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Di, 15:38 Uhr
18.11.2025
Thüringen im Volksentscheidsranking

Beste Regeln für Kommunen und Mängel auf Landesebene

Thüringen schneidet im heute erschienenen Volksentscheidsranking von Mehr Demokratie e. V. nur befriedigend ab: Bei den Regeln für direkte Demokratie auf kommunaler Ebene belegt Thüringen aber den ersten Platz unter den Bundesländern (Schulnote: 1,6)...

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„Bis auf wenige Ausnahmen entspricht das neue Regelwerk Idealvorstellungen. Die Verfahren werden zunehmend genutzt“, heißt es in dem Bericht.

Nur in Thüringen gibt es ein eigenes Gesetz, das die direkte Demokratie in den Kommunen detailliert und bürgerfreundlich regelt.

Auf Landesebene ist die Regelung von Volksbegehren und Volksentscheiden reformbedürftig. Hier erhält das Land eine 4,0 und nimmt lediglich den 10. Platz ein. Im Gesamtergebnis, für das die kommunale und die Landesebene zusammen betrachtet werden, bedeutet das eine Note von 2,8. Thüringen teilt sich mit Berlin Platz 4.

Eine bessere Platzierung wäre möglich gewesen, wenn der Thüringer Landtag bei der Verfassungsreform im vergangenen Jahr auch eine Verbesserung der direkten Demokratie auf Landesebene beschlossen hätte. Hierzu lag jeweils ein Gesetzentwurf der CDU und der Landesregierung von Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen vor. Allerdings konnten sich die Fraktionen nicht einigen.

„Die Bürger können weiterhin keine Volksbegehren initiieren, die Auswirkungen auf den Landeshaushalt haben. Über alles, was Geld kostet, darf nicht abgestimmt werden. Dieses Misstrauen gegenüber den Bürgern, die jede Zeche zu zahlen haben, ist nicht gerechtfertigt und bremst die Bürgerrechte aus“, sagt Ralf-Uwe Beck, Sprecher des Landesvorstands Thüringen von Mehr Demokratie. Zudem solle die Unterschriftenhürde für Volksbegehren von 10 auf 5 Prozent halbiert werden.

Geradezu peinlich sei die Unterschriftenhürde für Bürgeranträge. Mit einem Bürgerantrag können die Bürgerinnen und Bürger dem Landtag ein Thema zur Befassung vorlegen. Dafür müssen 50.000 gültige Unterschriften gesammelt werden. Seit Einführung der Thüringer Verfassung 1994 gab es noch nie einen Bürgerantrag. „Die Hürde ist unverschämt und dumm, denn der Bürgerantrag bietet dem Landtag große Chancen, aber keine Risiken. Wir sagen: 5.000 Unterschriften reichen aus. Das wäre ein Signal an die Bürgerinnen und Bürger, dass sie mit ihren Belangen willkommen sind“, sagt Beck.

Mehr Demokratie stellt regelmäßig ein Volksentscheidsranking vor. Es vergleicht die Regelungen der Bundesländer für die direkte Demokratie auf kommunaler und auf Landesebene, vergibt dafür zwei Teilnoten und eine daraus resultierende Gesamtnote.
Autor: red

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