Do, 10:21 Uhr
16.10.2025
Ein Blick in die Statistik
Über 200 Gemeinden passten Steuern an
Nach Mitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik haben 210 Gemeinden im 1. Halbjahr 2025 den Hebesatz für eine oder mehrere Realsteuerarten geändert...
Davon beschlossen 80 Gemeinden eine Änderung des Hebesatzes für jeweils eine Steuerart, 107 Gemeinden für jeweils 2 Steuerarten und 23 Gemeinden entschlossen sich, alle Realsteuerhebesätze anzupassen.
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Der Realsteuerhebesatz ist ein Multiplikator, den die Gemeinden auf den jeweiligen Steuermessbetrag des Finanzamtes anwendet, um die Steuereinnahmen beeinflussen zu können. Im 1. Halbjahr 2025 hoben 34 Gemeinden den Hebesatz der Gewerbesteuer an. Das bedeutet für die Gewerbetreibenden dieser Gemeinden, dass die Steuer, die auf Erträge erhoben wird, steigt. Für die Gemeinden erhöhen sich bei gleicher Bemessungsgrundlage die Einnahmen. Im Gegensatz dazu beschlossen 2 Gemeinden einen niedrigeren Hebesatz der Gewerbesteuer.
Die Hebesätze für die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen) wurden in 132 Gemeinden und für die Grundsteuer B (bebaute Flächen) in 170 Gemeinden angehoben. Für eine Absenkung des Hebesatzes der Grundsteuer A entschieden sich 12 Gemeinden und für die Grundsteuer B legten 13 Gemeinden einen geringeren Hebesatz fest. Im Rahmen der Grundsteuerreform besteht ab 2025 die Möglichkeit, für unbebaute, baureife Grundstücke einen separaten Hebesatz als Grundsteuer C festzulegen. Davon machte bislang keine Gemeinde Gebrauch.
Spitzenreiter beim Hebesatz der Gewerbesteuer ist Mitte des Jahres 2025 die Gemeinde Rustenfelde mit 500 Prozent. Die Gemeinde Mertendorf im Saale-Holzland-Kreis hat den deutlichsten Anstieg (+60 Prozentpunkte) zu verzeichnen. Bei weiteren 33 Gemeinden lag die Erhöhung zwischen 3 und 50 Prozentpunkten. Eine Absenkung des Hebesatzes wurde in diesem Zeitraum von den Gemeinden Großbockedra im Saale-Holzland-Kreis (-175 Prozentpunkte) und Großheringen im Landkreis Weimarer Land (-15 Prozentpunkte) vorgenommen. Die Spannweite der Hebesätze reicht von 200 bis 500 Prozent.
Bei der Grundsteuer B wiesen die Stadt Gößnitz im Landkreis Altenburger Land mit 692 Prozent, die Gemeinde Ponitz im Landkreis Altenburger Land mit 635 Prozent und die Stadt Nordhausen im Landkreis Nordhausen ebenfalls mit 635 Prozent die höchsten Hebesätze aus. Die größte Steigerung um 211 Prozentpunkte hat die Stadt Triptis im Saale-Orla-Kreis festgelegt. Weitere 37 Gemeinden erhöhten ihren Hebesatz um mindestens 100 Prozentpunkte. Die kreisfreie Stadt Jena reduzierte ihren Hebesatz am deutlichsten (-95 Prozentpunkte). Den niedrigsten Hebesatz hat derzeit die Gemeinde Hohenwarte im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt mit 250 Prozent.
Den Spitzensatz von 820 Prozent bei der Grundsteuer A beschloss die Gemeinde Großmölsen im Landkreis Sömmerda, gefolgt von der Gemeinde Etzleben im Kyffhäuserkreis mit 780 Prozent. Diese Gemeinden haben auch die höchsten Steigerungen des Hebesatzes (+370 Prozentpunkte bzw. +380 Prozentpunkte) zu verzeichnen. Dagegen verzichtet die kreisfreie Stadt Jena ab dem Jahr 2025 auf die Erhebung der Grundsteuer A und legte einen Hebesatz von 0 Prozent fest. Die Gemeinde Dittersdorf im Saale-Orla-Kreis verringerte ihren Hebesatz um 125 Prozentpunkte und hat somit - nach der kreisfreien Stadt Jena - den niedrigsten Hebesatz der Grundsteuer A von 195 Prozent in Thüringen.
Autor: redDavon beschlossen 80 Gemeinden eine Änderung des Hebesatzes für jeweils eine Steuerart, 107 Gemeinden für jeweils 2 Steuerarten und 23 Gemeinden entschlossen sich, alle Realsteuerhebesätze anzupassen.
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Der Realsteuerhebesatz ist ein Multiplikator, den die Gemeinden auf den jeweiligen Steuermessbetrag des Finanzamtes anwendet, um die Steuereinnahmen beeinflussen zu können. Im 1. Halbjahr 2025 hoben 34 Gemeinden den Hebesatz der Gewerbesteuer an. Das bedeutet für die Gewerbetreibenden dieser Gemeinden, dass die Steuer, die auf Erträge erhoben wird, steigt. Für die Gemeinden erhöhen sich bei gleicher Bemessungsgrundlage die Einnahmen. Im Gegensatz dazu beschlossen 2 Gemeinden einen niedrigeren Hebesatz der Gewerbesteuer.
Die Hebesätze für die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen) wurden in 132 Gemeinden und für die Grundsteuer B (bebaute Flächen) in 170 Gemeinden angehoben. Für eine Absenkung des Hebesatzes der Grundsteuer A entschieden sich 12 Gemeinden und für die Grundsteuer B legten 13 Gemeinden einen geringeren Hebesatz fest. Im Rahmen der Grundsteuerreform besteht ab 2025 die Möglichkeit, für unbebaute, baureife Grundstücke einen separaten Hebesatz als Grundsteuer C festzulegen. Davon machte bislang keine Gemeinde Gebrauch.
Spitzenreiter beim Hebesatz der Gewerbesteuer ist Mitte des Jahres 2025 die Gemeinde Rustenfelde mit 500 Prozent. Die Gemeinde Mertendorf im Saale-Holzland-Kreis hat den deutlichsten Anstieg (+60 Prozentpunkte) zu verzeichnen. Bei weiteren 33 Gemeinden lag die Erhöhung zwischen 3 und 50 Prozentpunkten. Eine Absenkung des Hebesatzes wurde in diesem Zeitraum von den Gemeinden Großbockedra im Saale-Holzland-Kreis (-175 Prozentpunkte) und Großheringen im Landkreis Weimarer Land (-15 Prozentpunkte) vorgenommen. Die Spannweite der Hebesätze reicht von 200 bis 500 Prozent.
Bei der Grundsteuer B wiesen die Stadt Gößnitz im Landkreis Altenburger Land mit 692 Prozent, die Gemeinde Ponitz im Landkreis Altenburger Land mit 635 Prozent und die Stadt Nordhausen im Landkreis Nordhausen ebenfalls mit 635 Prozent die höchsten Hebesätze aus. Die größte Steigerung um 211 Prozentpunkte hat die Stadt Triptis im Saale-Orla-Kreis festgelegt. Weitere 37 Gemeinden erhöhten ihren Hebesatz um mindestens 100 Prozentpunkte. Die kreisfreie Stadt Jena reduzierte ihren Hebesatz am deutlichsten (-95 Prozentpunkte). Den niedrigsten Hebesatz hat derzeit die Gemeinde Hohenwarte im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt mit 250 Prozent.
Den Spitzensatz von 820 Prozent bei der Grundsteuer A beschloss die Gemeinde Großmölsen im Landkreis Sömmerda, gefolgt von der Gemeinde Etzleben im Kyffhäuserkreis mit 780 Prozent. Diese Gemeinden haben auch die höchsten Steigerungen des Hebesatzes (+370 Prozentpunkte bzw. +380 Prozentpunkte) zu verzeichnen. Dagegen verzichtet die kreisfreie Stadt Jena ab dem Jahr 2025 auf die Erhebung der Grundsteuer A und legte einen Hebesatz von 0 Prozent fest. Die Gemeinde Dittersdorf im Saale-Orla-Kreis verringerte ihren Hebesatz um 125 Prozentpunkte und hat somit - nach der kreisfreien Stadt Jena - den niedrigsten Hebesatz der Grundsteuer A von 195 Prozent in Thüringen.
