Mo, 19:13 Uhr
19.11.2007
Berufungen eingereicht
Seit Jahren setzt sich der Volksinteressenbund Thüringen im Kyffhäuserkreis (VIBT) vor allem regional - in Zusammenarbeit mit Haus & Grund Heldrungen und Umgebung - für verträgliche Abwassergebühren ein. Die Kyffhäuser Nachrichten bringen Sie auf den neuesten Stand...
Jetzt wurden die Berufungszulassungsverfahren beim Oberverwaltungsgericht Weimar (OVG) von Braunsrodaer Bürgern gegen den Abwasserzweckverband (AZV) Thüringer Pforte” sind eingereicht, berichtet Landesvorsitzender Christian Schulze den Kyffhäuser Nachrichten. Viele Menschen im Kyffhäuserkreis haben uns daher im Laufe der Zeit dahingehend ihr Vertrauen geschenkt. Die erzielten Erfolge gaben Ihnen und uns Recht. So musste der AZV Thüringer Pforte” für die Jahre 1998-2002 einer stattlichen Anzahl von Einwohnern seiner Mitgliedsgemeinden Abwassergebühren in beträchtlicher Höhe zurückzahlen, weil er dort überhöhte Gebühren erhoben hatte, ergänzt Kreisvorsitzender Erik May.
Dies sei nicht zuletzt den vor dem Verwaltungsgericht Weimar erstrittenen Urteilen zu verdanken gewesen. Sowohl der VIBT als auch der Kreisverband Haus und Grund im Kyffhäuserkreis haben dahingehend im Interesse der Bürger eng zusammengearbeitet. Nun gibt es erneut erheblichen Streit, den der AZV Thüringer Pforte” mit einer großen Anzahl von Bürgern aus Braunsroda entfacht habe.
Auf welcher gesetzlichen Grundlage und wofür dort Verbrauchsgebühren berechtigt zu erheben seien, diese Antwort bleibe der AZV Thüringer Pforte” wie so oft schuldig. Daher mussten nun wieder die Bürger die Gerichte bemühen. Es laufen mehrere Berufungszulassungsverfahren beim OVG Weimar gegen den AZV Thüringer Pforte”, die von der Rechtsanwaltskanzlei Leitenstorfer & Partner aus Erfurt für die Bürger geführt werden. Insbesondere werden folgende Mängel beim AZV Thüringer Pforte” gerügt.
Fraglich ist bereits, ob der AZV wirksam gegründet worden ist und daher überhaupt das Satzungsrecht wirksam zustande kommen konnte. Gerügt wird weiter, dass die Abgabensatzung nicht den im Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG) bestimmten Mindestinhalt besitzt. Des Weiteren muss sich mit der Frage, ob bei den betroffenen Eigentümern eine Einleitung in ein Gewässer und nicht in eine öffentliche Kanalisation (Bürgermeisterkanal) besteht, auseinander gesetzt werden.
Der Zustand und damit die Nutzbarkeit zur Abwasserableitung des maroden Kanalsystems wird von den Bürgern bemängelt. Es werden weiter Verstöße des AZV gegen die geltenden Grundsätze der Gebührenerhebung und der Gebührenbemessung gerügt. Die Kalkulation werde als in wesentlichen Punkten rechtswidrig erachtet. Es fehle nach Ansicht der Kläger die Berücksichtigung wichtiger Kostenansätze.
So stellen sich insbesondere Fragen nach dem Abzug von Fördermitteln, der Ermittlung von Abschreibungen und der Berücksichtigung der Kostenanteile der Straßenbaulastträger für die Straßenentwässerung. Mit Spannung wird die Entscheidung des Thüringer Oberverwaltungsgerichts dazu erwartet.
Autor: knJetzt wurden die Berufungszulassungsverfahren beim Oberverwaltungsgericht Weimar (OVG) von Braunsrodaer Bürgern gegen den Abwasserzweckverband (AZV) Thüringer Pforte” sind eingereicht, berichtet Landesvorsitzender Christian Schulze den Kyffhäuser Nachrichten. Viele Menschen im Kyffhäuserkreis haben uns daher im Laufe der Zeit dahingehend ihr Vertrauen geschenkt. Die erzielten Erfolge gaben Ihnen und uns Recht. So musste der AZV Thüringer Pforte” für die Jahre 1998-2002 einer stattlichen Anzahl von Einwohnern seiner Mitgliedsgemeinden Abwassergebühren in beträchtlicher Höhe zurückzahlen, weil er dort überhöhte Gebühren erhoben hatte, ergänzt Kreisvorsitzender Erik May.
Dies sei nicht zuletzt den vor dem Verwaltungsgericht Weimar erstrittenen Urteilen zu verdanken gewesen. Sowohl der VIBT als auch der Kreisverband Haus und Grund im Kyffhäuserkreis haben dahingehend im Interesse der Bürger eng zusammengearbeitet. Nun gibt es erneut erheblichen Streit, den der AZV Thüringer Pforte” mit einer großen Anzahl von Bürgern aus Braunsroda entfacht habe.
Auf welcher gesetzlichen Grundlage und wofür dort Verbrauchsgebühren berechtigt zu erheben seien, diese Antwort bleibe der AZV Thüringer Pforte” wie so oft schuldig. Daher mussten nun wieder die Bürger die Gerichte bemühen. Es laufen mehrere Berufungszulassungsverfahren beim OVG Weimar gegen den AZV Thüringer Pforte”, die von der Rechtsanwaltskanzlei Leitenstorfer & Partner aus Erfurt für die Bürger geführt werden. Insbesondere werden folgende Mängel beim AZV Thüringer Pforte” gerügt.
Fraglich ist bereits, ob der AZV wirksam gegründet worden ist und daher überhaupt das Satzungsrecht wirksam zustande kommen konnte. Gerügt wird weiter, dass die Abgabensatzung nicht den im Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG) bestimmten Mindestinhalt besitzt. Des Weiteren muss sich mit der Frage, ob bei den betroffenen Eigentümern eine Einleitung in ein Gewässer und nicht in eine öffentliche Kanalisation (Bürgermeisterkanal) besteht, auseinander gesetzt werden.
Der Zustand und damit die Nutzbarkeit zur Abwasserableitung des maroden Kanalsystems wird von den Bürgern bemängelt. Es werden weiter Verstöße des AZV gegen die geltenden Grundsätze der Gebührenerhebung und der Gebührenbemessung gerügt. Die Kalkulation werde als in wesentlichen Punkten rechtswidrig erachtet. Es fehle nach Ansicht der Kläger die Berücksichtigung wichtiger Kostenansätze.
So stellen sich insbesondere Fragen nach dem Abzug von Fördermitteln, der Ermittlung von Abschreibungen und der Berücksichtigung der Kostenanteile der Straßenbaulastträger für die Straßenentwässerung. Mit Spannung wird die Entscheidung des Thüringer Oberverwaltungsgerichts dazu erwartet.