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Fr, 09:13 Uhr
23.11.2007

Jetzt kommen die „Kleinigkeiten“

Schernberg kommt nach Sondershausen. Diese Eingemeindung läuft allerdings nicht ohne Probleme ab. Die Kyffhäuser Nachrichten stellen machen darauf aufmerksam...


Im Zuge der Eingliederung der Gemeinde Schernberg zur Stadt Sondershausen machen sich in der Zeit von Mittwoch, dem 28.11.2007 bis zum Freitag, dem 30.11.2007 Maßnahmen zur technischen Datenerfassung erforderlich, in deren Folge auch eine Anpassung der Datennetze der Stadt Sondershausen und Schernbergs notwendig wird.

Aus diesem Grunde steht in dem genannten Zeitraum der Einwohnerservice der Stadtverwaltung Sondershausen und Schernbergs nur eingeschränkt zur Verfügung. Während dieser Zeit sind die Ausgabe von Führungszeugnissen, Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister, die Bearbeitung sämtlicher Lohnsteuerangelegenheiten sowie die Beantragung von Personaldokumenten (Personalausweise, Reisepässe und Kinderausweise; auch vorläufige) nicht möglich. Darüber hinaus können keine Meldebescheinigungen erteilt werden.
An-, Ab- und Ummeldungen, die Aushändigung von bereits beantragten Personaldokumenten und die Ausgabe und Annahme von Formularen (z.B. Wohngeldanträge, Einzugsermächtigungen, etc.) können jedoch problemlos im Bürgerbüro erfolgen.

Für Beglaubigungen (auch Unterschriftsbeglaubigungen) und GEZ-Befreiungen, für das Ausstellen von Fischereischeinen oder für die Bearbeitung von Fundsachen steht das Sondershäuser Bürgerbüro im genannten Zeitraum ebenfalls zur Verfügung. Weiterhin können Hundesteuerabmeldungen erledigt und die Bürgerberatung sowie Einwohnerinformation in Anspruch genommen werden.

Die Einwohner der Gemeinde Schernberg und deren Ortsteile können erst ab Mitte März 2008 nach dem endgültigen Vollzug der Straßenumbenennung und der erfolgten Änderung der Postleitzahlen bei der Deutschen Post ihre Personaldokumente beim Sondershäuser Bürgerbüro oder in der Außenstelle Schernberg unentgeltlich ändern lassen.

Einwohner der Stadt Sondershausen und der Einheitsgemeinde Schernberg sollten bis zum 27.11.2007 (18.00 Uhr) ihre Angelegenheiten bei der Behörde erledigen, um Wartezeiten zu vermeiden. Ab Sonnabend, dem 1.12.2007 steht sowohl den Einwohnern der Stadt Sondershausen als auch den Einwohnern der Einheitsgemeinde Schernberg das Sondershäuser Bürgerbüro (Carl-Schroeder-Straße 9) wieder in vollem Umfang zur Verfügung. Die derzeit gültigen Öffnungszeiten sind:
Montags 8.00 - 16.00 Uhr
Dienstags und Donnerstags 8.00 - 18.00 Uhr
Mittwochs 8.00 - 13.00 Uhr
Freitags 8.00 - 13.00 Uhr
Samstags 9.00 - 12.00 Uhr.

Die Außenstelle des Schernberg des Bürgerbüros wird voraussichtlich ab der zweiten Dezemberwoche für Einwohnermeldeangelegenheiten wieder geöffnet sein.

Im Januar 2008 werden die Einwohner mit dem Amtsblatt der Stadt Sondershausen über alle Einzelheiten informiert. Für detaillierte Auskünfte in diesem Zusammenhang steht das Bürgerbüro der Stadt auch unter der Telefonnummer 03632/622580 gern zur Verfügung. Die Stadtverwaltung Sondershausen bittet um Beachtung.

Standesamt nur noch in Sondershausen
Die Stadtverwaltung Sondershausen teilt mit, dass ab Montag, dem 3.12.2007 für die Stadt Sondershausen und für die Einheitsgemeinde Schernberg (Großberndten, Himmelsberg, Hohenebra, Immenrode, Kleinberndten, Schernberg, Straußberg und Thalebra) ausschließlich das Standesamt der Stadt Sondershausen zuständig ist. Standesamtliche Angelegenheiten können dann nur noch beim Standesamt Sondershausen (Carl-Schroeder-Straße 9, im Bürgerbüro, Tel.: 03632/622580) erledigt werden. In Schernberg wird dieses Amt aufgrund der Gesetzeslage aufgelöst.
Informationen und Kontakte gibt es dazu auch im Internet.
Autor: kn

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