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Mi, 10:12 Uhr
16.01.2008

Diskretionszone meist Fehlanzeige

Bei der Post, bei Banken und Sparkassen ist die Diskretionszone schon zur Selbstverständlichkeit geworden. Aber bei Apotheken findet man sie kurioserweise meist nicht. Was noch fehlt, hier erfahren Sie es


Ist es Ihnen nicht auch schon mal peinlich gewesen, dass Ihnen der Apotheker(in) erklärt, wie die Hämorriden-Salbe anzuwenden ist, und Ihr unmittelbar Danebenstehender hört belustigt zu? So lustig ist das allerdings nicht. Denn wenn man sich in einigen Apotheken umschaut, ist von einer Diskretionszone, wie man es Post, bei Banken und Sparkassen mit Hilfe von Schildern oder Fußbodenmarkierungen löst, meist nichts zu finden.

Mal stichprobenartig geschaut, musste ich feststellen, keine Diskretionszonen vorhanden. Nun ist so etwas natürlich nicht repräsentativ.

Wir haben daraufhin den Pressesprecher Dr. Lutz Gebert der Thüringer Landesapothekenkammer zu diesem Thema befragt. Im gestrigen Telefongespräch räumte Dr. Gebert ein, dass es zum Problem Diskretionszone noch sehr viel Nachholbedarf gebe. Er verwies dabei auf den oft mangelnden Raum, vor allem in älteren Apotheken.

Dr. Gebert, der selbst eine Apotheke im Altenburger Land betreibt, hätte das mit einer Markierung auf dem Teppich gelöst. Er verwies aber auch darauf, dass der Apotheker die Möglichkeit habe, in einem Beratungsraum, so vorhanden, den Patienten/Kunden zu beraten.

Sprechen Sie also Ihren Apotheker bei einem heiklen Thema auf so eine Möglichkeit an, er wird den „Wink mit dem Zaunpfahl“ schon verstehen.

In einem Rundschreiben an alle Thüringer Apotheken will Dr. Gebert, so seine Aussage, nochmals auf das wichtige Thema „Diskretionszone“ hinweisen. Denn das Einrichten einer Diskretionszone ist kein einfaches Serviceangebot einer Apotheke, sondern strenggenommen eine gesetzliche Vorschrift. Denn in der „Verordnung zum Betrieb von Apotheken" heißt es im zweiten Abschnitt §4 Beschaffenheit, Größe und Einrichtung der Apothekenbetriebsräume
(2) Eine Apotheke muß mindestens aus einer Offizin, einem Laboratorium, ausreichendem Lagerraum und einem Nachtdienstzimmer bestehen. Die Offizin muß einen Zugang zu öffentlichen Verkehrsflächen haben; sie muß so eingerichtet sein, daß die Vertraulichkeit der Beratung gewahrt werden kann.

Und an einem normalen Tresen, bei dem einem der Nachbar fast auf die Füße steigt, ist nun mal eine vertrauliche Beratung fast unmöglich. Sie werden jetzt sich jetzt fragen, warum wird das von den zuständigen Kontrollbehörden nicht angemahnt? Nicht ganz schuldlos ist der Gesetzgeber selbst, denn in seinem §34 Ordnungswidrigkeiten hat er Verstöße gegen den genannten §4 völlig vergessen. Ob es noch andere Möglichkeiten gibt, sollten sich die Experten damit befassen.

Besser wäre jedoch, wenn sich die Apotheken bald selbst dazu entschließen, freiwillig und ohne Zwang solche Diskretionszonen zu schaffen, im Sinne einer vertraulichen Beratung. Wie es geht haben ja Post, Banken und Sparkassen schon gezeigt.
Autor: khh

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