Do, 14:39 Uhr
11.12.2025
Thüringens Umweltminister Tilo Kummer plant Freigabe
Werden künftig Kormorane abgeschossen?
Die Verbände NABU, BUND, Verein Thüringer Ornithologen und GRÜNE LIGA Thüringen lehnen die geplante Überarbeitung der Thüringer Kormoranverordnung ab. Die Änderungen und die damit verbundene Ausweitung von Kormorantötungen sind aus Sicht der Verbände und Fachjuristen rechtswidrig und fachlich unbegründet...
Weder die angenommenen Ertragseinbußen der Fischereiwirtschaft noch der angeblich negative Einfluss auf die Fischbestände halten einer Prüfung stand und rechtfertigen keineswegs den Abschuss von Kormoranen. Anstatt einer Novellierung der Kormoranverordnung fordern die Verbände deren Abschaffung. Das sinnlose Töten von Kormoranen muss endlich ein Ende haben.
Umweltminister will Hobbyanglern ermöglichen, Kormorane abschießen zu lassen
Die geplante Novellierung sieht vor, die Abschussmöglichkeiten an stehenden Gewässern, die vorwiegend von Hobbyanglern zur Fischentnahme genutzt werden, zu erweitern. Thüringens Umweltminister Tilo Kummer will damit Hobbyanglern ermöglichen, Kormorane abschießen zu lassen. Dieses Vorgehen ist in doppelter Hinsicht falsch. Denn erstens ist der Kormoran eine nach EU- und Bundesrecht besonders geschützte Vogelart. Zweitens handelt es sich um reine Symbolpolitik, die den Kormoran zum Sündenbock erklärt. Und dass, obwohl andere Ursachen für die schwindenden Fischbestände in unseren Gewässern verantwortlich sind.
Verbände sehen Verstoß gegen Bundesnaturschutzgesetz
Laut der Verbände stellt das geplante Vorgehen einen Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz dar (Gerhold & Mittag 2023). Das Gesetz lässt zwar zu, dass besonders geschützte Tierarten wie der Kormoran in Ausnahmefällen, unter anderem zum Schutz vor ernsten fischereiwirtschaftlichen Schäden und zum Schutz natürlich vorkommender Tierwelt, abgeschossen werden dürfen. Hobbyangeln zur Ausübung einer Freizeitbeschäftigung zählt allerdings nicht dazu. Dort werden Fische häufig sogar in einer Art und einem Umfang eingesetzt, der nicht den Vorgaben des § 2 Abs. 2 Thüringer Fischereigesetzes zum Aufbau und der Erhaltung eines der Größe und Art des Gewässers entsprechenden heimischen artenreichen und ausgeglichenen Fischbestandes unter Berücksichtigung der Belange des Naturschutzes, etwa der Amphibienpopulationen, entspricht. Auch von ernsten wirtschaftlichen Schäden kann nicht ausgegangen werden. Besonders heikel: Belege, die für eine derartige Novellierung notwendig sind und die diese rechtfertigen sollen, werden nicht vorgelegt.
Kormoranverordnung aufheben – sinnloses Töten lässt sich nicht rechtfertigen
Vielmehr fordern die Verbände prinzipiell, die Kormoranverordnung aufzuheben, da sie auch in der derzeitigen Form nicht tragbar ist. Das sinnlose Töten von hunderten Kormoranen pro Jahr lässt sich nicht rechtfertigen. Schon die aktuelle Verordnung würde einer rechtlichen Prüfung nicht standhalten, so die Verbände. Es wird zwar viel Geld für den Ausgleich von behaupteten Kormoranschäden gezahlt. Ein Blick in die Erhebungen des Thüringer Landesamtes für Statistik zeigt allerdings, dass die jährliche Fischproduktion in Thüringen von 2011 bis 2024 stabil ist. Die jährlich in Aquakultur erzeugten Fischmengen liegen im Mittel bei 816 Tonnen. Dies zeigt deutlich, dass mutmaßlich dem Kormoran zugeschobene Schäden bei der Fischproduktion keine Rolle spielen.
Gründe für den Rückgang der heimischen Fischfauna liegen woanders
Die Gründe für den Rückgang der heimischen Fischarten sind vielfältig. Der Kormoran hat darauf nur einen geringen Einfluss. Dies belegen zahlreiche Studien. Andere Einflussgrößen, wie die Fischentnahme durch Hobbyangler, aber auch der ökologische Zustand der Gewässer spielen hierbei eine viel größere Rolle. Die Aktivitäten von Hobbyanglern wirken sich etwa zehnmal stärker auf die Fischbestände aus als die Nahrungssuche des im Winter in Thüringen vorkommenden Kormorans. Allein der Besatz mit Fischen durch die Freizeitfischerei in Gewässern führt zu einer unnatürlichen Verschiebung der Fischbestände zum Nachteil seltener und bedrohter heimischer Fischarten.
Verbände fordern konsequente Renaturierung der Fließgewässer und Auen
Die Verbände fordern von Thüringens Umweltminister Tilo Kummer und von der Landesregierung – dem Bündnis aus CDU, BSW und SPD, dass sie die wirklichen Ursachen zum Schutz der heimischen Fischarten in Angriff nehmen. Ein Weg in die richtige Richtung wäre hier, den von der Landesregierung im Koalitionsvertrag vereinbarten Aktionsplan zur Belebung von Bach- und Flussauen umzusetzen, anstatt auf Kormorane schießen zu lassen.
Autor: emwWeder die angenommenen Ertragseinbußen der Fischereiwirtschaft noch der angeblich negative Einfluss auf die Fischbestände halten einer Prüfung stand und rechtfertigen keineswegs den Abschuss von Kormoranen. Anstatt einer Novellierung der Kormoranverordnung fordern die Verbände deren Abschaffung. Das sinnlose Töten von Kormoranen muss endlich ein Ende haben.
Umweltminister will Hobbyanglern ermöglichen, Kormorane abschießen zu lassen
Die geplante Novellierung sieht vor, die Abschussmöglichkeiten an stehenden Gewässern, die vorwiegend von Hobbyanglern zur Fischentnahme genutzt werden, zu erweitern. Thüringens Umweltminister Tilo Kummer will damit Hobbyanglern ermöglichen, Kormorane abschießen zu lassen. Dieses Vorgehen ist in doppelter Hinsicht falsch. Denn erstens ist der Kormoran eine nach EU- und Bundesrecht besonders geschützte Vogelart. Zweitens handelt es sich um reine Symbolpolitik, die den Kormoran zum Sündenbock erklärt. Und dass, obwohl andere Ursachen für die schwindenden Fischbestände in unseren Gewässern verantwortlich sind.
Verbände sehen Verstoß gegen Bundesnaturschutzgesetz
Laut der Verbände stellt das geplante Vorgehen einen Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz dar (Gerhold & Mittag 2023). Das Gesetz lässt zwar zu, dass besonders geschützte Tierarten wie der Kormoran in Ausnahmefällen, unter anderem zum Schutz vor ernsten fischereiwirtschaftlichen Schäden und zum Schutz natürlich vorkommender Tierwelt, abgeschossen werden dürfen. Hobbyangeln zur Ausübung einer Freizeitbeschäftigung zählt allerdings nicht dazu. Dort werden Fische häufig sogar in einer Art und einem Umfang eingesetzt, der nicht den Vorgaben des § 2 Abs. 2 Thüringer Fischereigesetzes zum Aufbau und der Erhaltung eines der Größe und Art des Gewässers entsprechenden heimischen artenreichen und ausgeglichenen Fischbestandes unter Berücksichtigung der Belange des Naturschutzes, etwa der Amphibienpopulationen, entspricht. Auch von ernsten wirtschaftlichen Schäden kann nicht ausgegangen werden. Besonders heikel: Belege, die für eine derartige Novellierung notwendig sind und die diese rechtfertigen sollen, werden nicht vorgelegt.
Kormoranverordnung aufheben – sinnloses Töten lässt sich nicht rechtfertigen
Vielmehr fordern die Verbände prinzipiell, die Kormoranverordnung aufzuheben, da sie auch in der derzeitigen Form nicht tragbar ist. Das sinnlose Töten von hunderten Kormoranen pro Jahr lässt sich nicht rechtfertigen. Schon die aktuelle Verordnung würde einer rechtlichen Prüfung nicht standhalten, so die Verbände. Es wird zwar viel Geld für den Ausgleich von behaupteten Kormoranschäden gezahlt. Ein Blick in die Erhebungen des Thüringer Landesamtes für Statistik zeigt allerdings, dass die jährliche Fischproduktion in Thüringen von 2011 bis 2024 stabil ist. Die jährlich in Aquakultur erzeugten Fischmengen liegen im Mittel bei 816 Tonnen. Dies zeigt deutlich, dass mutmaßlich dem Kormoran zugeschobene Schäden bei der Fischproduktion keine Rolle spielen.
Gründe für den Rückgang der heimischen Fischfauna liegen woanders
Die Gründe für den Rückgang der heimischen Fischarten sind vielfältig. Der Kormoran hat darauf nur einen geringen Einfluss. Dies belegen zahlreiche Studien. Andere Einflussgrößen, wie die Fischentnahme durch Hobbyangler, aber auch der ökologische Zustand der Gewässer spielen hierbei eine viel größere Rolle. Die Aktivitäten von Hobbyanglern wirken sich etwa zehnmal stärker auf die Fischbestände aus als die Nahrungssuche des im Winter in Thüringen vorkommenden Kormorans. Allein der Besatz mit Fischen durch die Freizeitfischerei in Gewässern führt zu einer unnatürlichen Verschiebung der Fischbestände zum Nachteil seltener und bedrohter heimischer Fischarten.
Verbände fordern konsequente Renaturierung der Fließgewässer und Auen
Die Verbände fordern von Thüringens Umweltminister Tilo Kummer und von der Landesregierung – dem Bündnis aus CDU, BSW und SPD, dass sie die wirklichen Ursachen zum Schutz der heimischen Fischarten in Angriff nehmen. Ein Weg in die richtige Richtung wäre hier, den von der Landesregierung im Koalitionsvertrag vereinbarten Aktionsplan zur Belebung von Bach- und Flussauen umzusetzen, anstatt auf Kormorane schießen zu lassen.

