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Mi, 15:40 Uhr
17.10.2007

Reinholz: Werden Preise überprüfen

Nordhausen (nnz). Das Thüringer Wirtschaftsministerium wird kurzfristig eine Abfrage der aktuellen Preise und geplanten Preisveränderungen bei den Thüringer Gasversorgern durchführen. Das kündigte Thüringens Wirtschaftsminister Jürgen Reinholz (CDU) heute an.


„Wir wollen wissen, ob Preiserhöhungen geplant sind und wie diese begründet werden“, sagte der Minister. Gege­benenfalls werde die Einleitung von Kartellverfahren gegen einzelne Versorger geprüft: „Überhöhte Preise werden wir nicht akzeptieren.“

Das Thüringer Wirtschaftsministerium ist als Energiekartellbehörde für alle Thüringer Gas­versorger außer der E.ON Thüringer Energie AG zuständig; diese unterliegt der Aufsicht des Bundeskartellamts. Die Preisabfrage bei den Thüringer Gasversorgern wird noch in dieser Woche starten. Reinholz forderte zugleich das Bundeskartellamt auf, entsprechende Schritte auch gegen die großen Vorlieferanten einzuleiten: „Oft müssen die Stadtwerke vor Ort ausbaden, dass sie von den Konzernen höhere Bezugspreise diktiert bekommen.“

Im Strombereich setzt Wirtschaftsminister Reinholz demgegenüber stärker auf das Kun­denverhalten als Preisregulator. „Hohe Preise dürfen sich auf dem Markt nicht durchsetzen lassen“, forderte Reinholz die Stromverbraucher auf, einen Wechsel des Stromanbieters zu prüfen. Von der Wechselbereitschaft hänge es auch ab, ob die derzeit faktische Monopol­stellung einzelner Stromversorger unterlaufen und der Weg für alternative Anbieter geeb­net werden könne.

Das Thüringer Wirtschaftsministerium hat ein Informationsblatt zum Stromanbieterwech­sel aufgelegt, die ab sofort unter der Telefonnummer 0361/37 97 034 bzw. über das Inter­net unter www.thueringen.de/de/tmwta („Publikationen“) bestellt werden kann.

Mit der Regulierung der Netznutzungsentgelte durch die Bundesnetzagentur haben sich die Wettbewerbsbedingungen im Strommarkt deutlich verbessert. Weitere Verbesserungen erwartet der Minister von der Anreizregulierung, die zum 1. Januar 2009 eingeführt werden soll. Damit werden Energieversorger gezwungen, sich mit ihrer Kosten- und Preiskalkula­tion an günstigen Vergleichsanbietern zu orientieren.

Auch die von Bundeswirtschafts­minister Glos vorgeschlagene Energierechtsnovelle, derzufolge eine hohe Differenz zwi­schen Kosten und Erlösen bereits einen Missbrauchsverdacht begründet, sei ein gutes Instrument, um für mehr Wettbewerb im Energiemarkt zu sorgen. Diese Neuerung soll in Kürze vom Bundestag verabschiedet werden.
Autor: nnz

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