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Sa, 08:34 Uhr
06.12.2025
ADAC gibt Tipps zum Camper mieten

Frühe Planung zahlt sich aus

Wer für die Hauptsaison 2026 einen Campingurlaub plant und kein eigenes Fahrzeug besitzt, sollte sich frühzeitig um einen Mietwagen kümmern. Der ADAC erklärt, was es zu beachten gibt...

Vorsprung für Frühbucher
Wer auf ein Mietfahrzeug angewiesen ist, sollte mindestens sechs Monate im Voraus buchen – das schont den Geldbeutel und erhöht die Chancen, dass das gewünschte Modell verfügbar ist. Bei kurzfristigen Buchungen muss mit bis zu 15% höheren Mietpreisen gerechnet werden, wohingegen Frühbucher von Rabatten profitieren.

ADAC Tipp: Für weite Strecken lohnen sich oft Tarife mit höherer Tagesmiete ohne Kilometerbegrenzung, bei kürzeren Routen ist die Abrechnung nach gefahrenen Kilometern meist günstiger – vergleichen lohnt sich.

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Das passende Reisemobil
Während sich Kastenwagen durch Flexibilität auszeichnen, bieten Wohnmobile mehr Platz und Komfort. Wohnwagen hingegen sind eine günstige und zugleich geräumige Alternative. Folgende Fragen helfen bei der Entscheidungsfindung: Wie viele Personen benötigen Platz im Innenraum? Ist ein häufiges Wechseln der Stellplätze vorgesehen? Gibt es größere Gegenstände, wie Fahrräder, Kinderwägen oder Surfbretter, die Stauraum benötigen?

Sofern nicht bereits vorhanden, sollte Zubehör wie Campingmöbel, Ersatzsicherungen und Wasserschlauch angemietet werden. Wichtig ist, die Achslasten und das zulässige Gesamtgewicht im Auge zu behalten. „Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen dürfen mit dem Führerschein Klasse B gefahren werden, ab 3,5 bis 7,5 Tonnen wird die Klasse C1 benötigt“, erklärt Andrea Schumacher-Fichtner, Tourismusexpertin beim ADAC Hessen-Thüringen. Besondere Vorschriften gelten bei Gespannen sowie für Inhaber älterer Führerscheine. Bei längeren Strecken ist es sinnvoll, einen zusätzlichen Fahrer anzumelden, um sich beim Fahren und Ausruhen abwechseln zu können.

Für Campingreisen im Ausland, zum Beispiel in den USA und Australien, genügt meist ein Führerschein der Klasse B. Allerdings gibt es häufig weitere Vorschriften, wie ein gewisses Mindestalter des Fahrers.

Mietvertrag auf Herz und Nieren prüfen
Wie bei allen Verträgen gilt: Sorgfältig lesen und das Kleingedruckte beachten. Der Mietvertrag sollte Informationen über regionale Einschränkungen des Versicherungsschutzes, (Rück-)Zahlung und Höhe der Kaution sowie zum Selbstbeteiligungsanteil im Schadensfall enthalten. Formulierungen wie „zusätzliche Reinigungskosten“ oder „Instandsetzung“ sollten kritisch hinterfragt werden. Bei kleineren Anbietern lohnt sich gegebenenfalls eine Bereitstellungsgarantie. Ist der Vermieter eine Privatperson, muss im Fahrzeugschein der Vermerk “Selbstfahrervermietfahrzeug” eingetragen sein.

ADAC Tipp: Bei Buchung über bestimmte Anbieter, wie GoTravelhome, ist ein Null-Selbstbehalt-Ausschluss für alle versicherten Schäden im Mietpreis enthalten.
Autor: red

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Kommentare
Kobold2
06.12.2025, 09:43 Uhr
Der ADAC wieder
Hinweise auf ein anderes Fahrverhalten und damit die einhergehende Umstellung des Fahrstils fehlen. Ebenso fehlen Hinweise auf"Tücken" durch den längeren Überhang, die Fahrzeughöhe und Breite. Man muss zwangsläufig auf Schilder achten, die man sonst eher ignoriert.
Chicago
06.12.2025, 16:23 Uhr
... der Kobold nun wieder
Wie Ihnen anscheinend entgangen ist, lautet die Überschrift zu diesem Beitrag
ADAC GIBT TIPPS ZUM CAMPER MIETEN und nicht zum Camper fahren.
Manchmal sollte man richtig lesen, bevor man kommentiert.
Kobold2
06.12.2025, 21:51 Uhr
Entgangen
Ist ihnen offensichtlich, dass das Fahren eines solchen Fahrzeuges dazu gehört, denn ein Chauffeur wird im Artikel nicht erwähnt.
Das Fahrverhalten ist nun man ein Anderes, als mit einem gewöhnlichen PKW.
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