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Fr, 10:55 Uhr
05.12.2025
NABU kritisiert Pläne für reguläre Wolfsjagd

Wölfe wieder im Visier

Der NABU Thüringen übt scharfe Kritik am ersten Entwurf zur Novelle des Bundesjagdgesetzes. Demnach wäre eine reguläre Jagd auf Wölfe erlaubt, trotz ungünstigem Erhaltungszustand wie es in Thüringen der Fall ist...

Laut NABU wird eine generelle Bejagung weder zu weniger Rissen führen noch rechtliche Unsicherheiten bei Abschüssen beenden. Damit verfehlt die Novelle ihre Ziele.

„Der jetzige Gesetzesentwurf ist ein gefährlicher Irrweg. Den Wolf in die Liste jagdbarer Arten aufzunehmen, ist nicht zielführend. Längst ist es auch mit dem Bundesnaturschutzrecht möglich, Wölfen mit auffälligem Verhalten etwas entgegenzusetzen”, sagt Silvester Tamás der Sprecher der Landesarbeitsgruppe Luchs und Wolf beim NABU Thüringen. „Eine Bejagung könnte fatale Folgen haben. Denn bei uns in Thüringen ist der Wolfsbestand so gering, dass die geplante Gesetzesänderung sogar zum Erlöschen der Teilpopulationen führen könnte. Thüringen hat sogar eine EU-rechtlich bindende Verpflichtung, der gesamten Wolfspopulation auch auf dem Gebiet des Freistaats aktiv Vorschub zu leisten.“

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Der NABU Thüringen kritisiert vor allem das Vorgehen der Landesregierung, dem Bündnis aus CDU, BSW und SPD, die sich dafür eingesetzt hat, dass der Wolf in Zukunft gejagt werden darf. Es fehle der Politik an jeglichem Verständnis, in Hinblick auf das EU-Naturschutzrecht lösungs- und zielorientiert zu arbeiten. Anstatt sich der Probleme der Weidetierhaltenden anzunehmen, beugt sich die Politik dem Druck von Lobbyisten, die die Wölfe jagen möchten, aber interessenmäßig insgesamt nur einen Bruchteil der Bevölkerung ausmachen. Silvester Tamás sagt: „Fakt ist: Weniger Wölfe bedeuten nicht automatisch weniger Risse. Schon ein einzelner Wolf kann große Schäden anrichten, wenn er auf ungeschützte Weidetiere trifft. Wird durch Bejagung die Rudelstruktur zerstört, kann sich das Verhalten der Wölfe unvorhersehbar ändern und die Risszahlen können dann sogar bei gut geschützten Herden steigen. Wirksamer Herdenschutz bleibt daher unverzichtbar.

Wolf im Fadenkreuz (Foto: Heiko Anders) Wolf im Fadenkreuz (Foto: Heiko Anders)

Wer behauptet, die Jagd auf den Wolf schaffe automatisch mehr Sicherheit, schürt Ängste zu Lasten geschützter Arten und weckt dazu falsche Hoffnungen bei Weidetierhaltenden. Es gibt keinen Automatismus im Naturschutzrecht, der uns erlaubt, immer gleich das Feuer auf Lebewesen zu eröffnen, wenn diese bestimmten Interessengruppen zu viel erscheinen. Die Menschen in Deutschland wollen mehrheitlich den Wolf.“

Statt anlassloser Bejagung fordert der NABU den Bund und die Länder auf, die Kosten für den personellen und materiellen Mehraufwand im Herdenschutz vollständig zu übernehmen und eine kompetente Vor-Ort-Beratung für einen standortangepassten Herdenschutz einzurichten. „In Thüringen fordern wir schon lange, ein Herdenschutzzentrum einzurichten, das proaktiv auf die Weidetierhaltenden zugeht und mit ihnen gemeinsam Lösungen für einen wirksamen Herdenschutz entwickelt und diesen auch fördert”, sagt Silvester Tamás. „Die meisten Übergriffe von Wölfen bei uns passieren dort, wo der Herdenschutz nicht ordentlich oder bisweilen noch gar nicht umgesetzt wird.“

Die Zahlen auf Bundesebene zeigen, dass die Risszahlen im Jahr 2024 um 25 Prozent zum Vorjahr zurückgegangen sind, trotz mehr Wölfen in Deutschland. Verantwortlich dafür waren aber nicht Wolfsabschüsse oder eine Jagd auf Wölfe, sondern allein die konsequente Umsetzung von Herdenschutzmaßnahmen in der Fläche. Gezielte Abschüsse von Wölfen sollten aber zukünftig dort möglich sein, wo Wölfe den optimalen Herdenschutz mehrfach überwinden oder sich Menschen gegenüber auffällig oder aggressiv verhalten.

„Nicht zuletzt bleiben die rechtlichen Unsicherheiten bei Abschüssen mit der geplanten Novelle weiter bestehen, vor allem für die Jäger und Jägerinnen”, so Tamás. „Denn der Wolf ist nach wie vor eine durch EU-Recht geschützte Tierart, dessen Management strengen Regeln unterliegt. Der jetzt vorgelegte Gesetzesentwurf ist jedoch absolut nicht mit EU-Recht vereinbar. Das bestätigt nun auch ein, unter anderem vom NABU beauftragtes, juristisches Gutachten.
Autor: red

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