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Do, 14:39 Uhr
27.12.2007

Richter Kropp: Fahrlässige Tötung

Die Verfahren vor dem Amtsgericht, die eine fahrlässige Tötung zum Inhalt haben, sind für einen Strafrichter mit die unangenehmsten. Der Richter hat dann einen Angeklagten vor sich, der vielfach einen „Jedermanns-Fehler“ begangen hat und oftmals nur für wenige Augenblicke im Straßenverkehr nicht aufmerksam gewesen ist...


Den im Sitzungssaal anwesenden Angehörigen des Verstorbenen ist kaum verständlich zu machen, warum dann nur eine „so geringe Strafe“ herauskommt. Mit einem solchen Fall hatte es jetzt das Amtsgericht Sondershausen zu tun. Mike K. (40, Name geändert) war am 12.03.2007 schon mehrere Stunden unterwegs. Von einer Montagesbaustelle bei Stadtroda kommend hatte er mit seinem Kleintransporter noch Arbeitskollegen in Himmelberg abgesetzt und befand sich jetzt auf dem Heimweg. Auf der B 249 fuhr auf der Geraden bei Schernberg in einiger Entfernung ein dunkel gekleideter Fahrradfahrer vor ihm. Die Sicht war um 17.05 Uhr an diesem Tag klar, die Straße trocken.

Infolge Unaufmerksamkeit übersah K. den Radfahrer, erfasste ihn dadurch seitlich und schleuderte ihn durch die Luft. Der Radfahrer erlag noch an der Unfallstelle seinen tödlichen Verletzungen.

Vor dem Amtsgericht Sondershausen war K. geständig. Zu gestehen gab es eigentlich auch wenig, der Vorgang war ihm und den Verfahrensbeteiligten unerklärlich. Ein Sachverständigengutachten hatte zudem keine technischen Mängel ergeben, der Radfahrer war vielmehr aus einer Entfernung von 120 Metern deutlich zu erkennen gewesen.

Amtsrichter Christian Kropp verurteilte K. zu einer Geldstrafe in Höhe von 2.000 Euro und einem Monat Fahrverbot. Kropp blieb damit auch unter dem Antrag der Staatsanwältin, welche 3.000 Euro und drei Monate Fahrverbot gefordert hatte. Für einen „Jedermann-Fehler“ müsse der nicht vorbestrafte Angeklagte eine geringere Strafe erfahren. Das Verfahren ist rechtskräftig abgeschlossen.
Autor: nnz

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