Mi, 09:16 Uhr
03.10.2007
Gute Chancen für die Jugend
Nordhausen (nnz). Über 2.700 Jugendliche unter 25 Jahren waren bei der Nordhäuser Arbeitsagentur im September noch arbeitslos gemeldet, fast 500 weniger als vor einem Jahr. Dennoch gibt es weiteren Handlungsbedarf...
Mit einem ab 1. Oktober geltenden Gesetz hat die Behörde nun die Möglichkeit für diesen Personenkreis zielgerichtet finanzielle Unterstützung zu gewähren.
Bildungsschwache Jugendliche und junge Erwachsene, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sollen zusätzliche Chancen erhalten, um sich am Arbeitsplatz zu bewähren und ihre Qualifikation zu verbessern. Arbeitgebern kann bei der Einstellung Jüngerer unter bestimmten Voraussetzungen ein Zuschuss zum Arbeitsentgelt gewährt werden.
Was bedeutet das im Einzelnen? Der Qualifizierungszuschuss für die Einstellung von jüngeren Arbeitnehmern kann in Frage kommen, wenn ein jüngerer Arbeitsloser ohne Berufsabschluss eingestellt wird und während der Beschäftigung betrieblich qualifiziert wird. Der Einstellungszuschuss für jüngere Arbeitnehmer richtet sich hingegen an Jüngere mit Berufsabschluss. Voraussetzung ist, dass die jungen Menschen vorher mindestens sechs Monate arbeitslos waren. Beide Finanzierungen können für zwölf Monate gewährt werden.
Unternehmen, die eine betriebliche Einstiegsqualifizierung für Jugendliche durchführen, konnten bereits im vergangenen Jahr mit 192 Euro und einer Pauschale zum Sozialversicherungsbeitrag gefördert werden. Neu ist allerdings, dass nunmehr auch lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Jugendliche dazu gehören. Ausführliche Informationen erteilt die Agentur für Arbeit unter 0 1801 555 111.
Autor: nnzMit einem ab 1. Oktober geltenden Gesetz hat die Behörde nun die Möglichkeit für diesen Personenkreis zielgerichtet finanzielle Unterstützung zu gewähren.
Bildungsschwache Jugendliche und junge Erwachsene, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sollen zusätzliche Chancen erhalten, um sich am Arbeitsplatz zu bewähren und ihre Qualifikation zu verbessern. Arbeitgebern kann bei der Einstellung Jüngerer unter bestimmten Voraussetzungen ein Zuschuss zum Arbeitsentgelt gewährt werden.
Was bedeutet das im Einzelnen? Der Qualifizierungszuschuss für die Einstellung von jüngeren Arbeitnehmern kann in Frage kommen, wenn ein jüngerer Arbeitsloser ohne Berufsabschluss eingestellt wird und während der Beschäftigung betrieblich qualifiziert wird. Der Einstellungszuschuss für jüngere Arbeitnehmer richtet sich hingegen an Jüngere mit Berufsabschluss. Voraussetzung ist, dass die jungen Menschen vorher mindestens sechs Monate arbeitslos waren. Beide Finanzierungen können für zwölf Monate gewährt werden.
Unternehmen, die eine betriebliche Einstiegsqualifizierung für Jugendliche durchführen, konnten bereits im vergangenen Jahr mit 192 Euro und einer Pauschale zum Sozialversicherungsbeitrag gefördert werden. Neu ist allerdings, dass nunmehr auch lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Jugendliche dazu gehören. Ausführliche Informationen erteilt die Agentur für Arbeit unter 0 1801 555 111.
