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Mo, 10:17 Uhr
22.10.2007

Richter Kropp: „Geld her oder...

Nordhausen/Sondershausen (nnz). In der Bevölkerung ist die Auffassung weit verbreitet, dass unsere Jugend immer krimineller wird. Die Statistiken belegen dies nur zum Teil, die Verbreitung solcher Fälle in den Medien, bei denen spektakuläre Fälle besonders hervorgehoben würden, tun ein Übriges dazu.


In dieses Schema passt der folgende Fall, der am 25.01.2007 in Greußen spielte. An diesem Tag spielte Ricardo S. (17, Name geändert) vor der elterlichen Wohnung mit einem Butterflymesser seines Onkels, dessen Besitz im übrigen verboten ist. Auf einmal kamen drei elfjährige um die Straßenecke. Ricardo fuchtelte wenige Meter von den Knirpsen entfernt mit der Waffe und hielt einem der Knirpse das Messer an die Kehle.

Dann fielen die entscheidenden Worte: „Geld her oder ich steche dich ab!“ Zu einer Herausgabe des „Vermögens“ von 50 Cent der drei Kleinen ist es nicht gekommen. Freunde des S. zogen ihn vielmehr zurück und riefen den wegrennenden Kindern hinterher, alles sei doch nicht ernst gemeint gewesen.

Der Fall landete vor dem Jugendrichter des Kyffhäuserkreises. Angeklagt hatte die Staatsanwaltschaft Mühlhausen eine versuchte schwere räuberische Erpressung. Für dieses Delikt gibt es für Erwachsene 5 Jahre Mindestfreiheitsstrafe.

Ricardo S. leugnete vor Gericht die Tat. Er habe nur mit der Waffe gespielt, aber kein Geld erpresst. Die Elfjährigen erzählten jedoch überzeugend, wie es sich zugetragen hatte. Auch heute habe man noch Angst vor Ricardo. Die Aussagen der Freunde des S. waren zudem widersprüchlich.

Jugendrichter Christian Kropp verurteilte Ricardo S. daraufhin wegen versuchter schwerer räuberische Erpressung zu 4 Wochen Dauerarrest, der höchsten Arrestsanktion nach Jugendgerichtsgesetz. Kurzzeitig habe man, so Kropp, die Abgabe an das Jugendschöffengericht in Nordhausen erwogen, das vor allem für hohe Jugendstrafen zuständig sei. Die Verhängung von lediglich Arbeitsstunden, wie von der Staatsanwaltschaft Mühlhausen beantragt, hielt Kropp, der auch für harte Strafen bekannt ist, nicht mehr für ausreichend. Das Verfahren ist rechtskräftig geworden.
Autor: nnz

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