend, dass sich die Angriffe nicht mit Argumenten auseinandersetzen, sondern auf Zerrbilder, persönliche Abwertungen und längst überwunden geglaubte Reflexe setzen“, erklärt Dorothea Marx, justizpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion.

Brosius-Gersdorfs Vorschlag, die Strafbarkeit des Schwangerschaftsabbruchs aufzuheben, werde systematisch als „radikale Befürwortung von Abtreibung“ umgedeutet. „Das ist nicht nur sachlich falsch, sondern auch bewusst irreführend. Die Strafkeule hat sich längst als ungeeignet erwiesen, um werdendes Leben zu schützen. Was hilft, sind Beratung, Unterstützung und Respekt, nicht Paragraf 218“, so Marx.

Die Justizpolitikerin sieht Parallelen zu früheren Debatten: „Früher war auch der Suizid strafbar – wer überlebte, kam ins Gefängnis. Heute wissen wir, dass man Menschen in Not nicht mit Strafe hilft. Genau darum geht es auch hier: um menschenwürdige Lösungen für schwierige Situationen. Nicht um Ideologie.“

Besonders irritiert zeigt sich Marx über den Ton in Teilen der medialen Begleitmusik. „Wenn in Kolumnen Namen, Frisuren oder politische Haltungen kommentiert werden, ist das keine Kritik mehr, sondern eine moderne Form der Ächtung. Wer Professorinnen zum Feindbild erklärt, weil sie einen Doppelnamen tragen und für Gleichstellung eintreten, verfolgt keine Argumente, sondern ein reaktionäres Zerrbild unserer Gesellschaft.“

Die SPD-Fraktion stellt sich klar hinter Brosius-Gersdorf. „Wir brauchen mehr Mut zum Denken, nicht weniger. Und wir brauchen eine Justizpolitik, die sich an Grundrechten orientiert, nicht an den Schlagzeilen selbsternannter Tugendwächter“, so Marx abschließend.
Autor: red

Anzeige symplr (6)
Kommentare
Strandläufer
14.07.2025, 14:43 Uhr
Alles richtig
Nur erwarte ich von einem Bundesverfassungsrichter Neutralität. Die war schon nicht gegeben, als bekannt wurde, dass der Bruder eines ehemaligen Intendanten des ÖRf dort tätig war als die Klage gegen selbigen Verein abgewiesen wurde. Mir macht es eher Bauchschmerzen, dass solche Leute enge Wurzeln zu politischen Parteien haben. Das wäre eher mein kritischer Ansatz. Aber: DAS hätte im.Vorfeld geprüft werden müssen. Die Frau so einem Schaustellerstück auszusetzen ist auch nicht richtig.
Ecki58
14.07.2025, 15:43 Uhr
Frage an Strand-Läufer
...seit wann sind Richter (egal an welchem Gericht) denn neutral? Hier in Deutschland zumindest nicht.
Real Human
14.07.2025, 16:32 Uhr
Was hier abläuft ist ein Kulturkampf!
„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ So steht es im Grundgesetz. Artikel 1, Absatz 1

Doch was ist eigentlich „der Mensch“? Ist „er“ oder auch „sie“ oder auch „es“ (z.B. ein Kind) ein Geschöpf, ein Produkt eines „höheren Wesens“, das nicht hinterfragt werden darf? Oder sind wir nur eine besondere Spezies unter den Primaten, die sich vor allen anderen Arten dadurch auszeichnet, dass sie wie kein anderes Lebewesen fähig ist, die Welt, in der sie lebt, zu begreifen und zu verändern?

Je nachdem, wie die Antwort ausfällt, darf eine schwangere Frau selbst entscheiden, ob sie einen Embryo „abtreiben“ darf oder nicht. Aber wo bleibt dann die „Würde“ der schwangeren „Menschin“, wenn sie das nicht selbst entscheiden darf? Wo bleibt die „Würde“ des ungeborenen Menschen(?) im Mutterleib?

Beginnt die individuelle Menschwerdung nicht schon mit der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle? Oder wird man zum Menschen erst durch Bildung und Erziehung? Auffällig ist, dass in vielen Ländern, in denen die „Abtreibung“ streng verboten ist, man gleichzeitig die „Todesstrafe“ am häufigsten verhängt. Und dies oft „im Namen Gottes“! …

Im Absatz 3 steht:
„Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.“
Daraus leitet sich u.a. die „Ewigkeitsklausel“ ab. Dies bedeutet, dass die Würde des Menschen niemals aus dem Grundgesetz gestrichen werden kann, auch nicht von einer politischen Mehrheit mit anderen Absichten. (Siehe auch Artikel 79 Absatz 3!)

Daraus ergibt logischerweise die Bedeutung der Richter im Verfassungsgericht für die INTERPRETATION der „ewigen“ Artikel. Im konkreten Fall geht es um die Abwägung der „Würde“ der Mutter gegen die „Würde“ des ungeborenen Kindes.

Allerdings, was bedeutet schon „ewig“? Heute wissen wir, dass nicht einmal das Universum seit „ewig“ besteht.
Leser X
14.07.2025, 16:42 Uhr
Antiquiert
Die CDU hat sich ja bekanntlich an der fortschrittlichen Haltung der Kandidatin zum Thema Abtreibung gerieben. Sie kommen einfach aus ihrer Ideologie des Mittelalters nicht raus die vorwiegend alten Männer, die noch immer meinen, über die Bäuche junger Frauen bestimmen zu müssen.
emmerssen
14.07.2025, 18:06 Uhr
Das Ziel
Der SPD ist doch eindeutig und durchschaut. Eine Richterin aus den eigenen Reihen einsetzen um das Verbot der AfD durchsetzen zu können. Anstatt endlich Politik für das Wohl der Menschen zu machen, will man so den ärgsten Konkurrenten ausschalten. Postengeschiebe der übelsten Sorte. Richter im obersten deutschen Gericht müssen komplett frei von irgendwelchen Parteien sein. Wie soll sonst so jemand unabhängig Recht sprechen?
pitti7
14.07.2025, 21:15 Uhr
Also 'liebe' Genossen!!!
Eine Kopie des Suchens via Mr
Google:

Der zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts ist für Parteiverbotsverfahren zuständig. Im Falle eines Parteiverbots kann der Senat eine Partei auflösen und die staatliche Parteienfinanzierung untersagen. Das Verfahren ist komplex und erfordert eine Zwei-Drittel-Mehrheit der Richter. Bisher wurde dies erst zweimal erfolgreich durchgeführt, nämlich gegen die SRP (1952) und die KPD (1956) beim Bundesverfassungsgericht.

Ohne weiteren Kommentar
Wyatt Earp
14.07.2025, 22:52 Uhr
Strandläufer,
Sippenhaft war vorgestern. Immer wieder ernüchternd, dass solche unqualifizierten Beiträge überhaupt ohne konkrete Beschuldigungen erscheinen dürfen. Gefühl und Emotion im Sinne eigener politischer Einstellung ist das eine, Realität ist etwas anderes!
rudi2
15.07.2025, 14:09 Uhr
zu das Ziel...
Sie haben völlig Recht lieber "emmerssen" ! Die besagte Person war allerdings nie Richterin, sie ist Juristin mit Lehrbefugnis (von wem erteilt??) Bekannt ist nur, daß sie sich in speziellen Ausschüssen und Arbeitskreisen hervor getan hat - und soll nun auf Biegen und Brechen nun AfD-Verbot sicherstellen - oder welche anderen Gründe sind glaubhaft und realistisch??
Kommentar hinzufügen
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
Anzeige symplr (9)
Anzeige symplr (8)