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Do, 16:00 Uhr
08.11.2007

Berufsunfähigkeit gezielt absichern

Sondershausen/Erfurt (kn). Zum Thema Berufsunfähigkeit gezielt absichern - informiert die Verbraucherzentrale Thüringen in ihrer neusten Meldung.


Eine durch Krankheit oder Unfall verursachte Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit kann vor allem für Selbstständige und junge Berufstätige hohe Einkommenseinbußen zur Folge haben. Für letztere kommt erschwerend hinzu, dass die gesetzliche Rentenversicherung seit 2001 nicht mehr zwischen Berufs- und Erwerbsunfähigkeit unterscheidet, sondern nur noch geprüft wird, ob der Betroffene irgendeiner Arbeit nachgehen kann. Der zuletzt ausgeübte Beruf spielt dabei keine Rolle mehr.

Da sich die Höhe der Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung nach der Dauer und Höhe der eingezahlten Beiträge richtet und nur etwa 35% des Bruttolohnes beträgt, ist eine über die gesetzliche Rente hinausgehende Absicherung für die meisten Berufstätigen daher unverzichtbar.

Der Begriff Berufsunfähigkeit wird jedoch von Anbieter zu Anbieter höchst unterschiedlich definiert. Um wirklich verlässlichen Schutz zu bieten, muss der Vertrag mindestens folgende Bedingungen erfüllen:
Die vereinbarte Rente wird gezahlt, wenn der Versicherte in seinem bei Eintritt der Berufsunfähigkeit ausgeübten Beruf nicht mehr zu mindestens 50 % tätig sein kann. Auf eine Prüfung, ob der Versicherte eine andere, seinen Fähigkeiten und Kenntnissen entsprechenden Tätigkeit ausüben könnte, verzichtet die Versicherungsgesellschaft (Verweisungsverzicht).

Die Einstufung als dauerhaft berufsunfähig erfolgt, wenn der Versicherte voraussichtlich 6 Monate nicht berufstätig sein kann; die Rente muss dann rückwirkend ab Beginn dieses 6-Monatszeitraums gezahlt werden. Auch bei verspäteter Meldung der Berufsunfähigkeit muss die Rente mindestens 3 Jahre lang rückwirkend gezahlt werden.

Bei der regelmäßigen Nachprüfung der Berufsunfähigkeit wird die Rente nicht entzogen, wenn der Versicherte nach Meinung der Versicherungsgesellschaft wieder arbeiten könnte, sondern erst wenn er tatsächlich wieder arbeitet und ein vergleichbares Einkommen erzielt. Zudem verzichtet die Versicherung auf einen Rücktritt vom Vertrag, wenn sich herausstellt, dass der Versicherte unter Vorerkrankungen gelitten hat, ohne davon zu wissen.

Hilfe bei der Ermittlung des persönlichen Versicherungsbedarfs sowie individuelle Preis-Leistungs-Vergleiche bieten die Versicherungsexperten der Verbraucherzentrale Thüringen. Angeboten wird die Versicherungsberatung nach vorheriger Terminabsprache in den Verbraucherberatungsstellen Gera, Jena, Nordhausen, Mühlhausen und Heiligenstadt. Termine können in jeder Beratungsstelle sowie telefonisch unter 0361/555140 vereinbart werden.
Autor: kn

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