Di, 15:29 Uhr
27.11.2007
Es geht um Kleingartenpacht
Sondershausen (kn) Man erzählt sich in Sondershausen, die Pacht für Kleingärten würde erhöht werden. Was ist dran? Wir fragten nach.
Erster Anlaufpunkt war die Stadtverwaltung Sondershausen. Bei Liegenschaften, Gabriele Koch, erfuhren wir, dass es im Generalpachtvertrag mit dem Kreisverband Kyffhäuserkreis der Gartenfreunde keine Änderungen gegeben hat. Der bisherige Grundpreis bleibt bestehen und ihr ist nicht bekannt, dass es zurzeit Pläne für eine Erhöhung gibt.
Beim Kreisverband Kyffhäuserkreis der Gartenfreunde, zuständig allerdings nur für den Altkreis Sondershausen, sprachen wir mit Gartenfreund Wolfgang Dittrich. Für alle Kleingartensparten, die nach dem Bundeskleingartengesetz arbeiten und im Kreisverband Kyffhäuserkreis organisiert sind, ist keine Erhöhung der Pacht vorgesehen. Für die allein in Sondershausen tätigen 28 Vereine ist das sicher gut zu hören, von insgesamt 36 Vereinen im Altkreis Sondershausen.
Allerdings müssen die einzelnen Vereine auch gut auf ihre Mitglieder aufpassen, räumte Wolfgang Dittrich ein. Verstoßen in einem Verein mehrere Mitglieder massiv gegen die im Bundeskleingartengesetz festgelegten Bedingungen, kann der ganze Kleingartenverein seine Vorteile aus diesem Gesetz verlieren.
Hauptknackpunkt ist dabei oft die so genannte Drittelung. Ein Drittel des Gartenlandes soll unter dem Spaten sein, ein Drittel dürfen Obstbäume (Obstbaumwiesen) sein, und nur ein Drittel darf der Erholung dienen. Ist dieses Verhältnis massiv zu Gunsten des Bereiches Erholung verschoben, handelt es sich nicht mehr um einen Kleingarten nach oben genannten Gesetz, sondern um einen reinen Erholungsgarten, für den die Pacht dann völlig neu zu berechnen ist.
Bei solchen reinen Erholungsgärten kann dann schon mal die Pacht 1,5 bis 2 Euro je Quadratmeter betragen, was erheblich über dem Betrag liegt, der für einem normalen Kleingarten eines Vereinsmitgliedes zu bezahlen ist.
In diesem Zusammenhang noch ein paar Informationen des Kreisverbandes Kyffhäuserkreis der Gartenfreunde:
Zurzeit gibt es ca. 70 freie Kleingärten in den verschiedenen Sparten. Wer Interesse hat, so einen Kleingarten zu bewirtschaften, sollte sich an den Kreisverband wenden:
Kreisverband Kyffhäuserkreis der Gartenfreunde
Alexander-Puschkin-Promenade 10
99706 Sondershausen
oder Tel (03632) 759548
Oder gehen Sie persönlich vorbei und lassen sich beraten.
Öffnungszeiten: Jeden 2. und 4. Dienstag des Monats von 10:00 bis 16:00 Uhr.
Autor: khhErster Anlaufpunkt war die Stadtverwaltung Sondershausen. Bei Liegenschaften, Gabriele Koch, erfuhren wir, dass es im Generalpachtvertrag mit dem Kreisverband Kyffhäuserkreis der Gartenfreunde keine Änderungen gegeben hat. Der bisherige Grundpreis bleibt bestehen und ihr ist nicht bekannt, dass es zurzeit Pläne für eine Erhöhung gibt.
Beim Kreisverband Kyffhäuserkreis der Gartenfreunde, zuständig allerdings nur für den Altkreis Sondershausen, sprachen wir mit Gartenfreund Wolfgang Dittrich. Für alle Kleingartensparten, die nach dem Bundeskleingartengesetz arbeiten und im Kreisverband Kyffhäuserkreis organisiert sind, ist keine Erhöhung der Pacht vorgesehen. Für die allein in Sondershausen tätigen 28 Vereine ist das sicher gut zu hören, von insgesamt 36 Vereinen im Altkreis Sondershausen.
Allerdings müssen die einzelnen Vereine auch gut auf ihre Mitglieder aufpassen, räumte Wolfgang Dittrich ein. Verstoßen in einem Verein mehrere Mitglieder massiv gegen die im Bundeskleingartengesetz festgelegten Bedingungen, kann der ganze Kleingartenverein seine Vorteile aus diesem Gesetz verlieren.
Hauptknackpunkt ist dabei oft die so genannte Drittelung. Ein Drittel des Gartenlandes soll unter dem Spaten sein, ein Drittel dürfen Obstbäume (Obstbaumwiesen) sein, und nur ein Drittel darf der Erholung dienen. Ist dieses Verhältnis massiv zu Gunsten des Bereiches Erholung verschoben, handelt es sich nicht mehr um einen Kleingarten nach oben genannten Gesetz, sondern um einen reinen Erholungsgarten, für den die Pacht dann völlig neu zu berechnen ist.
Bei solchen reinen Erholungsgärten kann dann schon mal die Pacht 1,5 bis 2 Euro je Quadratmeter betragen, was erheblich über dem Betrag liegt, der für einem normalen Kleingarten eines Vereinsmitgliedes zu bezahlen ist.
In diesem Zusammenhang noch ein paar Informationen des Kreisverbandes Kyffhäuserkreis der Gartenfreunde:
Zurzeit gibt es ca. 70 freie Kleingärten in den verschiedenen Sparten. Wer Interesse hat, so einen Kleingarten zu bewirtschaften, sollte sich an den Kreisverband wenden:
Kreisverband Kyffhäuserkreis der Gartenfreunde
Alexander-Puschkin-Promenade 10
99706 Sondershausen
oder Tel (03632) 759548
Oder gehen Sie persönlich vorbei und lassen sich beraten.
Öffnungszeiten: Jeden 2. und 4. Dienstag des Monats von 10:00 bis 16:00 Uhr.